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Rausgeworfen von Miet-Wohnung- wielang haben wir zeit eine neue Wohung zu finden

gefragt von ANGELinTHEdarkANGELinTHEdark am 08.05.2009 um 15:08 Uhr

wie lang hat man zeit?

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wohnung x 4.644 rausgeworfen x 4

anonym
beantwortet von Fanta22 am 8. Mai 2009 15:08
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3monate

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 8. Mai 2009 15:56

nur bei regulären fristgerechten Kündigungen


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 8. Mai 2009 15:38
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Wenn die Kündigung begründet fristlos erfolgt ist, dann müßt ihr sofort raus; sonst droht euch eine Räumungklage mit zusätzlichen Kosten!

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 8. Mai 2009 15:42

Na endlich mal noch jemand, der wirklich Ahnung hat. DH!


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 8. Mai 2009 15:11
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Bei einer fristlosen Kündigung müßt Ihr sofort raus - also quasi jetzt. Wo Ihr unterkommt, bis Ihr eine neue Wohnung habt, kann dem Vermieter egal sein.

Fristlose Kündigungen sind aber (gerade deswegen) nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Was habt Ihr denn gemacht?


Sascher
beantwortet von Sascher am 8. Mai 2009 15:08
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Zu wann ist denn gekündigt?

Kommentar von Eb548f167a15fe9f85d4dad980e0c541smallANGELinTHEdark am 8. Mai 2009 15:09

Die hat heute gesagt das sie uns nichtmehr in der Wohnung lassen kann, und wir gehen müssen

Kommentar von 4e3c9c78f4bf8c473657dc0532a72e76smallliveDetihW am 8. Mai 2009 15:12

Gesagt oder schriftlich ??selbst bei ner fristlosen Kündigung kann man euch nich so einfach vor die Tür setzen

Kommentar von Eb548f167a15fe9f85d4dad980e0c541smallANGELinTHEdark am 8. Mai 2009 15:15

sie hat es gesagt...

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 8. Mai 2009 15:16

Natürlich kann man - je nachdem, was vorgefallen ist.

Kommentar von 4e3c9c78f4bf8c473657dc0532a72e76smallliveDetihW am 8. Mai 2009 15:19

ja aber ne fristlose muss immer schriftlich erfolgen ...vorangegangen von ner Abmahnung

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 8. Mai 2009 15:22

Nein, man kann jederzeit fristlos kündigen, ohne vorher abzumahnen. Im Mietvertrag steht dann so eine Klausel, daß eine fristlose Kündigung möglich ist, wenn das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist und auch nicht wieder hergestellt werden kann (oder so ähnlich).

Wir sind auch schon mal einen Mieter fristlos losgeworden - und wir brauchten keine Abmahnung. Die Tatsache, daß er mit 'nem Hammer eine Tür eingeschlagen hat, war ausreichend, ihn umgehend vor selbige zu setzen...


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 9. Mai 2009 20:00
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na - Miete nicht gezahlt. Einen anderen Grund der fristlosen Kündigung gibt es nicht.

Er schreibt auch rausgeworfen- fristlose Küdnigung klingt ja auch fies. Dann müsst ihr sofort was neues suchen. Es gibt keine Fristen - sofort ist sofort.


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 8. Mai 2009 15:12
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ein Vermieter kann Euch doch nicht einfach von jetzt auf gleich rausschmeißen...Was ist denn vorgefallen?


chayenne1304
beantwortet von chayenne1304 am 8. Mai 2009 15:10
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ähm, einfach so rausschmeissen geht aber nicht. seid ihr im mieterschutzbund?

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 9. Mai 2009 19:57

die Gründe schreibt er nicht. Will ja nicht auch noch von uns niedergemacht werden.


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