Das Rauchverbot tritt in Sachsen-Anhalt ab 1.1.07 in Kraft, richtig?
Heißt das dann auch definitiv, dass ab diesem Tag meine Stammkneipe rauchfrei ist?
Oder gibt es da Ausnahmen, bzw. können die Wirte auch entscheiden?

Halte durch; die Sache ist beim Bundesverfassungsgericht anhängig.
Wenn sie juristisch entscheiden, wird das Gesetz gekippt. Verfassungswidrig ist die Regelung: Unverhältnismäßiger Eingriff in Art. 12 (Berufsfreiheit) und Art 14. (Eigentum) Grundgesetz. Zumindest hinsichtlich bestehender Kneipen wg. Bestandsschutz von eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieben und der Möglichkeit, den (zwar vorgeschützten, aber doch offiziellen) Normzweck, nämlich den Schutz der Nichtraucher, durch einen geringeren Eingriff, nämlich der Kennzeichnung, zu erreichen.
(Es kann natürlich auch sein, daß sie politisch entscheiden.)

Bei den Gaststätten ist ein Kompromiss gefunden worden, der in Einraumwirtschaften und Diskotheken das Rauchen untersagt und in Mehrraumgaststätten in einem abgeschlossenen Raum das Rauchen gestattet. http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=27221