Highlight am 11.01.2008 um 20:49 Uhr
Ich arbeite in einer städt. Kita = öffentl. Gebäude. Geraucht wurde + wird darin natürlich sowiso nie. Schon eh + je nutzen die wenigen Raucher in ihrer Pause den abseits gelegenen Balkon der Kita. Da er ansonsten nur "Abstellraum" ist, wird er auch nicht von anderen Erzieherinnen o. Kindern genutzt. Weder Kinder noch Eltern sehen, dass dort geraucht wird, niemand wird mit Qualm belästigt - ein idealer Platz. Ist der Balkon bzgl. Rauchverbot in öffentl. Geb. inbegriffen?? Wäre dem so, müßten die Raucher sich auf die Straße stellen. Es würde vor den Augen der Kinder + Eltern geraucht!! Da wir Vorbildfunktion haben, kann dies nicht im Sinne von Kindern und Eltern sein!

Sieh es doch mal so: Ein Balkon gehört schon zum Gebäude. Andererseits sind Unternehmen gehalten (nicht gezwungen) Raucherzonen zu schaffen. Also tust du deiner Unternehmens-Leitung sogar etwas Gutes, indem du ihr hilfst, sozialgerechte Raucherzonen einzurichten.
ein balkon gehört eigentlich schon zum gebäude.
hier kann wohl nur eine entscheidung von der kiga-leitung getroffen werden ob ihr dort weiterhin rauchen dürft. denn irgendwie ist der balkon ja auch im freien.
ansonsten dürft ihr wohl gar nicht mehr rauchen, schon wegen der vorbildwirkung. :o)
Highlight am 11. Januar 2008 21:01 Auf der Straße ist es nicht verboten . Auch einige Ärzte rauchen und haben Vorbildfunktion. Ob es Raucher gibt in diesem Beruf oder nicht, möchte ich hier nicht zur Diskussion stellen. Ich brauche keine Meinungen bitte, sondern den Gesetzestext! Ich finde leider nichts darüber.
http://de.wikipedia.org/wiki/Rauchverbot
hier kannst du auch sehen, was für dein bundesland gilt. ich finde es ist gut und deutlich dargelegt.
ich glaube aber in öffentlichen gebäuden ist es auch nicht in abgetrennten räumlichkeiten erlaubt.
Highlight am 11. Januar 2008 21:21 Danke Dir, bei Wikipeda hatte ich bereits geschaut. Der Balkon ist ja , wie Du schon richtig sagtest DRAUßEN, also keine geschlossene RÄUMLICHKEIT und gehört dennoch zum Gebäude. Es wäre vorallem paradox, wenn das Rauchverbot das Gegenteil dessen erreicht, was es beabsichtigt. Evt. muß ich in einer Behörde anrufen....doch welche kann das ganz genau wissen?
ich würde bei der stadtverwaltung im bauamt nachfragen, ob ein balkon in dem sinne zum gebäude oder zum freien gehört.
Highlight am 11. Januar 2008 21:40 Hm, Stadtverwaltung ist der Arbeitgeber, daher leider schwierig ;-)...aber ich könnte ja in einer anderen Stadtverwaltung in Rhein-Land-Pfalz fragen, das wäre eine Idee.

Wo kein Kläger, da kein Richter...
Highlight am 11. Januar 2008 20:58 Klar, dennoch will die Leitung es nicht gesetzeswidrig erlauben, was evt. vom Staat verboten ist. Also möchten wir wissen, wie es das Gesetz genau regelt!
Raimund1 am 11. Januar 2008 21:15 Genau genommen gehört der Balkon zum Gebäude.
Highlight am 11. Januar 2008 21:23 Andererseits heißt es in öffentlichen Gebäuden darf nicht geraucht werden ;-).... und es ist ja nicht DARIN.... welche Behörde kann mir genau Auskunft geben...wen würdest Du anrufen?
Raimund1 am 11. Januar 2008 22:17 ich würde es bei der örtlichen Gemeinde probieren - Rathaus. Weil da mit Sicherheit die erste Beschwerde ankommt...
Highlight am 11. Januar 2008 23:40 Danke, leider sitzt im Rathaus unser Arbeitgeber g.Wir wollen ja keine schlafenden Hunde vor Ort wecken. Aber das Landratsamt eines anderen Ortes im selben Bundesland wäre vielleicht eine Adresse....
Wenn weder Kinder noch Eltern Zugang/Einblick haben "kräht doch kein Hahn danach" , weckt doch nicht" schlafende Hunde". Rauchende Erzieher/innen vor einer Kita bitte nicht.
Highlight am 11. Januar 2008 21:29 So sieht es der gesunde Menschenverstand und sehen wir selbst es ja auch. Doch für die Leitung ist es dennoch eine Gratwanderung. Evt. erlaubt sie dennoch, weiter auf dem Balkon zu rauchen, doch es wäre wesentlich leichter, wenn es gesetzl. erlaubt wäre....
Leitung wahrscheinlich Nichtraucherin? Mit rauchenden Erzieherinnen vor der Kita, wird es kurz oder lang Probleme geben (eltern). Also nutzt Eure(Raucherinnen) Lücke.
Highlight am 11. Januar 2008 22:04 Ja, die Leiterin raucht nicht (mehr).Sehe ich auch so, es wäre gut, wenn die "Lücke" wirklich bleiben kann...für alle Beteiligten. Die Eltern würden sich (mit Recht) ja auch bei IHR beschweren...daher kann es nicht in ihrem Sinne sein. Dennoch wollen wir Klarheit haben...