Hekto am 15.01.2008 um 21:37 Uhr
Eine Freundin und ich haben schon im letzten Jahr ein Vereinsheim für eine private Geburtstagsfeier angemietet. Nun meine Frage: Gilt auch dort das allgemeine Rauchverbot? Es ist ja eine private Feier und zudem wurde der Vertrag 2007 abgeschlossen und Rauchen (so steht es im Vertrag) ist in den Räumlichkeiten gestattet.

Es ist eine private feier, also geschlossene Veranstaltung. Nun raucht mal schön...

Nein, bei einer privaten Feier dürft Ihr natürlich rauchen.

Wenn eine abgeschlossene Räumlichket gemietet wurde, zu der Fremde keinen Zutritt haben, dürfte das in der Regel möglich sein. In Bayern würde ich aber sicherheitshalber noch mal nachfragen. In einigen Bundesländern wird es möglicherweise mit der Bedienung Probleme geben. (Im Saarland ist es auf jeden Fall dann möglich, wenn der Wirt selbst bedient.)
Eine juristisch interessante Frage wird ein möglicher Schadenersatz zu Deinen Gunsten sein, falls das Rauchen nicht möglich sein sollte. Ein Rücktritt Deinerseits wäre dann aber immer möglich.
Es ist halt ein wenig uneinheitlich und auch Vereinsheime fallen in manchen Fällen unter die Regelungen für Gaststätten.
So ist es halt, wenn der Staat sich an Bürgerfreiheiten vergreift!
Hekto am 15. Januar 2008 21:54 Achso, hätte ich natürlich erwähnen können: Ich komme aus Kiel also S-H... Wirt ist nicht anwesend -> Selbstbedienung :D

Ihr habt eine private und keine öffentliche Veranstaltung. Daher dürft Ihr auch rauchen.
Vereinheime unterliegen meines Wissens einer Sonderregelung.
Vereinsheime als Ausnahme:
http://www.dehoga-hamburg.de/home/thema_details.php?main=3&sub=6&id=21&sessionid=

bin dabei in nrw ein vereinsheim zu eröffnen. natürlich KEIN rauchverbot, da keine konzession und daher keine gaststätte
si, die Betonung liegt auf privat