Bei meiner Mutter hat die Wohngesellschaft vor einigen Wochen mehrere Rauchmelder anbauen lassen. Ist das Pflicht für ALLE VERMIETER oder muß man als MIETER dafür sorgen? Mir geht es darum wer die Kosten dafür übernehmen muß? Wo gibt es genauere Info's der Gesetze udn regelungen?

Als erstes Bundesland überhaupt in Deutschland, führte Rheinland-Pfalz im Jahr 2003 eine Gesetzesregelung zur Rauchmelderpflicht in Wohnungen ein. Von Seiten des Deutschen Feuerwehrverbandes und der Feuerwehren wurde diese ‚Entscheidung im Sinne der Sicherheit der Menschen’ sehr begrüßt. Erfahrungen aus den USA, Großbritannien und Schweden zeigen, dass durch solche Regelungen die Zahl der Brandtoten um rund 50 Prozent redu-ziert werden könnte.
Die Regelung sah zunächst eine Rauchmelderpflicht in allen Neubauten vor. So mussten Rauchmelder in Schlaf- und Kinderzimmern, sowie in allen Fluren, die als Rettungsweg dienen, installiert werden. Grundsätzlich ist der Wohnungseigentümer bzw. der Vermieter für die Einhaltung der Rege-lung verantwortlich und nicht ein möglicher Mieter.
Rauchmelderpflicht auch in Altbauten Pünktlich zum diesjährigen Rauchmeldertag verabschiedete der Landtag am 27.06.2007 nun einen Gesetzesentwurf, die bestehende Regelung zu Rauchmeldern auch auf Altbauten auszudehnen und so den Bestandsschutz für bestehende Wohnungen aufzuheben. Mit der Einführung der Rauchmelderpflicht auch in bestehenden Bauten wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass die Gefahr eines Brandes in älteren Gebäuden generell höher ist. Dem § 44 Abs. 8 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz wurde der folgende Satz 3 angefügt: ‚Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten.’ Eine Kontrolle oder Strafen bei Nichtbeachtung soll es nicht geben. Es kann jedoch nach einem Brand Probleme mit der Versicherung geben. Falls keine Rauchmelder installiert waren, kann die Versicherung sich auf das Gesetz berufen und eventuell die Zahlung verweigern.
Verantwortlich für den nachträglichen Einbau und die Wartung des Rauchwarnmelders ist der Eigentümer. Jedes Jahr muss eine Funktionsüberprüfung stattfinden, die bei einigen Systemen auch von außerhalb der Wohnung per Funk vorgenommen werden kann. Die entstehenden Kosten können die Eigentümer über die Nebenkosten und Modernisierungsmaßnahmen an den Mieter weitergeben. Quelle: http://www.vdiv-rps.de/

In NRW sind Rauchmelder, leider, für keine Partei verpflichtend.

Bisher noch nicht Pflicht.
bitmap am 7. April 2008 21:48 Offensichtlich hast du dir nicht mal die Mühe gemnacht zu googlen.
Ich wäre froh, wenn alle Vermieter das fordern würden. Zum eigenen Schutz und dem der Mieter. Die Kosten könnte ja geteilt werden. Du kannst dich aber Mieterbund noch mal erkundigen.
Bauordnung M-V § 48 Absatz (4)
sagt aus der besitzer der wohnung, also der mieter.
der vermieter ist eigentümer der wohnung.
außerdem sollte es zur eigenen sicherheit nicht zu teuer sein, solch einen rauchmelder anzuschaffen, den man schon für 4,99 kaufen kann.

Wir haben unsere Rauchmelder selber angebracht zum eigenschutz, aber ich kenne kein Gesetzt oder eine Regelung die besagt, daß jetzt jeder einen Rauchmelder besitzen muß! Ich denke mal die Wohngesellschaft übernimmt die kosten und es ist ja vernünftig sowas im Haus zu haben, wenn es brennt und die Rauchmelder sind vorhanden retten die ja Leben und bewahren vielleicht vor größeren Schaden!

Einen brauchbaren Rauchmelder mit Batteriebetrieb bekommst du schon für 5 Euro.
Tatsächlich??? Hatte ehrlich geglaubt die Dinger sind vieeeeel teurer!