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Rauchen in Mietswohnung ! Nachbarin ist trotz Einschränkung nicht zufrieden zu setellen ? was tun ?

gefragt von sole83sole83 am 04.07.2008 um 20:28 Uhr

wenn ich das fenster öffne, sagt sie ,zieht es in ihr schlafzimmer. schließe ich das fenster und verräuchere mich ihr zu liebe, selber,beschwert sie sich es zieht durch den lüftungsschacht in ihr badezimmer! habe das rauchen wirklich schon eingeschränkt, doch sie verlangt von mir zum rauchen vor die haustüre zu gehen. sie selber geht keine kompromisse ein. sie hat gesagt sie geht zum mieterschutz. ehrlich gesagt sehe ich es langsam nicht mehr ein mich einzuschränken, ich lade auch schon gar keinen rauchenden besuch mehr ein. was erwartet sie eigentlich von mir? andere in meinem alter , feiern ständig partys wo viel geraucht wird und hätten ihr von anfang an den vogel gezeeigt..


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herlich
beantwortet von herlich am 4. Juli 2008 20:34
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Hier gibt es Informationen: http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-8451/mietwohnungaid232004.html

Rauchen in der Wohnung: Qualmen in den „eigenen vier Wänden“ ist erlaubt. Es ist als Konsequenz freier Willensentscheidung, als Teil sozialadäquaten Verhaltens in der Wohnung, dem Zentrum der Lebensgestaltung, gestattet (Landgericht Köln, Az. 9 S 188/98, LG Paderborn, Az. 1 S 2/00).

Kommentar von 46836729c4b8bf3890bb274cf16c454bsmallheligirl am 4. Juli 2008 20:39

Och, wenn es da schön was schwarz auf weiß gibt, überreiche ihr doch eine Kopie davon - natürlich mit Fluppe im Mund ;-)


pippi60
beantwortet von pippi60 am 4. Juli 2008 20:32
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Lasse sie zum Mieterbund oder zum Europäischen Gerichtshof gehen. Du darfst in Deiner Wohnung Rauchen wann und viewiel Du willst! Und ich würde auch regelmäßig lüften, sonst kannst Du beizeiten wieder renovieren.


heligirl
beantwortet von heligirl am 4. Juli 2008 20:37
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Das Verhalten der Nachbarin würde mich ehrlich gesagt mittlerweile eher reizen bewusst störend zu rauchen. 1.) kannst du in deiner Wohnung rauchen so viel du willst, 2.) finde ich das toll von dir, dass du überhaupt in deiner eigenen Wohnung Rücksicht nimmst, 3.) soll sie selber doch ihr Schlafzimerfenster zu machen, dann zieht es auch nicht rein 4.) wird der Mieterbund sie auslachen und 5.) gehen mir als Nichtraucher diese militanten Nichtraucher mittlerweile dermaßen auf die Nerven, das ist unfassbar! Sie soll sich ein Häuschen auf dem Land kaufen, dann sind die Nachbarn nicht so nah.

Kommentar von 686b3d3e3eb18c2c880da16dc36bedf0smallLaOla60 am 4. Juli 2008 20:40

Selten, das ein Nichtraucher wie du, so gegen andere Nichtraucher wettert....DH

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 4. Juli 2008 20:41

"...Sie soll sich ein Häuschen auf dem Land kaufen, dann sind die Nachbarn nicht so nah."

Da schweben aber andere Gerüche durch die Luft die ihr, anscheinend sehr empfindliches, Näslein (oder soll ich sagen Riechkolben? :-P) reizen könnten. :-D

Kommentar von 46836729c4b8bf3890bb274cf16c454bsmallheligirl am 4. Juli 2008 20:42

Das stimmt, aber mit den Kühen und Schweinen wird sie vielleicht keine Diskussion anfangen :-)

Kommentar von Simple_avatar6smallsole83 am 4. Juli 2008 20:42

die frau hat sogar selber mal geraucht und ich glaube sie ist frustriert , mich reizt es ihr vorzuschlagen nebenan ins altenheim zu ziehen. werde mich zurückhalten. da ich respekt vor älteren menschen habe, doch sie wohl nicht vor jüngeren. ich werde sie nicht provozieren, das tut mir auf dauer nicht gut. doch immer alles zu schlucken ist auch nicht das wahre. danke für eure schnellen antworten. das beruhigt mich auch von nichtrauchern verständnis zu bekommen.

Kommentar von 46836729c4b8bf3890bb274cf16c454bsmallheligirl am 4. Juli 2008 20:47

Ah ja, das sind oft die Schlimmsten, die selber geraucht haben. Finde deine Einstellung toll, denn du hast recht, dass Diskussionen dort nichts bringen. Wenn es eine ältere Dame ist, würde ich ihr vielleicht wirklich das Urteil kopieren und ihr sagen, dass du gerne bereit bist, etwas Rücksicht zu nehmen. Wenn sie allerdings weiter wettern würde, würde das dein Entgegenkommen auch schmälern. Oder du sagst gar nichts und lässt sie eben beim Mieterbund anrufen.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 4. Juli 2008 20:58
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Du hast das uneingeschränkte RECHT, in Deiner Wohnung zu rauchen. Deine Nachbarin geht das gar nichts an.

Je mehr Rücksicht man auf militante (es gibt aber auch genug normale) Nichtraucher nimmt, um so mehr Forderungen stellen sie. Gib nicht das Rauchen auf, sondern die Rücksicht gegenüber solchen Leuten.

Seit ich keinerlei Rücksicht mehr auf Nichtraucher nehme (warum auch, seit den Rauchverboten) lebe ich erheblich unbeschwerter.

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 4. Juli 2008 21:18

Rücksichtnahme ist zwar immer sinnvoll, aber es sollte auch im Rahmen bleiben.


RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 4. Juli 2008 22:15
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Du nimmst viel zuviel Rücksicht auf Deine Nachbarin. Die kann ruhig zum Mieterbund gehen. Oder Du druckst Ihr mal das folgende aus - das wird sie nämlich beim Mieterbund zu lesen bekommen:

http://www.mieterbund.de/zeitungen/mz/2004/0604/mz0604rauchen....html

Streitfrage: Soll Rauchen in Mietshäusern verboten werden?

Das sagen die Gerichte

Wohnung: Rauchen ist als Konsequenz freier Willensentscheidung als Teil sozialadäquaten Verhaltens in der Wohnung, dem Zentrum der Lebensgestaltung, erlaubt (LG Köln 9 S 188/98; LG Paderborn 1 S 2/00).

Renovierung / Schadensersatz: Rauchen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Der Vermieter hat keine Schadensersatzansprüche, zum Beispiel wegen Nikotinablagerungen auf der Tapete (LG Köln 30 S 9/01; LG Köln 9 S 188/98; AG Frankenberg 6 C 369/02 [1]). Das gilt auch bei ungewöhnlich starkem Rauchen (LG Karlsruhe 9 S 119/99; LG Hamburg 333 S 156/00). Ein Raucher muss nicht öfter renovieren als ein Nichtraucher (AG Waldbröl 6 C 318/98).

Anderer Ansicht sind hier das LG Paderborn (1 S 2/00) und das LG Baden-Baden (2 S 138/00): Exzessives Rauchen ist vertragswidriger Gebrauch der Wohnung und löst Schadensersatzansprüche aus. So auch das AG Tuttlingen (1 C 52/99), das auf jeden Fall die Durchführung von Schönheitsreparaturen verlangt, das AG Magdeburg (17 C 3320/99), das den Austausch eines verdreckten und vergilbten Teppichs fordert, und das AG Cham (1 C 0019/02), das Kostenersatz für zusätzliche Renovierungsarbeiten und den Austausch einer vergilbten Drückerplatte zur Toilettenspülung fordert.

Balkon: Das Rauchen auf dem Balkon ist erlaubt (AG Bonn 6 C 510/98, Zigarren, und AG Wennigsen 9 C 156/01). Nachbarn, die durch aufsteigenden Rauch belästigt werden, haben in der Regel keinen Unterlassungsanspruch gegen den Raucher.

Offene Fenster: Rauchen am geöffneten Küchenfenster ist auch dann erlaubt, wenn es in der darüber liegenden Wohnung zu starken Beeinträchtigungen durch Zigarettengerüche kommt (AG Hamburg 102 e II 368/00).

Hausflur: Das Rauchen im Treppenhaus bzw. im Hausflur kann untersagt werden (AG Hannover 70 II 414/99). Weil die Ehefrau das Rauchen in der Wohnung aus gesundheitlichen Gründen nicht vertrug, ging der Ehemann täglich ins Treppenhaus und rauchte hier bis zu 5 Zigaretten.

Rauchverbot: Ein Mieter muss bei Abschluss des Mietvertrages nicht angeben, dass er Raucher ist. Der Vermieter muss auch Raucher in die Wohnung ziehen lassen. Ein Rauchverbot ist unwirksam (AG Albstadt 1 C 288/92; anderer Ansicht wohl AG Nordhorn 3 C 1440/00).

Nichtraucheranzeige: Sucht der Vermieter per Zeitungsannonce einen Nichtraucher und erklärt der Mieter auf Nachfrage, “er habe aufgehört”, bleibt der Mietvertrag auch bei einem Rückfall wirksam. Gelegentliches Rauchen berechtigt nicht zu einer Anfechtung des Mietvertrages (LG Stuttgart 16 S 137/92).

Kündigung: Starkes Rauchen in der Mietwohnung ist kein Kündigungsgrund (AG Ellwangen C 175/90-12).

Mietminderung: Kommt es aufgrund von baulichen Mängeln in der Mietwohnung zu starken Belästigungen wegen Zigarettenrauchs aus einer Nachbarwohnung, kann die Miete gemindert werden (LG Stuttgart 5 S 421/97).

Schwarzverfärbungen: Kommt es in der Wohnung zu Schwarzverfärbungen, sind dies Mängel, die den Mieter zu einer Mietminderung berechtigen. Der Mieter muss sich aber ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er durch Rauchen und Abbrennen von Kerzen zu einer Verstärkung der Schwarzfärbung beiträgt (AG Schöneberg 6 C 191/99).

Fazit: In der Wohnung und auf dem Balkon darf geraucht werden. Ob Vermieter Ersatzansprüche bei exzessivem Rauchen geltend machen können, ist umstritten. Dieser Frage kommt vor allem dann Bedeutung zu, wenn der Raucher – aus welchen Gründen auch immer – keine Schönheitsreparaturen durchführen muss. In Gemeinschaftsräumen, wie zum Beispiel im Treppenhaus oder im Aufzug, kann das Rauchen verboten werden. Ob dagegen ein generelles Rauchverbot für die Wohnung bzw. den Balkon zwischen Mieter und Vermieter vereinbart werden kann, ist zweifelhaft. Entsprechende Formularklauseln sind unwirksam, weil überraschend. Aber auch bei Individualabsprachen bleibt ein Problem: Was ist bei einem Raucherrückfall, was ist mit rauchenden Gästen, Lebenspartnern usw.?


Wenne
beantwortet von Wenne am 4. Juli 2008 20:34
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In deiner Wohnung kannst du Rauchen soviel du willst.

Da kann sie noch so oft zum Mieterschutz gehen, das kann dir niemand verbieten.


gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 4. Juli 2008 20:30
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so sind viele nichtraucher....bin zwar auch nichtraucherin, aber keinesfalls so radikal. manche übertreiben maßlos!


Qetan
beantwortet von Qetan am 4. Juli 2008 20:40
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Ignorier das Gemecker und rauch weiter ohne Rücksicht zu nehmen.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 4. Juli 2008 22:36
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also, ich als (momentaner) nichtraucher halte nichts davon dass du so viel qualmst. aber in deiner Wohnung kann es dir keiner verbieten. wenn der Qualm über lüftungsschächte in ihr badezimmer zieht liegt einerseits ein baulicher mangel vor, andererseits mag sie wohl den rauch, wenn sie so hinterherschnüffelt. Daß der rauch und die verbrauchte luft aus einem Fenster abzieht und in das andere hinein ist schon selten, aber wohl nur durch eine "soglüftung" zu bewerkstelligen. eine Entlüftung wie sie für Großküchen vorgeschrieben ist muß sicher nicht für dich als raucher eingebaut werden. Hat diese frau sonst nichts zu tun?


superkorrekt
beantwortet von superkorrekt am 4. Juli 2008 20:32
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sie kann es dir auf jedenfall nicht verbieten.gehört zur persönlichkeitsentfaltung,oder sowas in der art.ist gesetzlich jedenfalls festgehalten das du das darfst...


LaOla60
beantwortet von LaOla60 am 4. Juli 2008 20:35
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ignoriere die Nachbarin und rauche wie es dir gefällt, du merkst ja das sie nicht zufrieden zu stellen ist, selbst wenn du den guten Willen zeigst


yumanji
beantwortet von yumanji am 4. Juli 2008 20:35
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ich würd sie auch zum Mieterschutzbund gehen lassen, kann mir kaum vorstellen das sie da weit kommt, innerhalb deiner 4 Wände kannst du rauchen wie du willst.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 4. Juli 2008 20:45
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Also ich würde ungern mit rauchenden Nachbarn zusammenleben. Bin deshalb schon paar mal umgezogen.

Kommentar von Simple_avatar6smallsole83 am 4. Juli 2008 20:57

das kann ich ja auch verstehen, doch ich hab eh nicht vor lange dort zu wohnen. und würde sie mir das geld für den umzug geben würde ich des friedens wegen aus meiner kleinen traumwohnung auch ausziehen. doch das geld dazu habe ich einfach nicht. wohne erst seit 6 monaten dort und habe ich mich erst seit 3 monaten komplett eingerichtet! ich werde es weiter reduzieren und damit muss gut sein. ich werde irgendwann mit dem rauchen aufhören, für mich und das baby was ich im bauch tragen werde. aber nicht für meine nachbarin, welche immer etwas zu meckern finden wird.

möchte noch dazu erwähnen das ich gegen das nichtrauchergesetz in den lokalitäten absolut nichts einzuwänden habe. finde gut das auch mal an die nichtraucher gedacht wird.

Kommentar von 25ab8542c889bc4f5b1b5c1cd2dcf667smallSilviaChristina am 4. Juli 2008 21:00

Lasse dich nicht einschüchtern. Deine Einstellung zum Rauchen ist toll. (ich bin selber Raucher)

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 4. Juli 2008 21:01

Nimm's bitte nicht persönlich, aber wenn man das Qualmen schlecht verträgt oder dagegen allergisch ist, dann ist ene Zigarrette eben eine Zuviel. Apropos Aufhören... Am effektivsten sit es, auf einen Schalg nicht mehr zu rauchen und nicht die Menge zu reduzieren. Das beweist die Statistik.

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 4. Juli 2008 21:16

Genau diese 'Ratschläge' von so militanten Nichtrauchern sind es die so unheimlich nerven.

Hast du dich schon mal gefragt ob deine Allergie nicht psychisch bedingt ist?

Komischerweise haben seit Beginn dieser Raucherdiskussion auf einmal so viele eine Allergie gegen Zigaretten.

Kommentar von 25ab8542c889bc4f5b1b5c1cd2dcf667smallSilviaChristina am 4. Juli 2008 21:27

Wenne, ich gebe dir Recht.


anonym
beantwortet von Lars1979 am 19. Juli 2008 19:14
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die tatsache, dass deine nachbarin weiß, dass du rauchst, zeigt doch schon, dass die geruchsbelästigung stark sein muss. woher sollte sie denn sonst wissen, dass du so viel in deiner wohnung rauchst, wenn sie es nicht täglich einatmen würde? sie ist sicher keine hellseherin. sie belastet es scheinbar sehr. wenn auf einer party stark geraucht wird und man dies nicht mehr aushält, dann kann man die party verlassen. was soll deine nachbarin tun? sie ist gezwungen es in ihren eigenen 4 wänden täglich einzuatmen.

das geld für einen umzug hast du einfach nicht? würdest du mal ein paar monate das rauchen stark einschränken, dann hättest das geld für den umzug und der gesundheit deiner nachbarin würds auch dienen. wenn du umziehst,dann würd ich dir empfehlen eine wohnung in der obersten etage zu nehmen, denn dann hast du keinen nachbarn über dir.der rauch zieht ja immer nach oben.

die blödeste kombination ist: ein chronisch kranker arbeitsunfähiger hat einen arbeitslosen kettenraucher unter sich. so wars bei mir. schade, dass sich raucher oft nicht auf lüftungszeiten einlassen...wäre doch für beide seiten eine große verbesserung und man könnte freidlich zusammen leben.

Kommentar von Simple_avatar6smallsole83 am 20. Juli 2008 17:01

ich habe mich schon auf so einiges eingelassen, das kannst du mir glauben. und ich hätte auch kein problem damit mich auf lüftungszeiten einzulassen. ich habe das rauchen ihr zu liebe reduziert. und ich möchte eigentlich nicht ausziehen, da ich grad erst eingezogen bin. und wenn ich mit dem rauchen aufhöre dann für mich und nicht für eine biestige frau, die auch wirklich immer irgendetwas findet und sich auf garkeine kompromisse einläßt. ihr zu liebe hab ich raumduft verwendet, das war dann auch nicht in ordnung. und die ersten monate als ich da gewohnt habe, habe ich wesentlich mehr geraucht und da hat sie sich komischer weise auch nicht beschwert,da frag ich mich doch ernsthaft warum. erst seitdem ich einen freund habe, welcher mich ab und zu besuchen kommt, fängt sie ständig an zu meckern. dieser frau ist langweilig und merkt nicht das sie es sich mit ihrer ständigen nörgelei nur noch schwerer macht. wieso kann sie nicht auch mal das fenster zu machen, warum wird von mir verlangt ich soll in meinem schlafzimmer rauchen und das war immer noch nicht gut, da wollte sie mich vor die haustür schicken. jetzt mal im ernst es kommt auch immer auf die art und weise an. und trotz ihrer unverschämten art habe ich mich eingeschränkt. doch man kann es auch übertreiben, ich zahle miete und möchte mich zuhause wohlfühlen und nicht das gefühl haben, das die frau jeden furz riecht und hört. selbst die anderen omis im haus, haben gesagt das die immer etwas zu meckern findet. und wenn die anderen omis schon auf meiner seite sind, weil sie gemerckt haben das ich eine hilfsbereite freundliche nachbarin bin, hat das schon was zu sagen. und diese 2 anderen damen sind auch nichtraucher, aber einfach nur toleranter. und wahrscheinlich sind sie auch clever genug um zu wissen das die chance das in diese mini wohnung eine nichtrauchende ältere dame einzieht gleich null ist. diese wohnung werden nur junge leute beziehen, alleinschon weil die keine richtige küche hat und auch sehr schlecht geschnitten für die möbel einer alten frau!

aber wenn man nur negativ denken möchte, dann soll man das doch bitte tun.

ich habe schon in vielen wohnungen gewohnt . ich bin mit allen nachbarn zurecht gekommen. auch mi nichtrauchern , dafür brauche ich keine dg-wohnung. den schuh zieh ich mir nun wirklich nicht an.

wenn ich ausziehe können die potenziellen nachmieter ja eine bewerbung an frau nachbarin schreiben. nur da sollte sie sich dann drum kümmern.

Kommentar von 3554dfb341b86df125267e00d4b7b4f9smallrain23 am 16. August 2008 13:39

vielleicht ist sie auch so eine Verbitterte Alte DAme die sonst nix zu tun hat und bechwert sich nur darüber, eben weil sie weiß das sole83 raucht. Genau so eine Verbitterte Alte DAme habe ich in meinen Haus auch leben.


rain23
beantwortet von rain23 am 16. August 2008 13:41
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vielleicht ist sie auch so eine Verbitterte Alte DAme die sonst nix zu tun hat und bechwert sich nur darüber, eben weil sie weiß das sole83 raucht. Genau so eine Verbitterte Alte DAme habe ich in meinen Haus auch leben. Demnach kann und darf dir diese Frau nicht einfach das rauchen in deinen 4 Wänden verbieten, auch nicht durch den Mieterbund. Was sollen die machen "Dududu"? Miete mindern? Dafür müßte man ja kettenraucher sein und direkt in der ihren Schlafzimmer stehen und rauchen. Also die hat keine Chance, laß dich nicht einschüchtern und rauch so wie du willst


rain23
beantwortet von rain23 am 16. August 2008 13:54
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ich denke auch du bist dieser Frau genug entgegen gekommen, was du ja eigentlich nicht tun müßtest. Aber was tut man nicht für eine gute Nachbarschaft. Ich denke aber mal das ist von deiner Seiter her genug getan, wenn sie das nicht akzeptiert, hat sie pech gehabt. Meiner Nachbarin hab ich zum guten schluß gesagt, wenn sie das nicht läst und sich weiter in mein Leben einmischt, zeig ich sie bei der Polizei wegen Belästigung an, sie beschwerte sich übers rauchen, will bestimmen wann und wie wir unsere Wäsche zu waschen haben, wühlt in unserer Waschmaschine sogar rum, hat auch in unseren Keller rumgewühlt und seid den ich ihr damit gedroht habe ist sie ganz ruhig hihi.....versuch es doch auch mal vielleicht funktioniert es bei dir ja auch und du hast endlich deine Ruhe.


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