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Rauchen in der Öffentlichkeit

gefragt von ArticaArtica am 29.09.2007 um 16:12 Uhr

Gestern stellte sich bei uns die Frage, was ist, wenn ein Erziehungsberechtigter z.B. mit einem 16jährigen in der Kneipe sitzt und ihm das Rauchen erlaubt?? Da das Rauchen in der Öffentlichkeit erst (und das ist gut!!) ab 18 erlaubt ist, bekommt dann der Erziehungsberechtigte evtl. vom Ordnungsamt ein Bußgeld aufgebrummt, oder sieht man dann darüber hinweg ??


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ETEAM
beantwortet von ETEAM am 29. September 2007 16:20
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Ein Ordnungsbeamter wird wohl in einzelnen Ausnahmen auch mal darüber hinwegsehen. Aber generell gibt es dann für den Erziehungsberechtigten ein Bußgeld, was auch richtig so ist! Denn es ist nunmal für unter 18 jährige verboten in der Öffentlichkeit zu rauchen...

Kommentar von 0bfb62de7368b3213cd9ab7318ed69b4smallArtica am 29. September 2007 16:23

Sicher ist es richtig, daß es verboten ist. Aber wenn man mit seinem minderjährigen Kind in der Disco o.ä. ist, darf der Teenie doch auch länger bleiben.....

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 29. September 2007 16:27

du bist also der Meinung, daß wenn der Erziehungsberechtigte zustimmt, dürfte ein Minderjähriger alles tun, auch wenn es nicht erlaubt ist? Also auch ohne Führerschein fahren, klauen, ...

Kommentar von 0bfb62de7368b3213cd9ab7318ed69b4smallArtica am 29. September 2007 16:28

Nein, eben NICHT !! Ich bin anderer Meinung !! Deine Argumente habe ich ja auch gebracht.

Kommentar von 7825c62e4cee9a23440868fb28764309smallETEAM am 29. September 2007 16:28

Ja das ist richtig, in der Disco ist dann ein Erwachsener da der darauf aufpaßt, das kein Alkohol getrunken wird und nicht geraucht wird! Es passiert in der Disco ja nicht unbedingt etwas was der Gesundheit schadet! Rauchen ist ja bekannterweise gesundheitsschädlich!


anonym
beantwortet von rolandleutzweb2006 am 29. September 2007 16:43
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ein ordnungsbeamter kann u. darf über eine solche nachlässigkeit eines erziehungs- berechtigten nicht hinweg sehen sonst wäre in diesem fall alles für die katz roland leutz


anonym
beantwortet von Mcruay am 29. Juli 2008 13:25
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er darf schon darüber hinwegsehen. Es liegt im Ermessen der Ordnungsbehörde, Ordnungswidrigkeiten zu ahnden.

Allerdings steht es im Jugendschutzgesetz geschrieben, dass Jugendliche unter 16 nicht in der Öffentlichkeit rauchen dürfen (in Kneipen ja dank unserer verrückten neuen Nichtraucherschutzgesetze schonmal grundsätzlich gar nicht mehr).

Jeder wenigstens einigermaßen dienstbeflissene Ordnungshüter würde den Erziehungsberechtigten ansprechen und das Kind zum Aufhören auffordern.


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