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Rauchen in der Mietwohnung

gefragt von WeltraumhippeWeltraumhippe am 09.05.2009 um 21:12 Uhr

Darf man in jeder Wohnung, die man mietet rauchen? Das Haus wurde an die anderen Mietparteien mit dem Hinweis vermietet, dass es ein Nichtraucherhaus sei. Nun zieht gerade eine Raucherin ein, die sich das Rauchen in ihrer Wohnung nicht verbieten lassen wird, wie sie sagt. Mal abgesehen von egoistisch oder nicht, ist es erlaubt? Darf man in jeder Mietwohnung rauchen?


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kariyes
beantwortet von kariyes am 9. Mai 2009 21:13
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ja, darf man! Es ist immer noch Deine Sache was du in Deinen 4 Wänden tust... dazu kommt auch das rauchen!

Kommentar von JZulla am 10. Dezember 2009 14:28

Nach mehreren Jahren des Rauchens habe ich endgültig damit aufhören können. Ich habe vieles ausprobiert und wurde gelegentlich auch Rückfällig. Allerdings habe ich einen Nichtraucher-Ratgeber auf www.VIP-eBooks.de gefunden der mir wirklich extrem geholfen hat. Ich kann dir nur wärmstens empfehlen dir das durchzulesen, danach hast du nämlich einen vollkommen anderen Bezug zum Rauchen. Einfach auf der linken Seite im Bereich Gesundheit & Wellness nachschauen…


GabrielBlack
beantwortet von GabrielBlack am 9. Mai 2009 21:14
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Es gibt, meines Wissens, kein Gesetz, dass das verbietet. Immerhin wäre das Diskriminierung.


anonym
beantwortet von yildiz1 am 9. Mai 2009 21:14
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ja darf man, sind die "eigenen" vier wände, darf nicht verboten werden


anonym
beantwortet von rebertho am 9. Mai 2009 21:14
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eindeutig JA - darf nicht vom Vermieter verboten werden


Oubyi
beantwortet von Oubyi am 9. Mai 2009 21:19
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Das schreibt der Mieterschutzbund dazu:
Rauchen ist schädlich. Deshalb soll an allen öffentlichen Orten wie Arbeitsplatz, Behörde oder Restaurant in Zukunft das Rauchen verboten oder zumindest eingeschränkt werden. In seiner eigenen Wohnung darf der Mieter aber weiterhin rauchen, egal ob Zigarette, Pfeife oder Zigarre. Vergilben dadurch die Tapeten, so gehört dies zum vertragsgemäßen Gebrauch, welchen der Mieter nicht zu vertreten hat – entschied jüngst der Bundesgerichtshof. In diesem Falle hatte der Vermieter den ehemaligen Mieter auf Schadensersatz verklagt, weil die Renovierung der Wohnung zwecks Weitervermietung kostenintensiver wurde. Nach dem Mietvertrag oblag aber dem Vermieter die Renovierungspflicht. Der BGH entschied, dass der Vermieter dadurch nicht übermäßig belastet wird. Viele Mieter haben Ihre Wohnung bereits zur rauchfreien Zone erklärt. Raucher werden meist auf den Balkon geschickt. Da auch dort das Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung gehört und nicht untersagt werden kann, kann der Rauch natürlich auch zum Nachbarn wehen. Dieser kann sich dadurch gestört fühlen. Dadurch kann es zu Nachbarschaftsstreitigkeiten kommen. Allerdings wird der Nachbar nichts dagegen unternehmen können. Denn er kann dem Mieter nicht den Gebrauch des Balkons verbieten. Das Amtsgericht Hamburg (ZMR 00,1015) hatte diese Belästigung des Nachbarn mit dem Mieter einer Parterrewohnung verglichen, welcher schließlich auch mit den Autoabgasen leben muss. Anders wird die Lage beurteilt, wenn aus einer unter der Wohnung liegenden Gaststätte durch den Fußboden Küchen- und Rauchgeruch dringt. Das ist ein erheblicher Mangel der Wohnung und dies berechtigt den Mieter zur Mietminderung. Unsere Bitte: Jeder Raucher sollte Rücksicht auf die nicht rauchenden Mitmenschen nehmen. Ohne Nachbarschaftsstreit lebt es sich auch ruhiger.

Kommentar von tutenuggel am 9. Mai 2009 21:31

wer in gottes Namen versinnt so einen "geistigen Dünnschiß"???? Lasst euch nicht gegeneinander aufhetzen..was lebt Ihr sonst eigentlich für ein armseliges Leben??seht zu das Ihr ZUSAMMEN lebt

Kommentar von 08eb2abae118f2d06c98adfaf6779428smallOubyi am 10. Mai 2009 12:07

Das würde bedeuten, dass Rauchen VERBOTEN ist!


Excelent
beantwortet von Excelent am 9. Mai 2009 21:14
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Ja!


killbabykill
beantwortet von killbabykill am 9. Mai 2009 21:14
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Ich glaube auch.


schnubbel
beantwortet von schnubbel am 9. Mai 2009 21:15
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Der Vermieter darf das Rauchen in den eigenen 4 Wänden nicht verbieten. Auch nicht nachträglich.


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 9. Mai 2009 21:16
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In der Wohnung kann einem das Rauchen nicht verboten werden, soweit ich weiß.

Raucht aber jemand im Treppenhaus, oder zieht der Qualm aus der Wohnung dorthin, würde ich Stunk machen.

Kommentar von jockl am 9. Mai 2009 21:20

Der Stunk hätte wenig Erfolg, es gibt keine "normale" gasdichte Wohnungstüre. Und was wenn passiert an der Balkontüre ????

Kommentar von 3f7a9bcf33f8d0338111e79aa7305b97smallTrilobit am 9. Mai 2009 21:55

In Treppenhaus bleibt der Rauch gefangen. Wenn auf dem Balkon geraucht wird stört das auch, aber da kann er wenigstens abziehen.

Kommentar von Simple_avatar10smallMonty45 am 10. Mai 2009 22:27

Im Treppenhaus darf der Vermieter das Rauchen verbieten.


anonym
beantwortet von maxi6 am 9. Mai 2009 21:16
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In den eigenen vier Wänden kannst Du rauchen, soviel und solange Du willst. Das kann Dir auch ein Vermieter nicht verbieten.


anonym
beantwortet von gabi5859 am 9. Mai 2009 21:17
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rauchen soll ein menschenrecht sein....in den eigenen vier wänden schon sowieso. auch nichtraucher könnten plötzlich anfangen oder in einem nichtraucherhaus rauchende gäste empfangen. ein verbot scheint mir also nicht durchsetzbar. sollte das nichtrauchen per mietvertrag verlangt werden, kann ich mir vorstellen, dass man damit vor gericht gehen könnte wegen diskriminierung und verletzung der menschenrechte. ps:ich bin nichtraucher


anonym
beantwortet von Paula1234 am 9. Mai 2009 21:24
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Auch in einer Mietwohnung darf man rauchen ...


anonym
beantwortet von tutenuggel am 9. Mai 2009 21:29
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alleine die Idee das da einer ist der sich mit so einem "herr lehrer ich weiß was" Unsinn beschäftigt..leute lebt endlich mal euer eigenes leben...Ich Rauche selber nicht..aber jemand anderen anzuschwärzen oder Ihm das leben schwer zu machen ...haltet euch an die Alkoholiker...Wo soll da hinführen???

Kommentar von Edfb7417553ff5d4cb2eea104a18474asmallWeltraumhippe am 9. Mai 2009 21:35

? ich verstehe nicht, was Du damit sagen willst...

Kommentar von Simple_avatar10smallMonty45 am 10. Mai 2009 22:31

Ich verstehe es.

Kommentar von Edfb7417553ff5d4cb2eea104a18474asmallWeltraumhippe am 11. Mai 2009 00:01

Dann erklär mal bitte!


anonym
beantwortet von mikls am 10. Mai 2009 11:13
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1."Darf man in jeder Wohnung, die man mietet rauchen?" Ja, darf man. Man darf "sogar" in jeder Wohnung, die man mietet, wohnen! 2. "Das Haus wurde an die anderen Mietparteien mit dem Hinweis vermietet, dass es ein Nichtraucherhaus sei." Das ist kein rechtmäßiger Hinweis. 3. "Nun zieht gerade eine Raucherin ein, die sich das Rauchen in ihrer Wohnung nicht ver-bieten lassen wird, wie sie sagt. " was sie in ihrer Wohnung macht, geht niemanden an. 4. "Mal abgesehen von egoistisch oder nicht, ist es erlaubt?" Mal abgesehen von Gesundheitsapostel oder nicht, es ist erlaubt! 5.Zitat: "Rauchen in der Mietwohnung ist grundsätzlich zulässig und löst keine Schadensersatz- bzw. Mängelgewährleistungsansprüche nichtrauchender Nachbarn aus.

Viele Mitbürger interessieren sich für die Frage, ob man in einer gemieteten Wohnung rauchen darf. Wir fragten bei Rechtsanwältin E.-M. Brömer nach und bekamen folgende Antwort: Die Rechtslage sieht bis hin zum BGH - kurz resümiert - wie folgt aus:

  1. Rauchen innerhalb der Mietwohnung einschließlich des Balkons gehört zum Kernbereich privater Lebensgestaltung des Mieters und darf vertraglich nicht verboten werden, insbesondere auch nicht in den AGBs. Anders natürlich bei der Anmietung z. B. von Ferienwohnungen..."

Quelle: http://raucherdiskriminierung.eu/?p=709


anonym
beantwortet von millionaire am 9. Mai 2009 21:14
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Nein, man darf nur in Häusern/Wohnungen rauchen, in denen dies laut Mietvertrag gestattet ist/ nicht verboten ist. Deshalb announcieren viele Vermieter ihre Wohnungen explizit als Nichtraucherwohnung.


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 9. Mai 2009 21:14
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Wenn es der Vermieter ausdrücklich sagt und es im Mietvertrag so festgehalten ist, kann er das auch verlangen.

Kommentar von Tritium am 10. Mai 2009 16:35

Nein. Solche Verträge sind sittenwidrig, da sie in das Selbsbestimmungsrecht des Mieters eingreifen und dem Grundsatz der Unverletzlichkeit der Wohnung widersprechen.

Dies wurde höchstrichterlich festgestellt.


knutschzwiebel
beantwortet von knutschzwiebel am 9. Mai 2009 21:15
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Ja, darf man. Allerdings kann der Vermieter eine entsprechende "ausserordentliche" Renovierung verlangen, wenn man auszieht.

Kommentar von jockl am 9. Mai 2009 21:18

Nur bedingt richtig

Kommentar von Simple_avatar8smallknutschzwiebel am 9. Mai 2009 23:52

Kommt da jetzt noch mehr oder bleibt es eine leere Behauptung?


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 9. Mai 2009 21:15
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ja, man darf... es sei denn, es steht im mietvertrag

Kommentar von Simple_avatar10smallMonty45 am 10. Mai 2009 22:29

Wenn es im Mietvertrag steht, ist die Klausel unwirksam.

Kommentar von 5e482cfbc92e44e6ceb6625ee68dc6c1smallswatkatten am 11. Mai 2009 12:50

So ist es!


anonym
beantwortet von jockl am 9. Mai 2009 21:16
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Ja, solange das nicht vergleichbar mit einer Rauchmenge , wie die in einer Vollen "Eckkneipe" entstehen kann zu vergleichen ist. Ein Rauchverbot ist unzulässig.


angie760
beantwortet von angie760 am 9. Mai 2009 21:27
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Ich stimme dem Rat von Oubyi zu.Diese Infos bekommt man beim Mieterschutzbund.


Weltraumhippe
beantwortet von Weltraumhippe am 9. Mai 2009 21:33
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Ich habe gerade gelesen, dass in einem Mietshaus für das Zusammenleben der Menschen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gilt.

Wenn also eine Raucherin in ein Nichtraucherhaus einzieht und dort raucht, kann nicht von gegenseitiger Rücksichtnahme die Rede sein.

Kommentar von Simple_avatar10smallMonty45 am 10. Mai 2009 22:33

Der Vermieter kann sich aussuchen, an wen er vermietet. Wenn er in seinem "Nichtraucherhaus" bewußt eine Raucherin einziehen läßt, handelt er mit verminderter Rücksichtnahme.

Kommentar von Edfb7417553ff5d4cb2eea104a18474asmallWeltraumhippe am 11. Mai 2009 00:03

Das ist ein guter Gedanke!


swatkatten
beantwortet von swatkatten am 11. Mai 2009 12:48
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Klar darf man das, es gehört zu freien Entfaltung der Persönlichkeit, die im GG verankert ist. Eine Nichtraucher-Klausel im Mietvertrag ist daher unwirksam.


swatkatten
beantwortet von swatkatten am 11. Mai 2009 12:58
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Was mich am meisten stört, ist, daß viele gegen die Raucher zu Felde ziehen. Aber warum tut niemand was gegen die Nichtraucher? Die Raucher zahlen Steuern dafür, die Nichtraucher nichts. Daher sollte das - in meinen Augen blödsinnige - Rauchverbot wieder aufgehoben werden! Der Finzanzminister klagt über leere Kassen, warum wohl? Weil es immer weniger Raucher gibt. ;-)


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