Weltraumhippe am 09.05.2009 um 21:12 Uhr
Darf man in jeder Wohnung, die man mietet rauchen? Das Haus wurde an die anderen Mietparteien mit dem Hinweis vermietet, dass es ein Nichtraucherhaus sei. Nun zieht gerade eine Raucherin ein, die sich das Rauchen in ihrer Wohnung nicht verbieten lassen wird, wie sie sagt. Mal abgesehen von egoistisch oder nicht, ist es erlaubt? Darf man in jeder Mietwohnung rauchen?

ja, darf man! Es ist immer noch Deine Sache was du in Deinen 4 Wänden tust... dazu kommt auch das rauchen!

Es gibt, meines Wissens, kein Gesetz, dass das verbietet. Immerhin wäre das Diskriminierung.
ja darf man, sind die "eigenen" vier wände, darf nicht verboten werden
eindeutig JA - darf nicht vom Vermieter verboten werden

Das schreibt der Mieterschutzbund dazu:
Rauchen ist schädlich. Deshalb soll
an allen öffentlichen Orten wie
Arbeitsplatz, Behörde oder
Restaurant in Zukunft das Rauchen
verboten oder zumindest
eingeschränkt werden. In seiner
eigenen Wohnung darf der Mieter
aber weiterhin rauchen, egal ob
Zigarette, Pfeife oder Zigarre.
Vergilben dadurch die Tapeten, so
gehört dies zum vertragsgemäßen
Gebrauch, welchen der Mieter nicht
zu vertreten hat – entschied jüngst
der Bundesgerichtshof.
In diesem Falle hatte der Vermieter
den ehemaligen Mieter auf
Schadensersatz verklagt, weil die
Renovierung der Wohnung zwecks
Weitervermietung kostenintensiver
wurde. Nach dem Mietvertrag oblag
aber dem Vermieter die
Renovierungspflicht. Der BGH
entschied, dass der Vermieter
dadurch nicht übermäßig belastet
wird.
Viele Mieter haben Ihre Wohnung
bereits zur rauchfreien Zone erklärt.
Raucher werden meist auf den
Balkon geschickt. Da auch dort das
Rauchen zum vertragsgemäßen
Gebrauch der Wohnung gehört und
nicht untersagt werden kann, kann
der Rauch natürlich auch zum
Nachbarn wehen. Dieser kann sich
dadurch gestört fühlen. Dadurch
kann es zu
Nachbarschaftsstreitigkeiten
kommen. Allerdings wird der
Nachbar nichts dagegen
unternehmen können. Denn er kann
dem Mieter nicht den Gebrauch des
Balkons verbieten. Das Amtsgericht
Hamburg (ZMR 00,1015) hatte
diese Belästigung des Nachbarn mit
dem Mieter einer Parterrewohnung
verglichen, welcher schließlich auch
mit den Autoabgasen leben muss.
Anders wird die Lage beurteilt,
wenn aus einer unter der Wohnung
liegenden Gaststätte durch den
Fußboden Küchen- und
Rauchgeruch dringt. Das ist ein
erheblicher Mangel der Wohnung
und dies berechtigt den Mieter zur
Mietminderung.
Unsere Bitte:
Jeder Raucher sollte Rücksicht auf
die nicht rauchenden Mitmenschen
nehmen. Ohne Nachbarschaftsstreit
lebt es sich auch ruhiger.
wer in gottes Namen versinnt so einen "geistigen Dünnschiß"???? Lasst euch nicht gegeneinander aufhetzen..was lebt Ihr sonst eigentlich für ein armseliges Leben??seht zu das Ihr ZUSAMMEN lebt
Oubyi am 10. Mai 2009 12:07 Das würde bedeuten, dass Rauchen VERBOTEN ist!

Der Vermieter darf das Rauchen in den eigenen 4 Wänden nicht verbieten. Auch nicht nachträglich.

In der Wohnung kann einem das Rauchen nicht verboten werden, soweit ich weiß.
Raucht aber jemand im Treppenhaus, oder zieht der Qualm aus der Wohnung dorthin, würde ich Stunk machen.
Der Stunk hätte wenig Erfolg, es gibt keine "normale" gasdichte Wohnungstüre. Und was wenn passiert an der Balkontüre ????
Trilobit am 9. Mai 2009 21:55 In Treppenhaus bleibt der Rauch gefangen. Wenn auf dem Balkon geraucht wird stört das auch, aber da kann er wenigstens abziehen.
Im Treppenhaus darf der Vermieter das Rauchen verbieten.
In den eigenen vier Wänden kannst Du rauchen, soviel und solange Du willst. Das kann Dir auch ein Vermieter nicht verbieten.
rauchen soll ein menschenrecht sein....in den eigenen vier wänden schon sowieso. auch nichtraucher könnten plötzlich anfangen oder in einem nichtraucherhaus rauchende gäste empfangen. ein verbot scheint mir also nicht durchsetzbar. sollte das nichtrauchen per mietvertrag verlangt werden, kann ich mir vorstellen, dass man damit vor gericht gehen könnte wegen diskriminierung und verletzung der menschenrechte. ps:ich bin nichtraucher
alleine die Idee das da einer ist der sich mit so einem "herr lehrer ich weiß was" Unsinn beschäftigt..leute lebt endlich mal euer eigenes leben...Ich Rauche selber nicht..aber jemand anderen anzuschwärzen oder Ihm das leben schwer zu machen ...haltet euch an die Alkoholiker...Wo soll da hinführen???
Weltraumhippe am 9. Mai 2009 21:35 ? ich verstehe nicht, was Du damit sagen willst...
Ich verstehe es.
Weltraumhippe am 11. Mai 2009 00:01 Dann erklär mal bitte!
1."Darf man in jeder Wohnung, die man mietet rauchen?" Ja, darf man. Man darf "sogar" in jeder Wohnung, die man mietet, wohnen! 2. "Das Haus wurde an die anderen Mietparteien mit dem Hinweis vermietet, dass es ein Nichtraucherhaus sei." Das ist kein rechtmäßiger Hinweis. 3. "Nun zieht gerade eine Raucherin ein, die sich das Rauchen in ihrer Wohnung nicht ver-bieten lassen wird, wie sie sagt. " was sie in ihrer Wohnung macht, geht niemanden an. 4. "Mal abgesehen von egoistisch oder nicht, ist es erlaubt?" Mal abgesehen von Gesundheitsapostel oder nicht, es ist erlaubt! 5.Zitat: "Rauchen in der Mietwohnung ist grundsätzlich zulässig und löst keine Schadensersatz- bzw. Mängelgewährleistungsansprüche nichtrauchender Nachbarn aus.
Viele Mitbürger interessieren sich für die Frage, ob man in einer gemieteten Wohnung rauchen darf. Wir fragten bei Rechtsanwältin E.-M. Brömer nach und bekamen folgende Antwort: Die Rechtslage sieht bis hin zum BGH - kurz resümiert - wie folgt aus:
Nein, man darf nur in Häusern/Wohnungen rauchen, in denen dies laut Mietvertrag gestattet ist/ nicht verboten ist. Deshalb announcieren viele Vermieter ihre Wohnungen explizit als Nichtraucherwohnung.
Wenn es der Vermieter ausdrücklich sagt und es im Mietvertrag so festgehalten ist, kann er das auch verlangen.
Nein. Solche Verträge sind sittenwidrig, da sie in das Selbsbestimmungsrecht des Mieters eingreifen und dem Grundsatz der Unverletzlichkeit der Wohnung widersprechen.
Dies wurde höchstrichterlich festgestellt.
Ja, darf man. Allerdings kann der Vermieter eine entsprechende "ausserordentliche" Renovierung verlangen, wenn man auszieht.
Nur bedingt richtig
Kommt da jetzt noch mehr oder bleibt es eine leere Behauptung?

ja, man darf... es sei denn, es steht im mietvertrag
Wenn es im Mietvertrag steht, ist die Klausel unwirksam.
swatkatten am 11. Mai 2009 12:50 So ist es!
Ja, solange das nicht vergleichbar mit einer Rauchmenge , wie die in einer Vollen "Eckkneipe" entstehen kann zu vergleichen ist. Ein Rauchverbot ist unzulässig.
Ich stimme dem Rat von Oubyi zu.Diese Infos bekommt man beim Mieterschutzbund.

Ich habe gerade gelesen, dass in einem Mietshaus für das Zusammenleben der Menschen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gilt.
Wenn also eine Raucherin in ein Nichtraucherhaus einzieht und dort raucht, kann nicht von gegenseitiger Rücksichtnahme die Rede sein.
Der Vermieter kann sich aussuchen, an wen er vermietet. Wenn er in seinem "Nichtraucherhaus" bewußt eine Raucherin einziehen läßt, handelt er mit verminderter Rücksichtnahme.
Weltraumhippe am 11. Mai 2009 00:03 Das ist ein guter Gedanke!

Klar darf man das, es gehört zu freien Entfaltung der Persönlichkeit, die im GG verankert ist. Eine Nichtraucher-Klausel im Mietvertrag ist daher unwirksam.

Was mich am meisten stört, ist, daß viele gegen die Raucher zu Felde ziehen. Aber warum tut niemand was gegen die Nichtraucher? Die Raucher zahlen Steuern dafür, die Nichtraucher nichts. Daher sollte das - in meinen Augen blödsinnige - Rauchverbot wieder aufgehoben werden! Der Finzanzminister klagt über leere Kassen, warum wohl? Weil es immer weniger Raucher gibt. ;-)
Nach mehreren Jahren des Rauchens habe ich endgültig damit aufhören können. Ich habe vieles ausprobiert und wurde gelegentlich auch Rückfällig. Allerdings habe ich einen Nichtraucher-Ratgeber auf www.VIP-eBooks.de gefunden der mir wirklich extrem geholfen hat. Ich kann dir nur wärmstens empfehlen dir das durchzulesen, danach hast du nämlich einen vollkommen anderen Bezug zum Rauchen. Einfach auf der linken Seite im Bereich Gesundheit & Wellness nachschauen…