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rauchen ab 18

gefragt von dreadkopp am 01.09.2007 um 15:57 Uhr

rauchen ist ja nun seit heute in vielen bundesländern ab 18... betrifft dieses rauchverbot auch die leute, welche vor dem zeitpunkt des inkrafttreten des gesetzes schon 16 waren?, oder gibt´s da ne sonderregelung???


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Niklaus
beantwortet von Niklaus am 1. September 2007 15:59
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Es heißt rauchen erst ab 18. nicht jünger sonder 18 oder älter darfst du sein. Ist doch ganz einfach - oder?

Kommentar von dreadkopp am 1. September 2007 16:03

ich denke jetzt aber intuitiv an die ganzen schon abhängigen 16 und 17-jährigen (ja; ICH GEHÖRE AUCH ZU DIESER GRUPPE)... welche jetzt vielleicht ein halbes jahr oder länger legal rauchen durften und denen es jetzt scheinbar wieder verboten wird... könnte man da vielleicht mit gewohnheitsrecht klagen???

Kommentar von 4360f49511b260ead77411a815a303d5smallschildi am 1. September 2007 16:16

mit 16 oder 17 schon so abhängig ich finde das arg schlimm, warum fangt ihr nur erst an.Wir alten sind nicht so aufgeklärt worden über das Rauchen wie ihr heute


elkera
beantwortet von elkera am 1. September 2007 16:04
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Warum soll es eine Sonderregelung geben. Es heißt ab 18 und wer 18 Jahre alt ist darf rauchen. Aber man muß natürlich nicht.

Diejenigen die unter 18 sind und bisher überall geraucht haben, haben seit heute halt schlechte Karten.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 1. September 2007 16:03
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was soll es denn da für eine sonderregelung geben?

meinst du so was wie eine besitzstandsregelung?

also, dass die weiterhin zigaretten kaufen können, ohne 18 zu sein?

nein, das gibt es nicht. diese leute zählen unter 18 und dürfen ab sofort nicht mehr rauchen.

solltest du dazu gehören, wirst du es dir abgewöhnen müssen :o))

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 1. September 2007 17:00

Hoffentlich kommt bald der Führerschein ab 21. Dann müssen auch alle 18 bis 21jährigen ihren Lappen wieder abgeben. Das wird lustig. :-)

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 1. September 2007 17:16

ja, man darf gespannt sein. lebensmitteleinkauf soll ja auch ab 01/2008 ab körpergwicht von 85 kg untersagt werden :o))


BirgitKing
beantwortet von BirgitKing am 1. September 2007 16:58
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ich finde es generell eine gute neue entscheidung, die hätte schon vor jahren kommen müssen. denn damit wird im normalfall diese heikle altersgruppe schlichtweg übersprungen, die meist die abhängigkeit bringt. klar, es gab (und wird es weiter geben) immer auch schon genug 14jährige ja selbst weit jüngere, die aus imponiergehabe oder gruppenzwang anfangen qualmend in ecken zu stehen und auf lässig zu machen. die ganze quängelei um raucherecken auf schulhöfen ist damit völlig passé und die allzuleichte beschaffung ist auch hoffentlich vergangenheit. dass nun die "raucher" unter 18 in die illegalität gestellt werden, wo es eben noch erlaubt war, ist tatsache schlichtweg pech - irgendwen trifft so eine terminliche regelung immer. einsicht ist nicht zu erwarten, aber vielleicht doch ein bißchen mehr druck von außen/oben (eltern?!) ein körper im wachstum mit genehmigtem gift... ich war immer dagegen.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 1. September 2007 18:14
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Denkst Du hier an eine Art Rechtsschutz gegen Gesetzesänderungen?

Das dürfte es wohl nicht geben und dafür gibt es wohl auch keine nachvollziehbare Begründung.

Bis 1965 etwa galt für Mord eine Verjährungsfrist von 20 Jahren, die dann aufgehoben wurde, sodass Mörder heute auch noch später angeklagt und verurteilt werden können.

Fändest Du es gut, wenn irgendwelche Nazimörder davon ausgenommen worden wären, weil ihre Taten ja "eigentlich" schon verjährt gewesen wären - so eine Art Vertrauensgrundsatz für Mörder?

Kommentar von dreadkopp am 28. September 2007 21:57

nun ja... dies ist natürlich ein krasses beispiel... aber ich finde gesetze sollten nicht einfach geändert werden, sofern es negative wirkung auf irgendeine gruppe hat... eine übergagsphase wäre sinnvoll... und zum thema nazimörder: natürlich fände ich es nicht gut, aber ich halte es für noch inakzeptabler die rechte, die ein mensch hat (auch nazis haben menschenrechte), umzuändern oder komplett zu entziehen

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 29. September 2007 16:09

@dreadkopp:

Ein anderes, vielleicht nicht ganz so krasses Beispiel:

Gegen Ende der 70er wurden die Ehegesetze grundlegend geändert.

  • Statt des Verschuldensprinzips wurde das Zerrüttungsprinzip eingeführt.

  • Statt der Gütertrennung galt plötzlich "automatisch" die Zugewinngemeinschaft, mit allen Folgen, die das im Scheidungsfall für die vermögensrechtliche Auseinandersetzung hatte.

Beid Änderungen betrafen übrigens sofort auch alle schon bestehenden Ehen, sofern kein Ehevertrag vorlag, der eine andere Regelung vorsah.

Meinst Du nicht, dass viele schon Verheiratete sich durch diese Änderungen schlicht "geleimt" gefühlt hätten?

Und dagegen war damals praktisch auch kaum etwas zu machen.


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