Hallo! Ich habe Schulden bei einem bekannten Heidelberger Telekomanwalt :-/,da ich momentan ALG2-Empfänger bin,kann ich aber nur unregelmäßig zahlen. Bislang wunderte ich mich immer,wieso meine Schulden dort schneller wuchsen,als es die Zinsen zulassen würden. Nun hab ich des Rätsels Lösung rausgefunden:Der Anwalt nimmt eine Ratenzahlungsgebühr von 220€,die bei jeder beginnenden Zahlung fällig wird. Sprich:Zahl ich alle 2 Monate eine Rate, wird mir auch 6x diese Gebühr berechnet und die Schulden steigen schneller als sie abgebaut werden. Ist so eine Gebühr überhaupt zulässig und wenn ja,ist diese Höhe nicht Wucher ?
Marco
ja das ist zulässig, ich hatte das auch schon, es ging darum, dass ich einen gewissen betrag zahlen sollte, ich wollte ihn in zwei raten bezahlen und die wollten dafür einfach mal knapp 25% zinsen haben(oder auch Gebühr). das ist echt der hammer aber dagegen kann man wohl nix tun und sollte das geld dann versuchen aufzutreiben und auf einmal zu zahlen!

Gesetzlich gibt es keine festen oder verbotenen Ratenzahlungsgebühren, außer Zinsen und/oer Verzugszinsen.
Indy72 am 7. Mai 2008 10:49 Der Anwallt nimmt keine Ratenzahlungsgebühr, sondern, sein Anwaltsgebühren werden dir - als Schuldner - Aufwandsabhängig in Rechnung gestellt. Das ist aber ziemlich ungünstig für dich. Vereinbare alieber einen Zahlungsplan, wo du z.B. 50 Euro pro Monat zzgl. Verzugszinsen abstotterst, dann fallen die Anwaltsgebühren nur einmal an und dann nicht mehr.