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Ratenzahlung vereinbart - nach Zahlung der 2. Rate Brief v. Rechtsanwalt, der jetzt Gebühren fordert

gefragt von Jessijay am 09.12.2008 um 22:00 Uhr

Es geht um eine Dienstleitung für die ich Ratenzahlung vereinbaren musste. Bei Auftragsvergabe war dies nicht abzusehen. Es vergingen einige Monate in denen der Lieferant auch geduldig war. Als ich die Sache auch vom Tisch haben wollte, nahm ich wieder Kontakt auf und schilderte meine Situation. Daraufhin bot mir der Lieferant an, dass er mit einer Ratenzahlung einverstanden wäre und ich solle ihm mitteilen wie diese aussehen könnte. Gesagt getan! Ich schrieb einen Brief mit meinem Vorschlag der Ratenzahlung und bezahlte wie angekündigt die erste und die zweite Rate. Nach Überweisung der zweiten Rate flatterte mir ein paar Tage später der Brief eines Rechtsanwaltes ins Haus, in der er mich aufforderte bis zum Tag X die Gesamtsumme zu begleichen. Auf diesen Brief antwortete ich mit erstaunen, denn mein Lieferant hatte zum einen die Ratenzahlung (meiner Meinung nach) angenommen und akzeptiert. Ich habe pünktlich wie angekündigt überwiesen. Und schrieb, dass es mir eben nicht möglich war und ist, die Raten auf einmal zu bezahlen, sonst hätte ich es längst getan. Inzwischen sind alle Raten an den Lieferanten bezahlt und überwiesen, so wie in meinem Brief damals vorgeschlagen. Jetzt pocht der Anwalt auf seine Gebühren und droht mit Mahnbescheid. Wer weiss Hilfe? Der Anwalt & mein Lieferant behaupten es hat keinen Briefwechsel gegeben.


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schmieder
beantwortet von schmieder am 9. Dezember 2008 22:03
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Für die Einräumung eines Ratenvertrages können zusätzliche Kosten entstehen. Alles weitere (ausser die anfallenden Zinsen) sollte nicht rechtskräftig sein.


Lala13
beantwortet von Lala13 am 9. Dezember 2008 22:06
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hat denn der Lieferant irgendwann mal eine Mahnung geschickt? Einen Anwalt einzuschalten ohne schriftliche Mahnung ist bestimmt nicht zulässig. offizielle Rechtslage - keine Ahnung.

Kommentar von Jessijay am 9. Dezember 2008 22:17

Ja eine Mahnung habe ich erhalten, allerdings vor Beginn der Ratenzahlung. Und der Rechtsanwalt wurde erst nach Zahlungseingang der zweiten Rate eingeschaltet, was für mich völlig unverständlich war und ist, denn ich schrieb: "sollte ich nichts Gegenteiliges hören, gehe ich von einer Akzeptanz der vereinbarten Ratenzahlung aus." Jetzt behauptet man im Nachhinein, dass von mir keine Briefe bei seinem Mandanten ankamen...

Kommentar von juranimo am 25. September 2009 18:28

Ja das ist nun in der Tat ein Problem. Ich würde an deiner Stelle selbst einen RA einschalten/befragen. Vielleicht hilft dir das ja weiter: http://www.girokonto-getestet.de/rechtsanwaelte.html


ungererbad
beantwortet von ungererbad am 9. Dezember 2008 22:12
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Das verstehe ich nicht ganz: "Der Anwalt & mein Lieferant behaupten es hat keinen Briefwechsel gegeben" - d.h. also, der Anwalt hat ohne Mandat Deines Lieferanten gehandelt?? Kann ich mir nicht vorstellen. Wenn es so ist, so ist das Abzocke des Anwalts. Sprich mit deinem Lieferanten Klartext!! Nur und nur er kann einen Anwalt beauftragt haben. Und dann stell ihm die Frage weshalb. Er hat ja in die Ratenzahlung eingewilligt (das hast Du hoffentlich schriftlich?) und Du hast letztlich alles bezahlt. Wozu dann einen Anwalt? Wenn er diesen wirklich "beauftragt" hat (wozu eigentlich??), muss er ihn selbst zahlen. Denn es lag kein Grund vor, Dich mit einem Anwalt zu "drangsalieren". Viel Erfolg!!

Kommentar von Jessijay am 9. Dezember 2008 22:25

Die Abstreitung des Briefwechsels bezieht sich nur auf mich und meinen Lieferanten. Der Anwalt hatte ein Mandat, war beauftrag von meinem Lieferanten. Warum allerdings ein Anwalt? Dies war und ist mir unverständlich, da ich zu diesem Zeitpunkt bereits 2 Raten bezahlt hatte.

Kommentar von 517dfdf405b70c95889a7289d024deb9smallungererbad am 9. Dezember 2008 22:33

Wie ich oben schon ausgeführt hatte: Rede Klartext mit Deinem Lieferanten. Nur er kann erklären, was die Aktion soll. Wenn er einverstanden war mit den Zahlungsmodalitäten und wenn Du wirklich immer pünktlich gezahlt hast - wozu dann einen Anwalt? Ohne vorher Dich zu kontaktieren - wenn ihm "irgendwas nicht gepasst hat" oder so. Aber dafür kann direkt miteinander reden, erst wenns dann nicht weitergeht kann er natürlich einen Anwalt einschalten. Aber aus Deinen Schilderungen geht hervor, dass alles Friede, Freude, Eierkuchen war. War es das?

Kommentar von Jessijay am 9. Dezember 2008 22:42

Ich babe pünktlich bezahlt. Alle 6 Raten wie in meinem Brief angekündigt. Nach der zweiten Rate kam der Brief vom Anwalt mit Gebühren und Aufforderung alles auf einmal zu bezahlen. Für mich völlig unverständlich, da ich meine Lage klar gemacht habe und einen Vorschlag zur Begleichung vorlegte, den ich auch einhielt.

Friede, Freude, ... würde ich nicht sagen, begeistert war der Lieferant nicht aber hat eben zähneknirschend "zugestimmt" und m.E. die Zahlung in Raten akzeptiert. Als ich nochmals ein persönliches Gespräch suchte, blockte er ab und war sehr pampig und abweisend, dann habe ich es gelassen. Insofern sehe ich kein Weiterkommen auf der Ebene.

Kommentar von 517dfdf405b70c95889a7289d024deb9smallungererbad am 9. Dezember 2008 22:49

Nochmal: hast Du das schriftlich mit dem Lieferanten fixiert? Hast Du das so vorliegen? Wenn ja, dann mach Dir keine Sorgen. Erst zustimmen (pampig hin, abweisend her) und dann zum Anwalt laufen ist nicht. Aber das ist die Grundvorausetzung!!! Ohne das hast Du schlechte Karten, weil Dein Lieferant sich querstellen kann wie er will. Dann bleibt alles an Dir hängen. Sorry, ich logge mich jetzt aus. Viel Erfolg!!! Ich schaue morgen wieder rein.

Kommentar von Jessijay am 9. Dezember 2008 23:07

Was mir schriftlich vorliegt, ist der Brief mit dem Vorschlag zur Ratenzahlung, den ich per Post an meinen Lieferanten gesandt habe. Ich habe diesen (im nach hinein leider!) nicht per Einschreiben gesandt. Darin steht, dass ich von seiner Zustimmung ausgehe, sollte ich bis zum Tag X nichts Gegenteiliges hören. Daraufhin habe ich zwei Monate lang Raten gezahlt. Anschliessend kam die Post vom Anwalt, der mir auch den Eingang der beiden Ratenzahlungen bestätigt.

Dann heisst das wohl, ich habe schlechte Karten, weil er behaupten kann, was er will. z..B. dass er den Brief nicht bekommen hat usw.

Kommentar von 517dfdf405b70c95889a7289d024deb9smallungererbad am 10. Dezember 2008 17:03

Hallo nochmal, tut mir leid, ich musste gestern aufhören. Ja, wenn das so ist, hast Du in der Tat schlechte Karten. Dein Lieferant hat den Brief "nicht bekommen" und Du kannst nichts nachweisen. Weißt Du noch, wann das Telefongespräch genau war, das mit dem "zähneknirschenden Zustimmen"? Gut, auch darauf kannst Du Dich nicht wirklich berufen, aber es ist mit dem Brief ein weiterer Baustein als Nachweis, dass Du Dich um eine Lösung bemüht hast. Und nicht einfach so Ratenzahlung begonnen hast. Du HAST Dich ja mit ihm abgestimmt.


WEISTDUS
beantwortet von WEISTDUS am 9. Dezember 2008 22:16
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M.E. brauchst Du an den Anwalt nicht zahlen. Dein Lieferant hat Euere Verein barung durch Annahme Deiner Raten an erkannt. Diese Vereinbarung ist ohne Anwalt zustande gekommen. Wenn der Anwalt einen Mahnbescheid beantragt: Widerspruch. Begründung: Nicht erbrachte Leistung. Voraussetzung allerdings: Er hat Dir vorher nie geschrieben oder Dich zu irgendwelche Zahlungen aufgefordert!

Kommentar von Jessijay am 9. Dezember 2008 22:32

...hm, doch er hat mir geschrieben und mich nach Zahlung der letzten Rate zur Begleichung seiner Gebühren aufgefordert. Daraufhin habe ich bisher nicht geantwortet. Was kann jetzt passieren ? Und wenn der Mahnbescheid kommt, wie geht's dann weiter ? Wenn ich Widerspruch einlege und der Anwalt mich vor Gericht "zerrt" reichen meine Unterlagen dann aus ? Was ich noch habe ist auf meinem AB zwei Nachrichten meines Lieferanten, dass er mit Ratenzahlung einverstanden wäre und ich ihm mitteilen soll, wie und wann. Das hatte ich getan und dann nahm das Ganze seinen Lauf...


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