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Rat von Rechtsanwalt benötigt

gefragt von moccajoghurtmoccajoghurt am 27.10.2009 um 18:58 Uhr

Ich bin unglücklicherweise in eine dumme Sache hineingeraten und werde sie so gut es geht objektiv wiedergeben:

Zwei Freunde und ich laufen Nachts um 3 Uhr alkoholisiert nach Hause. Aus Langeweile testen wir ob die Autotüren verschlossen sind, an denen wir vorbeilaufen. Nach ein paar Versuchen lässt sich eine Autotür öffnen.

ICH habe folgendes getan:

Überrascht davon, dass die Tür nicht verschlossen ist, bleibe ich verduzt stehen und schaue auf dir Tür. Danach laufe ich zum Kofferraum, öffne ihn und schließe ihn wieder (ich habe nichts entwendet oder beschädigt).

Folgendes haben meine ZWEI KUMPELS getan:

Beide setzen sich ins Auto. Einer nimmt eine Brille, die im Auto liegt und schmeißt sie auf den Boden. Sie geht kaputt. Der Andere nimmt ein Taschenmesser, welches sich im Auto befindet und behält es.

200m weiter, nachdem wir weitergelaufen sind, wurden wir von der Polizei festgenommen und die Personalien von uns aufgenommen.

Heute haben beide Freunde einen Brief von der Polizei bekommen, mit der Anschudligung des Diebstahls und der Sachbeschädigung. Angeblich sollen wir noch einen Kratzer ins Auto gemacht haben (was allerdings eine Lüge ist.) Ich rechne damit, dass ich den Brief auch morgen erhalten werde.

Meine Frage ist jetzt. Was kann MIR passieren und was kann meinen Kumpels passieren?


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anonym
beantwortet von wewer am 27. Oktober 2009 19:34
2x
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"Mitgehangen, mitgefangen", blödes Sprichwort, aber so wie Du die Situation schilderst (ich denke mal, die beiden anderen waren auch etwas alkoholisiert?), dürfte auch Dich ein Schreiben erreichen. Ich kann Dir in diesem Falle nur raten, mit diesem Schreiben zu einer Rechtsberatung (die Du hier nicht finden kannst, da juristische Personen hier keine Rechtsberatung erteilen dürfen!), zu gehen. Kostet sicher was, aber diese Kosten werden in keinem Verhältnis stehen, zu denen, die Dir blühen, wenn Du ohne Rechtsbeistand blauäugig in Eigenregie diesen Tatbestand (und es ist ein solcher!) aus der Welt schaffen möchtest. Ich drücke Dir beide Daumen, im Viel-Verständnis für Jugendliche, denen zuviel Alkoholkonsum und den evtl. Folgen meist überhaupt nicht bewusst ist! Falls es möglich ist: rede vor allem mit Deinen Eltern!


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 27. Oktober 2009 19:01
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Denen wird eine ganze Menge passieren.

Der Auotbesitzer wird vielleciht sogar von einigen tausend Euro reden, die im Kofferraum waren. (das ist jetzt extrem)

Kommentar von 73d8c0f79cf5ca93f287806655998330smallmoccajoghurt am 27. Oktober 2009 19:05

Wir wurden von der Polizei festgenommen, denen wären die mehreren tausend Euro aufgefallen sein.


anonym
beantwortet von benjiman am 27. Oktober 2009 19:25
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Wenn deine Kumpels in Ordnung sind, werden sie dich entlasten, dann bist du aus der Sache raus. Deine Kumpels werden wohl mit einer Geldstrafe davonkommen, wenn es nur um Diebstahl und Sachbeschädigung geht und keine Vorstrafen bestehen. Wobei wohl nur der eine die Sachbeschädigung und der andere nur den Diebstahl beging.

Kommentar von wewer am 27. Oktober 2009 19:47

NUR Sachbeschädígung? NUR Diebstahl? Na, wie würde Deine Antwort denn ausfallen, wenn es DEIN Auto gewesen wäre?

Kommentar von benjiman am 27. Oktober 2009 23:04

Das Wort "nur" soll hier die Tateinheit mit dem jeweils anderen Vergehen ausschließen. "Nur" soll nicht den Schaden werten, der dabei angerichtet wurde. Sollte eigentlich bei genauem Lesen ersichtlich werden.


PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 27. Oktober 2009 20:00
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Leider schreibst Du nicht wie alt Du bist.

Solltest Du ebenfalls als Beschuldigter bei der Polizei geführt werden, solltest Du Dir umgehend einen Rechtsanwalt suchen, der Dich vor der Vernehmung bei der Polizei und allen folgenden Maßnahmen berät.

Diebstahl (§§242 ff.) und Sachbeschädigung (§303) sind Straftaten (sog. Vergehen) und werden mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bestraft. Nach Jugendstrafrecht wären z.B. auch Sozialstunden usw. möglich.

Neben der strafrechtlichen Verurteilung steht noch der zivilrechtliche Schadenersatz für die zerstörte Brille im Raum, evtl. sogar für die Reparatur des Kratzers.


NORDANWALT
beantwortet von NORDANWALT am 29. Oktober 2009 14:50
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...der Antwort von PepsiMaster ist nichts hinzuzufügen. Das "Dabeisein" reicht sowohl straf- als auch zivilrechtlich für eine Bestrafung (strafrechtlich) und die Verpflichtung Schadensersatz zu leisten (zivilrechtlich) aus...



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