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Rasenmäher durch Nachbarin beschädigt-lohnt sich eine Meldung bei der Versicherung?

gefragt von Malustra am 16.06.2009 um 9:27 Uhr

Ich habe meinen 12 Jahre alten Elektro-Rasenmäher letztes Wochenende an meine Nachbarin verliehen. Natürlich erwischte sie einen Stein im Gras und das Gerät scheint hinüber zu sein. Gerne würde sie den Schaden begleichen und den Fall ihrer Versicherung melden. Aber was ist der Zeitwert eines so alten Gerätes? Lohnt sich der Aufwand um am Ende dann vielleicht 30,--€ zu bekommen? Oder kann ich auf Reparatur bestehen, egal, was diese kostet?

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ziuwari
beantwortet von ziuwari am 16. Juni 2009 09:29
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kauft Euch gemeinsam einen neuen...kostet nicht so viel


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switchy66
beantwortet von switchy66 am 16. Juni 2009 09:28
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Das ist ärgerlich. Mach halt mit ihr aus das sie 50€ zu einem Neuen dazu gibt und sie den Neuen dann auch mitbenutzen darf. Ich denke so ist euch beiden geholfen?! Du hast einen neuen für weniger Geld und sie hat kein schlechtes Gewissen und kann den nächsten kaputt machen!;-)


anonym
beantwortet von hexenrw am 16. Juni 2009 09:28
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nur wenns ne raietät war.... denke kommt nicht viel bei rum........ klär das lieber mit ihr ob ihr euch nicht zusammen nen neuen kauft


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 16. Juni 2009 10:51
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Sie soill Dir für 100 Euro einen neuen hinstellen - fertig!


anonym
beantwortet von Trinchen2001 am 16. Juni 2009 09:54
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1) Wenn sie eine vernünftige haftpflichtversicherung hat, sind schäden an geliehenen sachen mit versichert

2) Eine Haftpflichtversicherung entschädigt immer zum Zeitwert bzw. zahlt die Reparatur

3) ein zwölf jahre alter Rasenmäher dürfte keinen Zeitwert mehr haben - folglich wären Reparaturkosten über zeitwert was keinen zahlung bedeutet

4) ein solch altes gerät ist technisch nicht mehr auf dem stand der dinge und hätte theoretisch auch dir beim nächsten anschalten kaputt gehen können

Es gibt also theoretisch nichts das zu entschädigen wäre.


moon73
beantwortet von moon73 am 16. Juni 2009 09:31
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Natürlich kann sie den Schaden der Versicherung melden. Eventuell hat sie eh eine Selbstbeteiligung von 150 Euro ausgemacht, so kann es sein, dass der Schadensersatz die 150 Euro nicht mal übersteigt und sie ihn eh selbst zahlen müsste.

Einreichen kann sie immer...


hell11
beantwortet von hell11 am 16. Juni 2009 09:31
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Nach 12 Jahren ist der Zeitwert abgelaufen, da solche Geräte i.d.R. nach 7 Jahren als verbraucht gelten.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 16. Juni 2009 09:30
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12 Jahre altes Gerät? Der Versicherungswert dürfte untwer 10,- Euro liegen.

Aber warum ist das Teil wegen eines Steins im Eimer? Das kann kein Stein, sondern nur ein Betonklotz gewesen sein.

Kommentar von Malustra am 16. Juni 2009 09:35

Ich war nicht dabei, vielleicht war es wirklich ein Betonklotz.


anonym
beantwortet von anjanni am 16. Juni 2009 09:29
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Ich würde mal erst in einschlägigen Geschäften fragen, was eine Reparatur kostet, wie sie den Zeitwert einschätzen usw.

Dann kannst Du doch mit der Nachbarin drüber sprechen. Und die entscheidet dann, ob sie das bei der Versicherung meldet. Kooperativ wird sie ja sicherlich sein, da sie ja vielleicht noch öfter einen Rasenmäher bei Dir ausleihen möchte?

Kommentar von Malustra am 16. Juni 2009 09:40

Sie läßt ihren Rasen gegen Bezahlung von jemandem mähen, der den Rasenmäher selbst mitbringt. Aus diesem Grunde besitzt sie keinen eigenen Rasenmäher. Derzeit aber ist diese Person krank und kann nicht kommen.


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