ArianeHD am 06.05.2007 um 11:07 Uhr
Die ersten Jahre, in denen ich hier wohnte, hat - soweit ein Mieter das angrenzende Rasengrundstück nutzen wollte - dieser selbst den Rasen gemäht (durch Ausleihen eines Mähers). Im vergangenen Jahr wurde die Kellerwohnung saniert und vermietet, seitdem wird der Rasen in den Sommermonaten ca. 2-3 mal gemäht. Und schwups, hab ich diesen Posten auf meiner Nebenkostenabrechnung, ist das rechtens?

Wir haben vor Jahren in einem Mietshaus gewohnt, wo es ein kleines Stück Garten gab. Der Garten durfte zwar von den Mietern nicht genutzt werden, wurde aber regelmäßig gepflegt. Die Kosten dafür hatten wir regelmäßig auf der Nebenkostenabrechnung. Ich habe mich dann beim Mieterschutzbund erkundigt. Dort wurde mir gesagt, dass es rechtens sei, die Gartenpflege gehöre zu den Nebenkosten, ein gepflegter Garten würde ja den Wohnwert erhöhen, auch dann wenn die Mieter kein Nutzungsrecht haben.
Sofern im Mietvertrag vereinbart wurde, dass Nebenkosten zu zahlen sind, JA. Dazu muss nicht genau genannt sein, um welche Kostenart es sich handelt. Alles über Nebenkostenarten hier: http://www.steuernetz.de/homepages/vv/gesetze/BetriebskostenVO.pdf
albatros am 9. Mai 2007 02:10 die bk-arten müssen im mietvertrag benannt sein. nur die dort vereinbarten müssen auch bezahlt werden.

ich wohne seit Juli 2006 hier in einerMietwohnung mit 8 Familien. Jeder von uns muß im Monat 2.50 Euro bezahlen für die Rasen pflege. Der rasen wird regelmäßig von einer firma gemäht.
Das Problem hier besteht wohl weniger in der generell möglichen Rechnungstellung für Bk eines nicht nutzungsberechtigten Rasens als viel mehr in der Tatsache, dass diese NICHT von Anbeginn an erfolgte; ein Blick in den Mietvertrag unter Bk, die im Detail aufgeführt bzw. angekreuzt sein müssten, könnte weiterhelfen ... andernfalls Mieterverein od. Haus&Grund kontaktieren.