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Rail & Fly haftet die Bahn, wenn man den Flug verpasst?

gefragt von gruenbaum am 24.03.2008 um 15:10 Uhr

kann man bei der bahn etwas erreichen?

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Reise x 9.989 Bahn x 1.245 Flug x 909 Rail Fly x 4

MacJohn
beantwortet von MacJohn am 24. März 2008 15:12
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Grundsätzlich: nein. Dennoch solltest Du bei der Bahn Deinen Fall schildern und auf Entschädigung drängen. Dann hast Du zumindest eine Chance auf Kulanz.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 24. März 2008 15:31
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Wenn ws aufgrund des Verschuldens der Bahn dazu kommt, dass du den Flieger verpaßt, dann zeigt sich die Bahn oft durchaus spendabel. Einen bestimmten Anspruch musst Du im Vertrag also im Kleigedruckten suchen. Alles andere ist reine Kulanz.


anonym
beantwortet von fuchs84 am 24. März 2008 15:12
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Nein, Ansprüche gelten nur gegenüber dem Veranstalter.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 24. März 2008 15:30
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nein, du mußt einen Zug wählen, der auf jedenfall auch mit Verspätung noch rechtzeitig ankommt.


butz1510
beantwortet von butz1510 am 24. März 2008 15:12
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Glaub ich nicht. Bestimmt schließt Du mit dem Kauf einer Fahrkarte einen Transportvertrag ab, der Haftung der Bahn ausschließt. Dazu existiert doch sicher ein so genanntes Kleingedrucktes.


AntoniaW
beantwortet von AntoniaW am 26. März 2008 00:12
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Rail&Fly wird doch nicht direkt bei der Bahn, sondern bei einem Reiseveranstalter als Ergnzung zu einer Reise. Daher ist auch eben dieser Reiseveranstalter Ansprech- und Vertragspartner.

Grundsätzlich allein verantwortlich für die verpassten Flüge dürfte dieser dennoch nicht sein. 1. Die Hinweise auf die angemessen zu wählenden Zugverbindungen sind doch mehr als deutlich. 2. Der eigentliche Leistungsträger ist die Bahn, an dieser wird der Anspruch "intern" weitergeleitet.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 24. März 2008 15:18
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Nein.


Bedburdyck
beantwortet von Bedburdyck am 24. März 2008 15:15
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Die Bahn wird sich auf höhere Gewalt berufen und Ansprüche ablehnen.


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