Räumungsklage, weil Arbeitsamt nicht zahlt?

8 Antworten

Bevor es zu einer Räumungsklage kommt,musst der Vermieter erst mal eine fristlose Kündigung in Schriftform zukommen lassen und das geht alles nicht von heute auf morgen !

Da gehen einige Monate ins Land,da hätte sie sich schon längst drum kümmern müssen,Mieterin ist sie und nicht das Jobcenter,die leiten nur im Auftrag von ihr,die Kosten für die Wohnung an den Vermieter weiter.

Wenn da etwas nicht stimmen sollte ( falsche Kontonummer ) hätte der Vermieter,wie gesagt vorher abmahnen müssen.

Jetzt noch etwas regeln zu wollen,wird keinen Sinn mehr machen,wenn die Räumungsklage schon zugestellt wurde.

Eine Räumungsurtei setzt eine Kündigung voraus

Dann gibt es Post vom Gericht wenn man dann nicht mitteilt das das Amt zahlen sollte bekommt man eine Zwangsräumung und das ist auch gut do denn der Vermieter hat ein Recht auf sein Geld

Quote:

Voraussetzung einer erfolgreichen Räumungsklage ist insbesondere, dass das Mietverhältnis ordnungsgemäß gekündigt wurde. Hierfür muss der Mietvertrag beendet worden sein, was in der Regel voraussetzt, dass der Vermieter einen Kündigungsgrund hat, insbesonderebei Wohnraum: Eigenbedarf wirtschaftliche Verwertung der Wohnung (in der Praxis sehr selten) Pflichtverletzungen des Mieters (v.a. Zahlungsverzug etc.)


warum hat sie nicht auf die Kündigung reagiert?

Weil es keine Kündigung gibt, urplötzlich die Räumungsklage im Briefkasten war.

@stuermerauska

vielleicht sollte is doch nochmal die Post durchsehen, ob sie nicht doch eine Kündigung bekommen hat .... kann ich mir eigentlich vorstellen, dass es Vermeiter geben soll die sowas "vergessen"

@frodobeutlin100

Kein Gericht wird einer Räumungsklage ohne Kündigung statt geben.

@anitari

Meine Freundin hatdefinitiv keine Kündigung erhalten.

@stuermerauska

Das Gericht wird eine Räumungsklage nur dann einleiten, wenn zweifelsfrei fest steht, dass eine korrekte Kündigung zugestellt wurde. Also nicht nur, wenn der Vermieter behauptet, er hätte fristlos gekündigt.

Leider gibt es so viele Menschen, die ihr Leben, speziell wenn es um schriftliches und bürokratisches geht, nicht im Griff haben. Wenn dann ein Einschreiben vom Vermieter im Briefkasten ist, wird das verdrängt und/oder aus Wut vielleicht sogar weg geworfen.

Was man machen kann, wenn die Kündigung nicht auffindbar ist: Den Vermieter nochmal höflich um das Kündigungsschreiben bitten und den Nachweis über die Zustellung. Das könntest Du als Freund wahrscheinlich sogar relativ einfach bekommen, wenn Dich die Freundin dazu beauftragt.

Unabhängig davon ist die fristlose Kündigung vermutlich sofort vom Tisch, wenn alle Rückstände ausgeglichen werden. Allerdings sind jetzt auch die Kosten für die Räumungsklage schon anhängig. Leider wird das ziemlich teuer. Man hätte das vermeiden können. Mir tut es sehr leid für das Kind.

Eine Räumungsklage setzt eine Kündigung bzw. fristlose Kündigung voraus. Da wäre der Vermieter keineswegs berechtigt zu kündigen, wenn das JC nicht gezahlt hat. Wenn die Mieterin nachweisen kann, dass sie sich bemüht hat, das in Ordnung zu bringen. Auch muss sie ja auch erst mal Kenntnis von dem Versäumnis haben. Wenn vom Amt direkt gezahlt wird (an den Vermieter) hätte dieser zunächst das so abmahnen müssen.

Kann sie einfach so eine Räumungsklage bekommen, weil dass Amt das nicht hinbekommt?

Einfach so nicht!
Es müssen schon bestimmte mietrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Oder muss nicht der Vermieter Kontakt aufnehmen bzw. mahnen bevor es gleich zur Klage kommt?

Sie ist Mieter; SIE hat die Zahlung sicherzustellen und zu überwachen; wenn das Amt nicht zahlt - was ja aus gutem Grundsein kann (Unterlagen unvollständig, kein Antrag vorhanden, Sanktion usw.usf ...) -, hat sie die Konsequenzen zu tragen.

Sie soll UMGEHEND zu einer Fachstelle für Wohnungsnotfälle gehen, was sieschon längst hätte tun sollen, und zudem einen Anwalt einschalten; hat das Amt ohne Bescheid oder Nachricht und ohne Grund eingestellt, kann es sein, dass eine Schadensersatzpflicht greift. Hängt von den Umständen ab.