ich habe da eine kleine frage. es geht um folgendes. mein vermieter hat seit dem 1.9.08 einen insolvenzverwalter (anwalt) . jetzt ging das geld aber noch bis dez.08 auf das angegebene konto des vermieters. der anwalt behauptet das dieses konto nicht exestiert, obwohl wir ihm die kontodaten genau gesagt haben. wir sollen am 31.12 ausziehen sonst kommt er mit einer räumungsklage. achso, es wurde uns dann auch gesagt das wenn das konto exestieren würde trozdem eine räumungsklage erwirkt würde, weil das geld nicht bei ihm käme.
meine frage : wie schnell hat er als anwalt ein RK durch

Deine Frage ist etwas undurchschaubar. Wendet Euch an den Mieterverein. Eine Räumungsklage ist nicht so leicht durchsetzbar, schon gar nicht bei Insolvenz des Vermieters.
Erkundigt Euch mal bei eurer Hausbank.Die können prüfen wohin das Geld verbucht wurde.

Geh schnell zu einem Anwalt für Mietrecht. Aber wenn du schriftlich nachweisen kannst, dass bezahlt wurde, können sie dich nicht Rausklagen!
Du hast doch Zahlungsbelege, oder nicht? Dann ist ein Nachweis eurer Zahlung kein Problem. Wenn das Konto nicht existieren würde, wäre eure Überweisung zurück gebucht worden.
Ihr zahlt doch mit Sicherheit schon länger Miete auf dieses Konto,nicht erst seit September. Leg dem Insolvenzverwalter Kontoauszüge vor,die belegen ja auch,daß das Geld die ganze Zeit auf dieses Konto ging. Wenn das Konto nicht existieren würde,hätte es die Empfängerbank zurücküberwiesen. Wenn das Geld auf ein anderes Konto überwiesen werden soll, wäre es SEINE Pflicht gewesen, euch das mitzuteilen,denn das ist die Aufgabe des Insolvenzverwalters.
Meine Meinung: Hier wurde ein echter Charakterschwein als Insolvenzverwalter festgelegt.Solche Spinner gibts leider. Das Ganze klingt so,als wolle euch nur Angst machen und euch zum schnellstmöglichen Auszug bewegen, weil ihm die reguläre Kündigung (inkl. Kündigungsfrist) zu lange dauert. Hintergrund des Ganzen ist es,daß das Haus,in dem ihr wohnt, höchstwahrscheinlich verkauft/versteigert werden soll und darin wohnende Mieter den Kaufpreis drücken. Wende dich an den Mieterschutzbund.
Das sehe ich ganz genauso! Am besten auch Kontakt zum Insolvenzgericht aufnehmen und die Machenschaften des Insolvenzverwalters offenlegen. Die kümmern sich schon darum...

Du kannst eine Räumungsklage mit einem Antrag auf Vollstreckungsschutz beantworten. Es gibt Bestimmungen, ich könnte mal danach suchen, wonach man die RK wohl drei Wochen vorher ankündigen muss (das ist jetzt aber unverbindlich, weil ich mir nicht völlig sicher bin). Außerdem kann es in eurem Fall ewig dauern (bis hin zu Jahren), da ihr ja die Zahlung nachweisen könnt und nicht ihr insolvent seid, sondern der Vermieter.
das wäre echt nett , wenn du da nachschauen könntest. glg
teardrop1109 am 16. Dezember 2008 17:24 Leider war ich gestern nicht mehr on. Ich habe nur dies hier gefunden, aber da steht drin, dass eine zweimonatige Frist mit Datum der Zustellung beginnt. Beantrage auf jeden Fall den Vollstreckungsschutz, da du an der Situation ja nicht Schuld bist: http://www.schuldnerberatung-berlin.de/25207.html
ich habe ja erst mal nur eine fristlose kündigung erhalten(also noch eine räumungsklage) wie schnell hat er als anwalt denn eine RK
teardrop1109 am 17. Dezember 2008 10:55 Dauert ebenfalls ne Weile - Gerichte sind im Allgemeinen nicht so schnell. Schätze mal, mindestens 3 Wochen. Es sei denn, er hat da gewisse Verbindungen...

das geht nicht so schnell zumal ihr sicherlich beläge der zahlung habt und somit nachweisen könnt, dass ihr eure miete bezahlt habt. Zudem kommt es drauf an ob ihr kinder habt dann ist es noch schwieriger euch eine RK zu schicken aber ca 3 monate werden da erstmal ins land gehen
ja, wir haben kinder.