Eine vermietet Wohnung wurde auf einer Zwangsversteigerung erworben. Können die neuen Eigentümer die Mieter (Familie mit Kindern) so einfach kündigen oder gibt es Möglichkeiten dies abzuwehren?

Die neuen Eigentümer können nicht einfach so kündigen; normalerweise sind die Mieter "geschützt" und dürfen einige Zeit (weiß nicht wie lange) wohnenbleiben = der neue Eigentümer muss den Mietvertrag so übernehmen (Mietkosten, Kündigungsfristen, sonstige Vereinbarungen). Der neue Vermieter kann allerdings Eigenbedarf anmelden, dann kann es sein, dass die Mieter schon eher ausziehen müssen. Aber von Heute auf Morgen rausschmeissen... das geht nicht (soweit ich das weiß).
Der Erwerber der Wohnung erwirbt die Wohnung mit allen Rechten und Pflichten. Es ändert sich also rechtlich für den Mieter zunächst gar nichts. Es kommt darauf an, was der neue Eigentümer vor hat. Wenn er Eigenbedarf geltend macht, also selbst einziehen will, kann er die Wohnung fristgerecht kündigen. Die Kündigungsfristen hängen neben den vertraglichen Vereinbarungen davon ab, wie lange das Mietverhältnis schon besteht. Zwischen 3 und 12 Monate, soweit ich weiß...
Hier aus www.mieterbund.de:
Kündigungsschutz gilt: Der neue Vermieter hat kein besonderes Kündigungsrecht. Wie auch der frühere Vermieter kann er nur kündigen, wenn er einen der im Gesetz aufgeführten Kündigungsgründe hat, zum Beispiel Eigenbedarf. Außerdem muss er die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten, je nach Wohndauer des Mieters zwischen 3 und 9 bzw. 12 Monaten.
Ausnahme: Hat der neue Eigentümer das Haus oder die Wohnung in der Zwangsversteigerung erworben, kann er mit Dreimonatsfrist kündigen. Er muss dann nach dem Zuschlag zum nächstmöglichen Termin kündigen.
Tut mir leid - es ist aber so...

Wenn diese Ihre Miete immer zahlen wird es schwer.Oder Du mußt denen eine Wohnung suchen und auch den Umzug finanzieren.

Wenn sich die Mieter Vertragstreu verhalten, können sie nicht einfach so gekündigt werden, da Der Mietvertrag mit der Übereignung der Immobilie nichts zu tun hat. Unter Umständen könnte der Vermieter auf Eigenbedarf blädieren, doch selbst dann bestehen ganz strenge auflagen, so dass die Vermieter nicht auf der Straße landen.
Grundsätzlich genießt der mieter einen sehr hohen Schutz. Die Möglichkeiten des Vermieters sind aüßerst begrenzt wenn es um die Kündigung geht. Die einfachste Möglichkeit ist die Eigenbedarfskündigung ( Der Vermieter benötigt die WG für eigene Zwecke). Ansonsten gilt das normale Mietrecht. d.h Kündigung mit Frist und Grund. Das wird für den Vermieter schwierig

Die bisherigen Antworten sind möglicherweise allesamt falsch für den Fall der Zwangsversteigerung, denn in diesem Forum sind die Antworten schon völlig anders ausgefallen:
Siehe unten unter "Zwangsversteigerung eines Hauses"!
Die Zwangsversteigerung eines Hauses ist nicht dasselbe wie die einer Mietwohnung. In analoger Anwendung der Regelungen einer sog. Einliegerwohnung dürften schon deshalb andere gelockerte Kündigungsregelungen gelten. Aber kürzere Kündigungsfristen als 3 Monate gibt es nicht...