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Räum- und Streupflicht ! ... da hab ich mal ne Frage. Es Schneit - es schneit !!!

gefragt von HarmoniHarmoni am 06.01.2009 um 13:33 Uhr

Hallo liebe Gemeinde ! Da bin ich wieder und promt habe mich mal wieder eine Frage die ich mich endliche traue zu stellen. Bezüglich der Räum-und Streupflicht von Gehwegen vor dem Haus. Ich habe viel darüber gelesen und mich sorgfältig vorinformiert. Erstens: Ist es richtig, dass die private Haftpfichtversicherungen tatsächlich für einen Unfall (Schmerzensgeld) von verunglückten Passanten bei nicht nachkommen dieser Räum-und Streupflicht zahlt ? Wenn ja warum streut und räumt man dann überhaupt ? Frage Zwei: Es steht niergens geschrieben wie der Gehweg geräumt werden muss. Ich haben unseren Breiten Bürgersteig in Schlangenform geräumt und gestreut - die Leute haben ganz schön schmal geschaut als Sie in Schlangenlinien über den Gehweg (20 Meter) gehen mussten (so wurden aus 20 Metern locker 50 Meter) Ein Herr hat mich dumm angemotzt und gesagt man müsse parallel zur Straße räumen !?!?!!? Stimmt das ?

Vielen Dank für Eure Antworten und Beiträge im Vorraus.

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streu und räumpflicht x 2

anonym
beantwortet von Mietnormade am 6. Januar 2009 13:40
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Um aus 20 Meter Gehweg bei vorgeschriebener Streubreite von 1,2 Metern eine Schlangenlinie von 50 Metern zu produzieren bedarf es einen mindestens 30 Meter breiten Gehweg. Wenn Du blüd räumst kannst Du maximal einen Umweg von 6 Metern produzieren wobei Du dabei deutlich mehr arbeit hast wie beim parallel entfernen. Die Haftpflicht zahlt wenn der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wird. Und bei gar nicht räumen/streuen dürfte Vorsatz zu unterstellen nicht schwer werden. Beauftrage doch einfach einen Streudienst dann stellt sich das Problem erst gar nicht.

Kommentar von 8f6ea4c4895b6ce6266afba0e48f33f8smallHarmoni am 6. Januar 2009 13:44

Du hast bei deiner Berechnung den Weg der Krümmung nicht berücksichtigt ! Wobei der Wert der Mittelkurve für mich ausschlaggebend war. Der Mittelteil (nicht gestreute Teil lag bei ca. 60 cm. Der Gehweg ist bestimmt 5 Meter breit !


anonym
beantwortet von Wicket am 6. Januar 2009 13:36
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ob das stimmt kann ich Dir nicht sagen, aber ich finde die Sache witzig und hätte mich wohl schief gelacht.

Kommentar von 8f6ea4c4895b6ce6266afba0e48f33f8smallHarmoni am 6. Januar 2009 13:39

Endlich mal jemand mit Humor !


anonym
beantwortet von etmundi am 6. Januar 2009 13:36
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  1. Um möglichen Ärger mit der Versicherung zu Vermeiden. 2. Wer räumt denn freiwillig 50 Meter, wenn 20 reichen.
Kommentar von 8f6ea4c4895b6ce6266afba0e48f33f8smallHarmoni am 6. Januar 2009 13:38

Wenn du die Gesichter der empörten alten Leute siehst und die glücklichen Kinderaugen die sich freuen - lohnen sich sogar 100 Meter :o)


Sofabaer
beantwortet von Sofabaer am 6. Januar 2009 13:43
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Schau einfach mal in die Polizeiverordnung deiner Gemeinde, Stadt. Von 6-22 Uhr gilt Räumpflicht, Breite 1,20 m (so breit, daß sich 2 Passanten aneinander vorbeikommen, bzw. bei schmaleren Wegen die ganze Breite. Die Versicherung zahlt eben nur, wenn du geräumt hast, ansonsten zahlst du den Schaden. Und das letztere mit der Schlangenlinie kann dir ebenfalls ne Anzeige bringen. Tsss aus 20 m 50 m machen, hoffentlich hast du dich da nicht überanstrengt.

Kommentar von 8f6ea4c4895b6ce6266afba0e48f33f8smallHarmoni am 6. Januar 2009 13:47

Wieso sollte man da eine Anzeige bekommen, wenn das eingehalten wurde ?

Kommentar von Simple_avatar2smallSofabaer am 6. Januar 2009 13:55

Schon mal was von direktem Weg gehört. Schon allein die Idee der Schlängelei finde ich unter aller Sau.

Kommentar von Mietnormade am 6. Januar 2009 13:49

Wegen welchen Delikt erfolgt den eine Anzeige? Ich bin ja wirklich findig aber da fällt selbst mir kein anzeigewürdiges Vergehen/Straftat ein.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 6. Januar 2009 13:51

Wieso eine Anzeige??? Wenn geräumt ist, ist geräumt. Oder gibt es da eine Verordnung die besagt, das nicht in Schlangenlinien geräumt werden darf?

Kommentar von Simple_avatar2smallSofabaer am 6. Januar 2009 14:06

Stelle dir mal vor, du bist alt, hast körperliche Leiden, was auch immer, mußt an Krücken laufen, dein Gemecker über so`n dummen Streich möchte ich dann mal hören, wenn dir jeder Schritt schwerfällt. Als Autofahrer sage ich nur: § 1 StVO-> Gegenseitige Rücksichtnahme.

Kommentar von 8f6ea4c4895b6ce6266afba0e48f33f8smallHarmoni am 7. Januar 2009 09:35

Oh Oh - in deinem Gedankengut als negativseher möchte ich nicht stecken. Du machst dir nur das Leben selber schwer ! Du musst einfach mal lockerer werden und ein wenig mehr Spaß haben und auch verstehen ! DICH möchte keiner als Nachbarn haben !

Kommentar von Simple_avatar2smallSofabaer am 7. Januar 2009 13:10

Zum Glück betrifft mich das nicht, aber deine Denkweise ist sorry unter meinem Niveau!!!!

Kommentar von Simple_avatar2smallSofabaer am 7. Januar 2009 13:38

Schau mal weiter oben, da hast du geschrieben: Wenn du die Gesichter der empörten alten Leute siehst. Werde du mal alt, mit allen Gebrechen, die man da hat, vielleicht merkst du da, was dir für Mist einfällt. Ach ja übrigens, ich komme mit meinen Nachbarn sehr gut klar, weil hier keiner auf so`n Schei. kommt. Werd erwachsen.

Kommentar von Simple_avatar2smallSofabaer am 8. Januar 2009 20:56

Auf RTL kam in den 18.45 Uhr News (08.01.2009) kam ein sehr interessanter Beitrag zum Thema Räum- & Streupflicht!!!! Wird bestimmt um 0.00 Uhr wiederholt!

Kommentar von Simple_avatar2smallSofabaer am 9. Januar 2009 21:01

Und warum nicht gleich so?


NordiMaus
beantwortet von NordiMaus am 6. Januar 2009 13:37
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Es geht eigentlich nur darum das der Gehweg geräumt wird udn gestreut wird mit Streusalz nicht mit Sand.

Wenn dann ein Unfall passiert bist du nicht dran Schuld. Du wärrest Schuld wenn du nichts gemacht hast.

LG

Kommentar von 8f6ea4c4895b6ce6266afba0e48f33f8smallHarmoni am 6. Januar 2009 13:40

Überall seht, dass wenn man seiner Pflcht NICHT nachkommt und es zu einem Unfall kommt, dass dann die Haftpflichtversicherung zahlt !

Kommentar von Mietnormade am 6. Januar 2009 13:42

Haftpflicht zahlt aber nicht bei Vorsatz. Und bei gar nicht streuen wird Dieser sicher unterstellt. (Vorsatz entspricht bewusst und billigend in kauf genommen)

Kommentar von Simple_avatar2smallSofabaer am 6. Januar 2009 13:48

Erkundige dich mal bei deiner Haftpflichtversicherung, wunder dich aber nicht über deren anderslautender Antwort.

Kommentar von Simple_avatar2smallSofabaer am 6. Januar 2009 14:07

Wieso nicht mit Sand?


Forsthouse
beantwortet von Forsthouse am 6. Januar 2009 13:35
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In erster Linie kommt es darauf an,ob der Gehweg Staatlich oder Privat ist.Und wie Du den Weg räumst,ob Schlangenförmig,oder mit Dreiecken drin,ist völlig egal.

Kommentar von 8f6ea4c4895b6ce6266afba0e48f33f8smallHarmoni am 6. Januar 2009 13:37

Staatlich !

Kommentar von C4cb0a35f7e8ee90fcebd369544d6ef5smallForsthouse am 6. Januar 2009 13:39

Dann bist Du doch nicht zum räumen verpflichtet.

Kommentar von 8f6ea4c4895b6ce6266afba0e48f33f8smallHarmoni am 6. Januar 2009 13:41

Na KLAR ! Staatlich heisst, dass der Gehweg der Stadt oder der Gemeinde gehört und dann ist man zur Streu und Räumpflicht verdonnert !

Kommentar von C4cb0a35f7e8ee90fcebd369544d6ef5smallForsthouse am 6. Januar 2009 13:42

Erzähl doch nicht solchen Müll!!Staatliche Gehwege sind doch nicht von dir Privat zu räumen,schwachsinn!Dafür gibt es Schneeplüge die von der Gemeinde/Stadt Staatlich bezahlt sind.

Kommentar von Simple_avatar2smallSofabaer am 6. Januar 2009 13:44

Schau echt mal in die Satzung deiner Stadt, ehe du widersprichst!

Kommentar von C4cb0a35f7e8ee90fcebd369544d6ef5smallForsthouse am 6. Januar 2009 13:45

Wo manche Leute ihr wissen herhaben???Unglaublich.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 6. Januar 2009 13:49

Bei uns gehören die Gehwege auch der Stadt, aber wir sind als Anlieger verpflichtet sie im Winter zu räumen.
So Schwachsinnig ist das gar nicht!!!

Kommentar von Simple_avatar2smallSofabaer am 6. Januar 2009 13:50

@ Forsthouse: Mein Wissen habe ich schriftlich vor mir liegen, da steht POLIZEIVERORDNUNG DER GROSSEN KREISSTADT M..... drauf!

Kommentar von C4cb0a35f7e8ee90fcebd369544d6ef5smallForsthouse am 6. Januar 2009 13:51

Na bitte.

Kommentar von C4cb0a35f7e8ee90fcebd369544d6ef5smallForsthouse am 6. Januar 2009 13:53

Und was willst Du mir jetzt damit sagen?

Kommentar von 8f6ea4c4895b6ce6266afba0e48f33f8smallHarmoni am 6. Januar 2009 13:46

Ganz Langsam ! Also was die Straße betrifft gebe ich dir Recht - aber die Städte und Gemeinden welzen den Gehweg an den Bürger ab ! ... immer schön harmonisch !

Kommentar von C4cb0a35f7e8ee90fcebd369544d6ef5smallForsthouse am 6. Januar 2009 13:50

Also: Wenn vor meinem Haus der Gehweg(der nicht zu meinem Grundstück gehört) zugeschneit ist,ist der Weg Staatlich(gehört der Gemeinde).Und um die Wege der Gemeinde oder der Stadt zu räumen,werden Schneefahrer eingesetzt und von der Stadt bzw. dem Staat bezahlt.Warum bist Du dann verpflichtet die Wege der Stadt zu räumen?Das ist doch absurd.

Kommentar von 8f6ea4c4895b6ce6266afba0e48f33f8smallHarmoni am 7. Januar 2009 09:33

Es handelt sich um den Gehweg - nicht um die Straße !

Kommentar von C4cb0a35f7e8ee90fcebd369544d6ef5smallForsthouse am 7. Januar 2009 13:08

Ich habe auch Gehweg geschrieben!Setz mal deine Brille auf!

Kommentar von 8f6ea4c4895b6ce6266afba0e48f33f8smallHarmoni am 9. Januar 2009 11:48

Du bist so wundervoll ! Aber nichts desto trotz - bei uns ist es leider so dass diese Bürde der Bürger tragen muss. Der Gehweg ist vom Eigentümer zu räumen oder in Vertretung. So ist das eben - wenns bei dir anders ist dann ist das halt auch so . Übrigens trag ich Kontaktlinen !


Malkia
beantwortet von Malkia am 6. Januar 2009 13:35
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Ob du in Schlangenlinien räumst oder eine Schnurgerade Linie, das ist egal, es muss nur einen bestimmte Breite haben. Etwa 1 m breit.

Kommentar von 8f6ea4c4895b6ce6266afba0e48f33f8smallHarmoni am 6. Januar 2009 13:36

Ja die Breite von einem Meter aber ich beachtet !

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 6. Januar 2009 13:41

Na, dann ist doch alles klar. Man muss das auch mal so sehen, wenn heute Nacht ein, bis Oberkante Unterkiefer voll gedröhnter, den Weg entlang läuft, hat er immer alles Schneefrei.

Kommentar von 8f6ea4c4895b6ce6266afba0e48f33f8smallHarmoni am 6. Januar 2009 13:45

-... der war Gut ! DAnke ! lol


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