gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Radiotausch nach Garantiefall

gefragt von Elfieelf am 20.01.2009 um 21:48 Uhr

Ich habe vor einigen Wochen ein DVD-Autoradio mit integriertem 3,5 Zoll-Monitor zum Hersteller zurückgesendet, wegen Ausfall des Displays (kein Bild). Eine Kopie der Kaufquittung vom April 2008 wurde mitgesendet. Heute kam ein Paket zurück, aber es war ein anderes Radio drin. Ohne Monitor und es ist NUR ein CD-Radio, keine DVD's abspielbar. Die schriftliche Begründung lautete:
Leider ist das von Ihnen eingesandte Produkt nicht mehr verfügbar. Auf Anweisung des Herstellers tauschen wir Ihr Gerät in das o.g. Produkt um.
Muss ich das hinnehmen?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Garantie x 942 Umtausch x 431 Gewährleistung x 256

bigfoot76
beantwortet von bigfoot76 am 20. Januar 2009 21:50
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wende dich nochmals an den Kundenservice , Sie müssen dir zumindest ein gleichwertiges Produkt anbieten, wenn dieses nicht mehr verfügbar ist .


Claudine74
beantwortet von Claudine74 am 20. Januar 2009 21:50
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das würde ich nicht so hinnehmen. Ich würde fragen, ob s nicht das Geld zurück geben kann.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 20. Januar 2009 21:49
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nein, weil du Anspruch auf ein gleichartiges Gerät hast.. aber wieso übergibt du den Anspruch nicht dem Händler, daß er sich darum kümmert...

Kommentar von Elfieelf am 20. Januar 2009 21:54

Der "Händler" ist ein Lebensmitteldiscounter.

Kommentar von Simple_avatar2smallSofabaer am 20. Januar 2009 22:04

Klingt wie Plus

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 20. Januar 2009 22:14

ja und.. du hast einen Vertrag mit ihm und nicht dem Hersteller..also muss er dafür eintreten..schenke ihm das neue Radio und verlange dein geld zurück..


kai71
beantwortet von kai71 am 20. Januar 2009 21:49
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

damit wäre ich nicht einverstanden wende dichnochmal an den hersteller was das soll


Sofabaer
beantwortet von Sofabaer am 20. Januar 2009 21:49
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Zurücksenden, Geld verlangen!

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 20. Januar 2009 21:50

der Hersteller ist aber nicht sein Vertragspartner und kann ihm demzufolge auch kein Geld auszahlen..

Kommentar von Simple_avatar2smallSofabaer am 20. Januar 2009 21:53

Oben steht: Auf Anweisung des Herstellers......, da gehe ich mal davon aus daß der Vertragspartner den Umtausch vollzogen hat..... und deshalb an den Vertragspartner zurück!

Kommentar von Elfieelf am 20. Januar 2009 21:53

Sorry, falsch erklärt. Ich hatte es an die Anschrift gesendet, die auf der Garantiekarte stand, nicht direkt zum Hersteller.

Kommentar von Simple_avatar2smallSofabaer am 20. Januar 2009 22:00

@ Elfieelf: Das war richtig so. Und dort solltest du das Geld zurückverlangen bzw. vom Verkäufer.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Laptop umtauschen oder reparieren

    Garantie oder Gewaehrleistung bei meinem gebrauchtem PKW?

    Garantie gebrauchter Herd

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.