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Radio defekt geliefert – Recht auf Nacherfüllung?

gefragt von masanao am 28.06.2009 um 0:23 Uhr

Ein neues Autoradio sollte her, am besten günstig und mit dem Auto ohne Adapter kompatibel. Gesucht gefunden, wenig gebraucht von Privat (aus einem Forum), genau passend. Bezahlt und auch bekommen, leider ist das Radio komplett defekt. Der CD-Schacht ist verklemmt und die Tasten funktionieren nicht (Platine gebrochen). Nun habe ich mich aber abgesichert und vor dem Kauf verlangt dass der Verkäufer mir schriftlich versichert dass das Teil einwandfrei funktioniert, das hat er mir dann auch geschrieben. Zurückgeben kann ich also, aber kann ich auch Nacherfüllung fordern? Also das Teil zu einem Fachbetrieb bringen der mir das auf des Verkäufers Kosten repariert? Danke!

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Recht x 35.217 Auto x 23.150 CD x 1.809 Radio x 1.421 Rücknahme x 43

iLLo1
beantwortet von iLLo1 am 28. Juni 2009 00:45
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Hi! Du kannst dem Verkäufer vorschlagen das über die Post-Versicherung zu regeln. Andererseits hast du ein Recht auf Nacherfüllung bzw. bei Unzumutbarkeit (aus der Sicht des Verkäufers) auf Vertragsrücktritt. Versuche kompetent aufzutreten, erst wenn der Verkäufer absolut nicht einlenkt, würde ich mit dem Anwalt drohen (und diesen auch einschalten!).

Kommentar von masanao am 28. Juni 2009 00:51

Danke für die Tipps!


anonym
beantwortet von DerOlaf am 28. Juni 2009 00:27
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Hört sich nach Transportschaden an. Hast Du das Radio per Post bekommen?

Kommentar von masanao am 28. Juni 2009 00:51

Hi! Ja, mit DHL..


anonym
beantwortet von Kuechenmeister am 28. Juni 2009 00:24
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Du kannst vieleicht vom Kauf zurücktreten, aber mehr auch nict.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 28. Juni 2009 00:24
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Gib das Ding zurück

wer dich einmal bescjeioxxt, versucht es auch ein zweites Mal


WilliWinzig
beantwortet von WilliWinzig am 28. Juni 2009 00:24
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sehe zu das du das Geld bekommst


anonym
beantwortet von Alela am 20. Dezember 2009 14:19
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Kommt drauf an privatverkauf oder Ofizieller verkäufer

bei privatverkäufer gibts 1-2 möglichkeiten 1. kannst du dagegen angehen wenn er dir bewust defekte ware geliefert hat obwohl sie also heile deklariert war 2. man kann versuchen es über den versicherten versand laufen zu lassen Ofizieller verkäufer 1. rücktritt gilt nur bedingt er hat 3 mal die chance es zu reperieren dannach gilt entweder ein neues gleichwertiges gerät oder geld zurück 2. wenn dem verkäufer dies bewusst war das die ware defekt ist kann man auch hier wieder gegen angehen da dies ein betrug ist


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