Radfahrer hat mir die Vorfahrt genommen - wer wäre schuld?

8 Antworten

Also die Hauptschuld hätte jedenfalls der Radfahrer, der hat auf der Strasse die selben Verkehrs-, in dem Fall insbesondere die Vorfahrtsregeln, zu beachten wie Alle.

In solchen Fällen erhält der Autofahrer meist eine Teilschuld wegen der Betriebsgefahr, nur wenn der Autofahrer den Unfall nicht verhindern hätte können (und dies auch nachweisen kann) bekommt der gar keine Schuld.

In Deinem Fall hast Du ja den Unfall verhindern können indem Du nicht losgefahren bist, wäre es also zum Unfall gekommen weil Du losgefahren bist hättest Du wahrscheinlich eine Teilschuld erhalten.

Die Frage ist nur hypothetisch zu beantworten, weil der Unfall zum Glück nicht stattgefunden hat.

Entgegen anderslauternder Antworten bin ich der Meinung, dass den Radfahrer die gleiche Schuld getroffen hätte, als wen dir ein Auto die Vorfahrt genommen hätte. Schliesslich gelten für Radfahrer die gleichen Vorfahrtsregeln. Der Radfahrer hätte also als 100% schuldig angesehen werden können.

Ob dir eine Teilschuld zugesprochen worden wäre, liesse sich nur im Falle des Unfalls erörtern, was hier nicht möglich ist.

Unabhängig davon kann bei Vorfahrtsunfällen Demjenigen, der Vorfahrt hatte, aufgrund der Gefährdungshaftung 25% Schadenersatzpflicht auferlegt werden. Das hat aber nichts mit der Schuldfrage zu tun.

Was ist mti der sogenannten Betriebsgefahr?

@Sollar

Betriebsgefahr = Gefährdungshaftung.

Ich habe mich vor ein paar Monaten allgemein damit beschäftigt wie das mit der Schuldfrage bei Auto vs. Rad ist... (weil mir selbst ein Radfahrer ins Auto gefahren ist).

Man hat als Autofahrer IMMER Mitschuld... auch dann, wenn der Radfahrer entgegen der erlaubten Fahrtrichtung auf dem Radweg fährt und sogar dann, wenn ein Radfahrer auf einem Gehweg fährt, auf dem Radfahrer eigentlich verboten sind....             weil man seine Umgebung also Autofahrer IMMER im Blick haben muss und in der Lage sein muss, rechtzeitig zu bremsen (Radfahrer müssen demnach ihre Umgebung nicht immer im Blick haben und können fahren wie sie wollen ^^)

Oha des ist ja über unfair find ich wenn's wirklich so ist

Naja wenn er dir eindeutig die vorfahrt genommen hat und du dafür Zeugen hast dürfte der Fall klar sein, allerdings ist es mir Radfahrern auch immer so ne sache. In manchen Bundesländern scheinen die Sonderrechte zu haben...

Zeugen wären ja genug da gewesen, ja das hat mein Fahrlehrer auch mal gesagt

Ich denke dass kann man so pauschal nicht sagen. Ich hab von Fällen gehört in denen beide oder nur der Radfahrer belangt wurden

Egal wie es läuft, du bekommst immer eine 50%-tige teilschuld. Autofahrer müssen laut deutschem Straßenverkehr immer rücksicht auf fahrradfahrer nehmen.