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Radarkontrolle und daraus resultierender Unfall

gefragt von IchWeissNichtIchWeissNicht am 30.01.2008 um 9:23 Uhr

Wie steht es eigentlich mit der Schuldfrage eines Unfalls dessen Ursache das Blitzen in der Dunkelheit durch eine Radarfalle war (z.B.: 30-er Zone; 40 gefahren, da man noch an einem parkenden Auto vorbeiwill, um ein entgegenkommendes Auto nicht zu behindern, durch das Blitzen "erschrocken", Lenkrad nach rechts leicht verrissen und parkendes Auto dabei geringfügig touchiert, im Normalfall wäre nichts passiert).

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recht x 35.219 auto x 23.153 unfall x 1.210 blitzer x 221 radarkontrolle x 16

schurke
beantwortet von schurke am 30. Januar 2008 09:28
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Wenn Du nicht zu schnell gefahren wärst, wäre der Unfall auch nicht passiert. Du trägst die alleinige Schuld.


anonym
beantwortet von anjanni am 30. Januar 2008 09:34
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Der Normalfall wäre: Du hättest Dich an die Geschwindigkeitsbeschränkung gehalten. Dann wäre wohl nichts passiert.

Man sollte doch nicht einfach Ursache und Wirkung durcheinanderwerfen.

Ursache des Unfalls war das zu hohe Tempo, das dann allerdings eine Kettenreaktion (Blitz - Unfall) hervorrief...

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 30. Januar 2008 09:58

"da man noch an einem parkenden Auto vorbeiwill" offenbart seine Rücksichtnahme im Strassenverkehr. DH

Kommentar von anjanni am 30. Januar 2008 10:55

Ja - um den Gegenverkehr nicht zu behindern.

Von Wartepflicht noch nie was gehört. So wie die Busfahrerin, die bei uns immer durchfährt. Da warte ich auch nur auf den nächsten Unfall.


bafti14
beantwortet von bafti14 am 30. Januar 2008 09:29
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Ist ganz allein dein Verschulden Denk an §1 Stvo.lernt man in der Fahrschule.


MacJohn
beantwortet von MacJohn am 30. Januar 2008 10:08
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Die Verantwortung / Schuld wirst Du (leider) allein übernehmen müssen: StVO §1.


anonym
beantwortet von drickes am 30. Januar 2008 10:17
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Dein Reaktion "noch eben vorbei zu wollen" ist menschlich verständlich, aber hier leider im Gegensatz zu den Regeln der Straßenverkehrsordnung. Da, wie ich vestanden habe, Dein "Entgegenkommer" nicht bekannt ist und als Zeuge zur Verfügung stehen würde, trifft's Dich. Leider.


Debbie2311
beantwortet von Debbie2311 am 30. Januar 2008 09:51
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Wärst du nicht zu schnell gefahren, hätte es nicht geblitzt und somit hättest du auch keinen Unfall gebaut...


Indy72
beantwortet von Indy72 am 30. Januar 2008 09:32
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Sicherlich kann man die Situation anchvollziehen. Ein guter Anwalt könnte womöglich etwas draus Basteln, aber die Beweisführung bleibt schwierig. Was würdest Du mit einer Klage anstreben:

  • Das Messungsergebnis annulieren?

  • Die Unfallfolgen auf "den Verursacher" abwälzen?

  • Oder hast Du noch eine Unfallflucht begangen, die dir nun Zusetzt?

Kommentar von 22a63ed6a71f74869c56754a8d4cd961smallIchWeissNicht am 30. Januar 2008 10:37

OK, ich habe weder Unfallflucht begangen, noch ist etwas passiert. Allerdings hat man mich tatsächlich geblitzt (ärgerlich, da ich 30 m weiter sowieso einparken musste) und ich bin ganz schön erschrocken, der Rest hätte m.E. tatsächlich in dieser Situation so ablaufen können und hat mich eigentlich nur interessiert. Danke für die zahlreichen Antworten.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 30. Januar 2008 11:49

Die StVO sieht dich klar als schuldig an: Wer unsicher ist, sollte dementsprechend langsamer fahren, ganz abgesehen von der Radarfalle.


anonym
beantwortet von Auskunft am 30. Januar 2008 09:27
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Die Schuld liegt eindeutig bei der Radarfalle!! Verklage sie direkt !!

Kommentar von 1d8b003eb70a8c84a1075442660e3a0esmallButterfly178 am 30. Januar 2008 10:37

hihihi


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