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Quittung bei Privatverkauf?

gefragt von MiAnToMiAnTo am 26.05.2008 um 15:41 Uhr

Ich habe bei ebay etwas ersteigert. Da ich meinen Erwerb geschäftlich nutzen will, bat ich den Verkäufer, mir eine (Erhalts-)Quittung auszustellen aus der Kaufdatum und -preis hervorgehen.

Er weigert sich aber, diese auszustellen (weil er Angst hat, dadurch bei ebay als Händler geführt zu werden und in die Garantie- und Gewährleistung genommen zu werden).
Er ist der Meinung, er müsse hierfür erst einmal eine teure Rechtsberatung aufsuchen, da er mir das ja nicht einfach glauben könne und schließlich hätte ich ja seine Kaufrechnung dabei.
Da ist aber auch sein Name drauf!
Wo finde ich Infos zu Privatverkäufen? Wer kann mir raten, welche Paragraphen da gelten?

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Recht x 35.287 ebay x 5.831 Vertrag x 1.870 Quittung x 34 Privathandel x 2

anonym
beantwortet von KinderKinder am 26. Mai 2008 15:46
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Grundsätzlich kann man immer eine Quittung verlangen. Dies ist im §368 BGB so geregelt.

Kommentar von KinderKinder am 26. Mai 2008 15:48

Absender, Empfänger, Kaufgegenstand. Wichtig dabei, Datum und Unterschrift des Verkäufers.

Am besten gar nicht lange diskutieren, Du bist im Recht und das würde ich auch durchsetzen. Solche Ebay Verkäufer nerven schon lange. Wer keine Ahnung hat, soll auch nichts bei Ebay verkaufen dürfen.

Kommentar von A90606503b38869260c9d9698b378281smallMiAnTo am 26. Mai 2008 15:58

Vielen Dank!


Engelchen111
beantwortet von Engelchen111 am 26. Mai 2008 15:50
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Ich habe das auch schon gemacht. Bei mir genügte der Kontoauszug mit dem Nachweis der erfolgten Zahlung und der Ausdruck von eBay, auf dem der Artikel, Verkäufer und Preis steht.

Kommentar von A90606503b38869260c9d9698b378281smallMiAnTo am 26. Mai 2008 15:58

Danke! :)


anonym
beantwortet von jotde01 am 26. Mai 2008 15:46
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du hast doch den Nachweis der Zahlung durch die Aufstellung der Kosten und deine Überweisung - das reicht doch als Ausgabenbeleg.


RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 26. Mai 2008 16:10
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Wenn der Betrag nicht zu hoch ist, kannst Du auch einen Eigenbeleg ausschreiben - das Finanzamt kann den auch anerkennen. Es gibt im Bürohandel ein Heftchen ähnlich der Quittungsblöcke dafür; eventuell gibt es auch eine Formblattvorlage dafür im Internet.

Du trägst dort einfach alles ein, mit Adesse desjenigen, der es Dir verkauft hat, heftest eine Kopie des Zahlungsbelegs (Bank) mit an den Beleg und schon ist alles OK. Bei mir werden solche Eigenbelege schon seit über 10 jahren anerkannt - ich kaufe oft Dinge fürs Theater auf dem Flohmarkt - und da hat ja nicht auch jeder einen Quittungsblock dabei.

Kommentar von A90606503b38869260c9d9698b378281smallMiAnTo am 26. Mai 2008 16:29

Auch Dir: vielen Dank!


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 26. Mai 2008 15:57
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das steht bei e-bay dazu geschrieben.

http://testberichte.ebay.de/Rechnung-Quittung-bei-Privatverkauf_W0QQugidZ1000000...:CAT:-1:SEARCH:2

Kommentar von A90606503b38869260c9d9698b378281smallMiAnTo am 26. Mai 2008 15:59

Echt? Wo finde ich das bei ebay?

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 26. Mai 2008 16:01

na in dem link, mach ihn auf und schick den zu deinem verkäufer. er braucht keine panik schieben.

Kommentar von A90606503b38869260c9d9698b378281smallMiAnTo am 26. Mai 2008 16:05

oh, danke. Der link war gerade nicht zu sehen, als ich nachfragte...

Kommentar von KinderKinder am 26. Mai 2008 16:01

na, klick mal auf den link, oder schau dir die antworten oben an, da steht auch alles drin.


skyseeker
beantwortet von skyseeker am 26. Mai 2008 15:49
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Meines Wissens tut sich das Finanzamt außerordentlich schwer, private Quittungen überhaupt anzuerkennen. Sonst könnte schließlich jeder für Jeden Quittungen ausstellen... Wozu brauchst du also eine Quittung vom Verkäufer? Ist auch nicht üblich. Aber seine Ängste sind unbegründet.

Kommentar von KinderKinder am 26. Mai 2008 15:55

wenn die quittung "ordentlich" ausgestellt ist, hat das fa mit sicherheit keine probleme.

probleme gibt es nur bei quittungen, ohne datum, unterschrift, bezug. so in etwa, quittung für ali von sebastian wegen bmw felge, danke.

Kommentar von 72c3aa8442b1c5faef954d3431b92b8csmallskyseeker am 26. Mai 2008 16:02

Hat sich bei meinem FA noch nicht rumgesprochen: Keine Steuernummer drauf? Erkennen wir nicht an! Trotz "ordentlicher" Quittung.

Kommentar von KinderKinder am 26. Mai 2008 16:06

sind auch nur menschen :-)

Kommentar von styler73 am 16. September 2008 21:45

hey skyseeker wie steuernummer auf privater quittung??? meinst du es wird schwierigkeiten geben weil ich meinen pc privat (für geschäftliche zwecke) gekauft habe und bar ( somit keine Kontoauszüge) bezahlt habe. Habe ein ganz normale quittugen mit allen wichtigen angaben. danke für deine antwort


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