marialuisa am 07.03.2008 um 12:54 Uhr
Ist nicht weltbewegend meine Frage. Ich lese immer wieder hier: z.B wieviel m2 stehen uns (oder mir) zu bei Arbeitslosigkeit o.ä. Richtet sich dies nicht nach der Höhe des Mietzinses? Es gibt doch günstige grosse Wohnungen und sehr teure kleine?

bei hartz4 wäre die regel, einzelne person 45 m qum und je weiterer person 15 qum.
der anerkannte mietpreis ist je nach einzugsgebiet unterschiedlich, das kann man bei der ARGE erfragen.
Relevant wäre deine Frage erst, wenn du auf ALG-2 angewiesen wärest. Die Fläche des "angemessenen Wohnraums" für Empfänger von ALG-2 richtet sich nach der Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft, also auch deren die explizit nicht Arbeitslos sind (z.B. Ehepartner, Kinder). Die Maßstäbe hierfür bundesweit gleich: 45 qm auf den Antragsteller und 15 weitere qm je weitere Person in der Bedarfgemeinschaft. Was örtlich variiert ist der Höchstbetrag der Wohnungsbeihilfe. Das kann man wiederum bei den zuständigen Behörden vor Ort erfragen.
pippi60 am 7. März 2008 13:36 Ganz genau, dass hätte ich jetzt auch geschrieben.

In jedem Ort gibt es einen Mietspiegel, wo ungefähre Größen und Preise dargestellt sind und auch bei welcher Qualität der Wohnung der Vermieter welche Miete fordern kann.
marialuisa am 7. März 2008 12:57 danke

nein leider nicht, obwohl es in manchen Fällen paradox ist....