leonhawk am 28.09.2008 um 23:17 Uhr
Im Mietvertrag steht 50 quadratmeter, nachgemessen sind es aber nur ca. 44!( Dachschrägen)! Kann ich zuviel gezahlte Miete zurück verlangen, oder die Miete kürzen?
Du hast "juristisch korrekt" gemessen? Die Höhe der Dachschrägen ist wesentlich.
mit dem Vermieter in Verbindung setzen,zuviel gezahltes wird rückerstattet

Wohnfläche falsch angegeben: Mogelei mit Quadratmetern |...
Wohnfläche falsch angegeben. Mogelei mit Quadratmetern ... Es stellt sich aber heraus, die Wohnung ist nur 90 qm groß - dann beträgt die Differenz zehn ...
http://www.hr-online.de/website/rubriken/ratgeber/index.jsp?rubrik=3576&key=...

Es kommt drauf an, ob die eine Pauschalmiete hast oder einen Mietpreis nach Quadratmeter? Bis 10% und ab 30% weniger Fläche kannst Du nichts gegen den Vermieter unternehmen. Bis 10% ist zulässig und ab 30% hättest Du es sofort bei Bezug merken müssen. Hier ist es nochmals gut erklärt: http://www.wohnung.com/rechtsirrtuemer-mietrecht-2/