es ist total verwirrend, wie hoch darf denn der qm der kaltmite nun liegen .....
ich weisss das von regon zu region anders ist nun ab ich gehört das er zum anfang des jahres geändert wurde ich wusste mal was von 4,10 und nun soll er 3,70 liegen was stimmt denn nun

Was meint sie denn nur? Die Kaltmietenhöchstgrenze bei Hartz IV oder den Maklerpreis für Grundstückspreise!??? Hartz IV sind es wohl 4,85 € pro qm kalt,laut Internetrechner! Kann aber von Bundesland und sogar Landkreis variieren! Einfach Googlen,hab ich doch auch gerade! Viel Erfolg und....schenk denen nichts....