Q11 1. Halbjahr

4 Antworten

Also es ist so:

Du darfst in der Gesamtqualifikation, in die du 40 Halbjahresleistungen einbringst, achtmal unterpunkten. Halbjahresleistungen sind nur unterpunktet, wenn du sie einbringst, was heißt, dass sie ins Abitur einfließen und weder gestrichen noch gejokert werden.

Hast du jetzt z. B. in Wirtschaft/Recht dreimal unterpunktet, dann kannst du ein Halbjahr streichen, eins wegjokern und musst somit nur eins einbringen.

Wenn du allerdings in Mathe dreimal unter 5 Punkte kommst, unterpunktest du auch wirklich dreimal in Mathe und darfst insgesamt nur noch fünf Halbjahresleistungen einbringen, in denen du unterpunktet hast. Anderenfalls wirst du nicht zum Abitur zugelassen.

Allerdings fällst du sofort durch, wenn du in einem Fach auf insgesamt 0 Punkte kommst, denn dann gilt ein Kurs als nicht belegt und du musst die Klasse wiederholen.

Das Halbjahreszeugnis zählt soweit ich weiß nicht zur Versetzung heißt dein Endzeugnis für die Klasse 11 ist relevant in dem dir du glaube ich sogar eine 5 erlauben darfst.

LG

ok danke, dann hab ich das wohl falsch verstanden

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@FingerboardBrr

und es kann auch nicht sein , dass das von Schule zu Schule unterschiedlich ist

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Falsch.

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Nein, kann man nicht.

Das erste Halbjahr ist noch nicht zuende