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punkte in flensburg ( eine frage )

gefragt von MichaelCHMichaelCH am 20.09.2009 um 11:35 Uhr

Hallo!
wieso sind die punkte in flensburg in flensburg??
wie funktioniert dieses punktesystem?
gibt es so etwas ähnliches auch in der schweiz??

vielen dank!
mfg michi

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Neufiliebe
beantwortet von Neufiliebe am 20. September 2009 11:37
2x
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die punkte sind in flesburg, weil dort das kraftfahrtbundesamt ist. wie es in der schweiz aussieht weiss ich nicht. du bekommst für schwerere verkehrsvergehen punkte. man darf maximal 17 punkte haben ab dem 18. ist der lappen weg. nach drei jahren verfallen die punkte wieder.

Kommentar von 68d1ac3960546bb82f98052a0b070bbasmallMichaelCH am 20. September 2009 11:39

danke für die erste vernünftige antwort!

Kommentar von E9eb050082fc1ac49218ac66c7124317smallkassis am 20. September 2009 11:40

ja aber die punkte verfallen nach und nach und nicht alle aufeinmal,,das heißt du baust sie erst ab mit der zeit!lg

Kommentar von 68d1ac3960546bb82f98052a0b070bbasmallMichaelCH am 20. September 2009 11:40

danke, DH

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 20. September 2009 11:42

außerdem verfallen die Punkte nur, sofern keine neuen hinzukommen!

Kommentar von 68d1ac3960546bb82f98052a0b070bbasmallMichaelCH am 20. September 2009 11:41

so. hat jetzt noch ein kleines DH in dein profil gegeben ;-)

Kommentar von 7c04428cd9a5303f1fb15c2f26cb895asmallNeufiliebe am 20. September 2009 11:43

das ist klar...drei jahre artig sein :-)

Kommentar von Thunder1262 am 21. September 2009 22:24

2 Jahre bleiben die Punkte, wenn keine dazu kommen. Siehe meine Antwort unten mit Quelle.

Kommentar von 7c04428cd9a5303f1fb15c2f26cb895asmallNeufiliebe am 22. September 2009 05:56

und was ist mit der überliegefrist? das ist wohl auslegungssache...in diesem jahr kann man dafür sorgen, dass die punkte eben nicht gestrichen werden.


Pantex
beantwortet von Pantex am 20. September 2009 11:37
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Google mal nach Verkehrssünderkartei.


anonym
beantwortet von nicki165 am 20. September 2009 11:37
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weil das Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg ist und nicht woanders


thomas26173
beantwortet von thomas26173 am 20. September 2009 11:39
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Ich denk mal so ein Punkte System gibt es in jedem Land, man bekommt auch in jedem Land ein Busgeld.


tabeah
beantwortet von tabeah am 20. September 2009 11:41
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anonym
beantwortet von justiziasgolem am 20. September 2009 20:32
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Hey, ist dein Google kaput?

Kommentar von 68d1ac3960546bb82f98052a0b070bbasmallMichaelCH am 21. September 2009 18:40

Hey, ist dein Duden zerrissen?

Kommentar von justiziasgolem am 22. September 2009 10:51

Nein - aber Google hat eine eingebaute Rechtschreibkorrecktur ;)


anonym
beantwortet von Thunder1262 am 21. September 2009 22:23
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Löschung von Punkten in Flensburg: Tilgungsfristen für Punkte im Verkehrszentralregister (VZR)

Weitere Tipps zum Fahren lernen

Wollten Sie schon immer mal wissen, wie sich das denn mit der Löschung von Punkten in Flensburg genau verhält? Hier haben wir die grundlegenden Infos für Sie zusammengestellt:

2 Jahre

Punkte aus Bußgeldentscheidungen bei einer Ordnungswidrigkeit, wenn in der Zeit keine neue Ordnungswidrigkeit eingetragen wird. Auch bei Tilgungshemmung müssen diese Punkte spätestens nach fünf Jahren getilgt werden.

5 Jahre

bei einer Ordnungswidrigkeit, wenn laufend weitere Ordnungswidrigkeiten eingetragen werden, bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen, bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen.

10 Jahre

bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen. bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis.

Einträge und Punktestände sind nach Ablauf der Tilgungsfrist plus einem Jahr (Überliegefrist) gelöscht und nicht mehr nachvollziehbar. Wird eine Eintragung getilgt, so sind auch die Eintragungen zu tilgen, deren Tilgung nur durch die betreffende Eintragung gehemmt war.

Beispiel: Sie bekamen am 15.07.2005 drei Punkte bei einer Ordnungswidrigkeit und am 10.12.2006 nochmals drei Punkte bei einer Ordnungswidrigkeit. Weitere Punkte haben Sie nicht. Damit ist die Löschung Ihrer Punkte aus 2005 gehemmt. Wenn Sie nun bis zum 10.12.2009 keine weiteren Punkte bekommen, werden Ihre Punkte aus 2005 und 2006 gelöscht. Bitte beachten Sie, dass die Laufzeit der Tilgungsfristen an dem Tag beginnt, an dem eine Verurteilung oder ein Bußgeldbescheid rechtswirksam wird und nicht an dem Tag, an dem der Verstoß begangen wurde. Deshalb kann es im Einzelfall sinnvoll sein, Rechtsmittel einzulegen, wenn noch Zeit gewonnen werden muss, damit frühere Verstöße noch vor Eintragung eines neuen Verstoßes entfernt werden (müssen).

Tipp: Örtliche Führerscheinstellen führen Akten, in denen Verkehrsünden, persönliche Daten, Führerschein-Auflagen, Beschränkungen, Verlängerungen, Entzug oder Widerruf der Fahrerlaubnis, Fahrverbote, Beschlagnahmen, medizinische Befunde, polizeiliche Meldungen, Gerichtsurteile gespeichert sind. Laut Auskunft des ADAC werden Daten darin oft länger gespeichert als nach Tilgungs- und Überliegefrist zulässig ist. Jeder Verkehrsteilnehmer hat das Recht seine eigene Akte kostenlos einzusehen und bekommt gegen Gebühr eine Kopie der Akte. Es lohnt sich die Akte zusammen mit einem Anwalt durchzusehen. Gegebenenfalls kann dann von der Behörde verlangt werden, dass Vermerke enfernt werden, die vor mehr als einem Jahr getilgt wurden.

Weitere Infos über das Punktsystem gibt es direkt beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg. Dort gibt es u.a. auch ein PDF-Formular zur Abfrage Ihres eigenen "Punktekontos".

Quelle: http://www.fahrschule.de/fahren_lernen/Tipp17index.html


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