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Punkte in Flensburg

gefragt von efeece79 am 01.09.2008 um 18:38 Uhr

Hi habe voriges Jahr beim Parkplatz von lidel jemand Beleidigt indem ich ihm als ar.. und müllman bezeichnet habe .... jetzt bekomme ich von flensburg schreiben das ich einen aufbau seminar besuchen muss weil ich wegen dem 5 punkte bekommen habe

meine frage . 1.in der strafbefehl stand nichts von punkten ? 2. ich bin als beihfahrer eingestiegen und als ich beleidigte hatte ich nichts mit dem auto zutun :,..

bitte klärt mich auf ist es so nur weil ich ausländer bin

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Auto x 23.215 Punkte x 740 Flensburg x 103 deutsche-gesetz x 2

anonym
beantwortet von etmundi am 1. September 2008 19:19
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Verstehe die Antworten nicht ganz. Es wurde gefragt:ist es so nur weil ich ausländer bin

Meine Antwort kurz und knapp: NEIN

Kommentar von 656cb7730c08af4c48ed9f512bba50e7smallFalconera am 1. September 2008 19:46

Schließe ich mich total an!


Ostrichfan
beantwortet von Ostrichfan am 1. September 2008 18:41
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Du solltest deine Frage etwas besser beschreiben. Wieso bekommst du wenn du nicht gefahren bist Punkte in Flensburg? Da stimmt doch was nicht Ostrichfan.

Kommentar von opderberg am 1. September 2008 19:07

Nur schon das aufreissen einer fremden Autotüre ist Nötigung. Im übrigen scheint der Fragesteller bis zur Unterkannte Haarwurzel nur aggressiv zu sein.


anonym
beantwortet von efeece79 am 1. September 2008 18:54
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ich war nicht mit dem auto als fahrer unterwegs..

im strafbefehl stand nicht drin das ich punkte bekommen werde..

Kommentar von 8f8fce5153a07c2a63f86b38ea633039smallDerTroll am 1. September 2008 18:59

weil du die Punkte für eine Ordnungswidrigkeit bekommst und nicht für eine Straftat. Beleidigung = Straftat ; Eingriff in den Straßenverkher = Ordnungswidrigkeit. Für die STraftat der Strafbefehl, für die Ordnungswidrigkeit die Punkte. Und auch wenn es tateinheitlich passiert ist, sind es 2 getrennte Dinge.

Kommentar von etmundi am 1. September 2008 19:20

Auch für Straftaten bekommt man Punkte in Flensburg, z.B mehr als 1.1 Promille.


anonym
beantwortet von efeece79 am 1. September 2008 18:48
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der idi.hätte fast meinen klein überfahren .habe mich vor seinen karren gestellt die türe aufgemacht wollte ihm rausreisen und zamschlagen aber mich hat man zurückgehalten konnte nichts machen auser ihm zu beleidigen .musste aber nicht in mein auto einsteigen hätte genauso als fusgänger heimkommen können .Was dann ?kein kennzeichen kein garnichts das ist doch nu´r abzocke .im strafbfehl stand auch nichts muss ja wissen was ich für strafe bekomme hätte ich es damals gewusst würde ich einen anwalt einschalten !!

Kommentar von 9826c70f7ce13524a46961c0254936b5smallOstrichfan am 1. September 2008 18:52

Also ich blick immer noch nicht durch. Ostrichfan.

Kommentar von 8f8fce5153a07c2a63f86b38ea633039smallDerTroll am 1. September 2008 18:57

erst einmal ist die Strafe zurecht ausgesprochen, du beleidigst ihn ja immer noch. Hier hast du ihn wieder als "idi" bezeichnet. Und die Argumentation, daß du die Strafe nicht einsiehst, weil du als Fußgänger auch nicht ermittelt werden könntest, kann ich absolut nicht nachvollziehen. Eine Strafe (oder Ordnungsmaßnahme) wird immer dann verhängt, wenn der Täter ermittelt werden kann. Und nur weil du unter anderen Umständen nicht ermittelt werden könntest, heißt es nicht, daß du nun verschont zu bleiben hast bzw. daß dies Abzocke sei. Und wenn du sagst, du wolltest seine Tür aufreißen und ihn zusammenschlagen und das nur nicht tun konntest, weil du von aderen Leuten abgehalten wurdest, dann ist sowohl die Strafe als auch die Punktvergabe in Flensburg absolut richtig. Zwar hätte ich deine Reaktion in dem Moment noch etwas verstanden, aber das ist nur etwas, was man beim Strafmaß zu berücksichtigen hat. Wenn du das Strafmaß (und ich rede jetzt nur von der Strafe) nicht richtig findest, hättest du den Strafbefehl ablehnen müssen und die Sache wäre in einem Strafprozeß geklärt worden. Aber das hat nichts mit den Punkten in Flensburg zu tun. Die hast du bekommen, weil du in gefährlich in den Verkehr eingegriffen hast. Also einfach dessen Autotür aufreissen und verprügeln wollen usw. Ist ja noch nicht einmal klar, ob er es mit absicht oder durch grobe Fahrlässigkeit gemacht hätte. Und es ist ja auch letztendlich nichts passiert und dieser Fahrer ist auch mit dem Schrecken davon gekommen. Aber auch wenn du die Punkte nicht richtig findest, dann Einspruch einlegen, aber ich glaube nicht, daß du da erfolg hast, weil ich es nur aufgrund dessen, was du so erzählst, rechtlich auch so würdige.

Kommentar von opderberg am 1. September 2008 19:00

bitte nicht auf unschuldig machen. Es liegt offenbar eine vollstrecke und abgeschlossene Verwaltungsmassnahme vor. Da stand ganz sicher alles drin. UND bitte sachlich bleiben. "idi"??

Kommentar von Support1 am 1. September 2008 19:16

Hallo efeece79,

bitte sei doch so nett und nutze in Zukunft für Beiträge zu Deinen eigenen Fragen das Kommentar- anstatt des Antwortfeldes. Vielen Dank und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 1. September 2008 18:43
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Punkte in Flensburg haben auch nichts mit einem Strafbefehl zu tun. Und die bekommst du, wenn du dich im Straßenverkehr rechtswidrig verhälst. Und wenn du der jenige bist, der beleidigt hat, dann bekommst auch du die Punkte, egal ob du als Fahrer oder Beifahrer oder auch nur Fußgänger das getan hast. Wobei ich mich da schon frage, wie du das genau gemacht hast, daß du dafür Punkte in Flensburg kriegst.


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