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Psychotherapie-Fragen

Frage von Piranha84 Piranha84

Also liebe GF-ler, ich habs jetzt endlich geschafft mir mal einen termin bei der Psychotherapie zu machen...nun gut, mir wurde von der Therapeutin gesagt, dass man aber 2 Jahre warten muss, wenn man schon mal eine Therapie gemacht hat. Gott sei Dank sind bei mir schon 3 Jahre verstrichen seit der letzten. Nun war es damals so, dass ich 25 Stunden Therapie hatte und die Therapeutin meinte, dass es nicht nötig ist, die T. weiterzuführen. Ich hab seit dem Kindergarten Probleme mit meinem Leben und meiner Umwelt und es ist dringend nötig eine T. zu machen, die mein ganzen Leben aufarbeitet und nicht 25 Stunden dauert. Ich hab schon die Krankenkasse angerufen und gefragt und die Frau hat von nix ne Ahnung. Sie meinte nur es gäbe auch Langzeittherapien. Wenn ich jetzt die Tiefenpsychologische Therapie machen würde, und die angeschlossen ist und ich dann wieder eine verhaltenstherapie machen wollte, ginge das dann auch, oder muss ich 2 Jahre warten? Kann mir jemand was über langzeittherapien erzählen? Das sind meine 2 Fragen. Danke

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von Aleandra Aleandra

    Du hast prinzipiell diese Wartzeiten einzuhalten, es gibt aber wie immer Ausnahmen. Allerdings würde ich an deiner Stelle jetzt erstmal die Tiefenpsychologische machen, du weißt ja noch gar nicht ob diese vielleicht schon genügt. Da die Verhaltenstherapie eine andere Art von Therapie ist, besteht gurndsätzlich der Hauch einer Chance dass du diese anschließen kannst, wenn es begründet ist. Das muss allerdings gut begründet werden und wie gesagt du weißt ja noch gar nich ob sie denn notwendig ist.

    Kommentar von Aleandra AleandraAleandra

    Schau mal hier, die Seite is ganz gut: http://www.palverlag.de/Psychotherapie-Information.html

    Kommentar von falkehkj falkehkjfalkehkj

    .. in der Schweiz zumindest ist mir von solchen "obligatorischen" Wartezeiten nichts bekannt. So wäre ja z.B. auch ein Therapeutenwechsel nicht mehr möglich. In der CH ist die medizinisch-psychologische Indikation auch für die Kassen entscheidend

  • 1
    Antwort von falkehkj falkehkj

    Ich verstehe durchaus, dass Deine Erfahrungen mit einer Therapeutin, die bestimmt hat wann die Therapie endet (das gehört zur Autonomie des Klienten den Schluss der Therapie zu bestimmen ) Dich denken lassen, dass die Länge einer Therapie der Länge des leidens angemessen sein muss. Genauso aber, wie ein Lebensproblem durch ein schweres Ereigniss letzlich ausgelöst worden sein kann, lässt sich auch die Tür zu einem neuen unbelasteten Leben in kürzerer Zeit öffnen. Die systemische Therapie hat diesbezüglich Methoden entwickelt, die dem Klienten zur Autonomie und Selbstbestimmung verhelfen und ihn erfahren lassen, dass er sehr wohl in der Lage ist, eine positive Lebensgestaltung zu erarbeiten. Es gibt inzwischen auch in Deutschland viele Psychologen die systemische resp. hypnosystemische Methoden anwenden.

    Kommentar von dreamweaver dreamweaver

    Nur leider hat die Systemische Therapie immer noch keine Kassenzulassung (muss also privat gezahlt werden), genau wie auch die klientenzentrierte Psychotherapie, die ein ähnliches Selbstverständnis beinhaltet.

  • 1
    Antwort von Miststueque Miststueque

    Also der Therapeut kann auch gleich 160 Stunden beantragen...

    Wenn er dringend dazu rät, dass eine Folgetherapie gemacht wird, wird das die Kasse in der Regel auch übernehmen.

    Kommentar von heureka47 heureka47heureka47

    Auf welche der drei kassenfinanzierten Therapieformen bezieht sich deine Info?

    Kommentar von Miststueque MiststuequeMiststueque

    In den mir bekannten Fällen ging es einmal um Verhaltenstherapie mit Anschluß einer Psychoanalyse und aber auch einmal umgekehrt...

    Ein Therapeut, wird auch nur dringend zu einer Folgetherapie raten, wenn es wirklich nötig ist.

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    Antwort von Cooleemee Cooleemee

    Soweit ich weiß, zahlt die Krankenkasse bei Verhaltenstherapie bis zu 80 Stunden, in der Regel 45 Stunden, bei tiefenpsychologischer Therapie liegen die maximalen Stunden bei 100 STunden, in der Regel gelten 50 Stunden. Wobei es im Einzelfall aus ABweichungen gibt. Meiner Erfahrung nach wendet ein Therapeut mit verhaltenstherapeutischer Ausrichtung nicht ausschließlich verhaltenstherapeutische Therapie an, sondern die einzelnen Verfahren sind oft gemischt, so arbeiten auch Tiefenpsychologen verhaltenstherapeutisch. Für Dich fände ich wichtig, dass Du einen Therapeuten findest, bei dem Du dich wohlfühlst und ihm/ihr vertraust. Ob Tiefenpsychologe oder Verhaltenstherapeut, wichtig ist dass Du mit ihm/ihr klarkommst.

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    Antwort von heureka47 heureka47

    "Langzeittherapie" ist nach meinem Wissen dann PSYCHOANALYTISCH.

    Wie es mit Verhaltenstherapie gehandhabt wird, weiß ich nicht.

    "Kurzzeitherapie" sind die tiefenpsychologischen Gesprächstherapien. Die werden üblicherweise für 15-25 Stunden beantragt/genehmigt. Die können aber - auch mehrfach "aufgestockt" werden - bis auf 75 oder sogar 100; in Ausnahmefällen auch noch bis auf etwas über 100 Stunden. Das muß dann der Therapeut entsprechend - fundiert - begründen. DANN tritt die Pause von 2 Jahren ein.

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    Antwort von mizzebilla mizzebilla

    Eine Langzeittherapie ist aber auch nur 40 Stunden (oder ähnlich). Bei meiner Kasse ist es so, das man zuerst die 25 Stunden kriegt, dann eine Verlängerung beantragen muß, um auf die 40 zu kommen und wenn es ganz schlimm ist, dann kriegt man noch eine dritte Verlängerung um 15 Stunden. Die dritte ist aber schwer zu kriegen, da muß man schon noch echt Probleme haben und die Therapeutin muß das auch noch rüber bringen können. Sind die Therapien abgeschlossen muß man die zwei Jahre abwarten, bevor man eine neue Beantragen kann.

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    Antwort von cyclomethicone cyclomethicone

    Sofern man vom Arzt eine Langzeittherapie verordnet bekam, sollte das kein Problem sein, soweit ich weiß. Dann müsste das die Kasse auch übernehmen. Ich würde mich aber trotzdem nochmal nach der Kostenübernahme für Langzeittherapien erkundigen. Ich kann nur von meinen Erfahrungen sprechen.

    Kommentar von heureka47 heureka47heureka47

    "Langzeittherapie" ist nach meinem Wissen dann PSYCHOANALYTISCH.

    "Kurzzeitherapie" sind die tiefenpsychologischen Gesprächstherapien. Die werden üblicherweise für 15-25 Stunden beantragt/genehmigt. Die können aber - auch mehrfach "aufgestockt" werden - bis auf 75 oder sogar 100; in Ausnahmefällen auch noch bis auf etwas über 100 Stunden. Das muß dann der Therapeut entsprechend - fundiert - begründen. DANN tritt die Pause von 2 Jahren ein.

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