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Psychiatrische Behandlung und Hausärztliche Konsultation

gefragt von Boganji am 19.07.2009 um 19:55 Uhr

Hallo, ich hätte mal eine Frage. Hat ein Hausarzt das Wissen und die Befugnis um für seinen Patienten bei entsprechender Indikation eine psychiatrische Behandlung einzuleiten? Also bewusst eine psychiatrische, keine psychotherapeutische....

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Psychatrie x 41

anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 19. Juli 2009 19:57
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Wenn der Hausarzt der Meinung ist, dass der Patient in eine psychiatrische Behandlung gehört, kann er dies selbstverständlich veranlassen.

Kommentar von bommmel am 19. Juli 2009 19:58

und verstößt damit gegen die menschenwürde. Die können einen erst einsacken, wenn man zur gefahr wird, das legt aber ganz gewiß kein "Hausarzt" fest.

Kommentar von 07266a80c634d754e034a147040081a4smallMasoud53 am 19. Juli 2009 20:05

solch ein Unsinn wieder!!!!Er handelt im Sinne des Pat.,behandeln ist nicht immer "wegsperren"...Borderliner und Co.brauchen auch psychiatrische Behandlung und da sollte schnell gehandelt werden!!!


lili2007
beantwortet von lili2007 am 19. Juli 2009 19:58
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ja kann er, also er überweist den patienten in eine klinik mit dem folgenden verdacht und die übernehmen den patienten, sollte der doc selber freud spielen, such dir bitte eine der das gelernt hat, sonst kann es schlimmer werden

Kommentar von Boganji am 19. Juli 2009 20:00

nene, da war ich noch gar ned. s problem is das man hier im ort bei mir für einen psychiater 2 monate wartezeit hat und ich hoff das sich der hausarzt vielleicht besser auskennt und irgendwie schneller was in die wege leiten kann.

Kommentar von Simple_avatar2smalllili2007 am 19. Juli 2009 20:11

ja kann er , sollte es akut sein wird der arzt denjenigen ins bkh schicken um schlimmeres zu vermeiden

Kommentar von Boganji am 23. Juli 2009 14:47

gut


GALLARIAOY
beantwortet von GALLARIAOY am 19. Juli 2009 20:00
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Ein Arzt, der wahrlich seinem Patienten helfen will, hat das Recht, nach unserem Rechtsverständnis, ein psychiatrische Behandlung zu empfehlen, wenn er mit seinem Latein zu ende ist. Es stellt sich die Frage nach dem Recht überhaupt nicht, sondern nur die Frage, wie dem Erkrankten zu helfen ist.Womöglich brauch der Fragesteller auch eine psychologische Behandlung. GALLARAIOY

Kommentar von Boganji am 19. Juli 2009 20:07

die ist schon am laufen, aber das zieht sich sehr lange da momentan noch die probatorischen sitzungen am laufen sind. ich war im frühjahr aber bereits mal im krankenhaus wo man mir danach nahelegte ich sollte mir auch eine psychiatrische behandlung suchen. was ich jetzt zeitgleich machen wollte aber ich hab festgestellt das man hier im Ort 2 Monate Wartezeit hat.

Kommentar von 8d755ac3d5bb9127d76fdc5e04308e45smallGALLARIAOY am 21. Juli 2009 22:34

Dein Fall scheint ernster zu sein, als zu vermuten war. Womöglich erwirke eine Einweisung in ein Psyhiatrie, die auch alternativ arbeitet, also die gesamte Palette des Wissens anwendet, und nicht nur mit allupathischen Medikamenten arbeit. Im Allgäu, Bodnegg kenen wir eine Klinik, die auch alternativ arbeitet.GALLARIAOY

Kommentar von Boganji am 23. Juli 2009 14:46

danke für deinen rat


Hase85
beantwortet von Hase85 am 19. Juli 2009 20:00
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Kenne mich da ein bisschen aus, ich selber war 5 Jahre bei einem Hausarzt beschäftigt. Und wir hatten damals einen Fall und mussten ihn dann zum psychiater einweisen. Gut der Fall war bisl heftig weil die eltern mit im spiel waren, wir hatten sozusagen die genehmigung dafür. Von daher ist das schon möglich.

Kommentar von Boganji am 19. Juli 2009 20:09

okay, danke :-)


anonym
beantwortet von tamiku81 am 19. Juli 2009 19:59
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Hallo,

nein der Hausarzt hat eigentlich nicht das Recht dich in eine psychiatrische Behandlung einzuweisen. Das weiss ich aber auch nur weil ich letzte Woche mit jemand auf der Krankenkasse war und da gesagt wurde das eine Einweisung in eine psychiatrische Behandlung immer von einem Facharzt vorgenommen werden muss, wie zb einem Psychiater. Zu diesem wirst du vom Hausarzt überwiesen

Zwangseinweisungen sind davon ausgeschlossen, die darf auch ein Hausarzt vornehmen

lg

Kommentar von 8d755ac3d5bb9127d76fdc5e04308e45smallGALLARIAOY am 19. Juli 2009 20:03

Der Hausarzt kann es empfehlen. Wenn jedoch die, die ihn aufsuchen Dogmatiker sind, die nicht begreifen wollen, dass jemand erstlich psychisch erkrankt ist, hat ein Arzt die Pflicht, die Zwangseinweisung anzuordnen, um dem Erkrankten zu helfen. GALLARIAOY

Kommentar von 07266a80c634d754e034a147040081a4smallMasoud53 am 19. Juli 2009 20:07

Danke und DH!!


Swisslady
beantwortet von Swisslady am 19. Juli 2009 19:57
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Der Hausarzt kann dich an einen Psychiater weiterweisen oder was meinst du genau?

Kommentar von Boganji am 19. Juli 2009 20:02

jo genau. hier im ort hat man halt 2 monate wartezeit wo ich etzt drauf hoff das der vielleicht schneller was in die wege leiten kann


anonym
beantwortet von tamiku81 am 19. Juli 2009 20:10
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2 monate sind aber nicht lange, das kann ich dir versichern

hier bei uns hast du wartezeit bis zu einem jahr


Luziver
beantwortet von Luziver am 19. Juli 2009 19:59
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Schuster bleib bei deinem Leisten. Ich würde einem Allgemeinmediziner die Fähigkeit zu einer psychiatrischen Behandlung absprechen. Es sei denn, er hat die Ausbildung dafür


sternchen76
beantwortet von sternchen76 am 19. Juli 2009 19:58
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Ja das kann er machen.Zwangseinweisen geht im "Notfall"


anonym
beantwortet von rosenstrauss am 19. Juli 2009 19:58
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klar, der hausarzt kennt doch seinen patienten am besten


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