Bezugnehmend auf meine Frage http://www.gutefrage.net/frage/darf-jeder-gabelstapler-fahren-oder-braucht-man-d... ergab sich mir jetzt noch die Frage, ob denn überhaupt jemand überprüft, ob der, der da fährt auch wirklich einen Schein hat.
Es ist nämlich so, dass mein Freund nach wie vor keinen Schein hat. Er soll diesen zwar jetzt im September nachholen (nachdem er zwei Jahre bei der Firma ist), aber in seiner Freizeit. Ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Schein zu bezahlen?
Aber das nur am Rande. In dieser Firma läuft so vieles schief, Stapler fahren ohne Staplerschein ist da nur ein kleines Übel. Gibt es denn eine Institution, der man so etwas melden kann?
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Spätestens wenn etwas passiert wird nach dem Schein gefragt. Und normalerweise übernimmt die Firma die Kosten dafür. Melden kannst du das der IHK bzw. Berufsgenossenschaft.

wenn er da stapler fäht ohne schein dann hoffe ich für ihn das nichts passiert...kann ins auge gehen...
Ja eben, deswegen frag ich ja. ich will nicht, dass er dann in Schwierigkeiten kommt, nur weil sein Chef ein I.. ist
suesszahn am 13. August 2008 17:45 sagen wir mal so...wenn er was kaputt fährt ist es nicht so tragisch...aber wenn menschen daber zu schaden kommen kann es teuer werden...ist wie autofahren ohne führerschein...

die berufsgenossenschaft führt solche kontrollen durch und kann auch strafen (für den arbeitgeber ) aussprechen.
danke!

Er muss versichert sein, keine Versicherung macht dies ohne Schein!!
Dass die Firma das Fahren eines Gabelstaplers ohne Schein zulässt dürfte das Gewereb-aufsíchtsamt interessieren. Den Schein in der Freizeit zu machen ist doch klar, weil eigentlich Voraussetzung für Job. Gleiches gilt hinsichtlich der Bezahlung.
Nein, es war keine Voraussetzung für den Job. Er ist ja kein gabelstaplerfahrer, sondern Einzelhandelskaufmann und da muss man sowas nicht unbedingt können. Weder bei der Stellenausschreibung noch sonstwo war jemals die Rede davon, dass er Stapler fahren soll. Weil er den Schein aber für den Job braucht, sollte er auch während der Arbeitszeit machen.

Der Arbeitgeber riskiert ein sauberes Bußgeld bei der Berufsgenossenschaft.
Das Vorhandensein eines Staplerschein kann jeder Zeit überprüft werden. ich möchte zu diesen Antworten einiges berichtigen. Leider kann nicht nur der Unternehmer sondern natürlich auch jeder Mitarbeiter bestraft werden. Jeder Mensch ist für das Verantwortlich was er macht. Beispiel, Unfall mit Personenschaden: Fahren ohne Fahrausweis bedeutet Haftstrafen von bis zu 5 Jahren Gefängniss (grob Fahrlässig). Nachzulesen unter www.ausbildung-arbeitsschutz.de Übrigens ne supüer Seite, habe dort selbst meinen Fahrausweis gemacht. Die Jungs haben echt Ahnung.