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Prozesskostenhilfe zurückzahlen??

gefragt von ThomasD am 14.09.2008 um 10:28 Uhr

Hallo,

In meinem Freundeskreis hatte sich eine Freundin von mir vor 4 Jahren scheiden lassen und Prozesskostenhilfe beantragt. Sie ist seit dieser Zeit im Hartz 4 mit 4 Kindern und nun kommt die Landesgerichtskasse und fordert Geld nach den 3 oder 4 Jahren zurück. Immerhin geht es hier um ein paar hundert Euro, die sie nicht aufbringen kann. Muss sie diesen Betrag wirklich zurückzahlen oder gibt es nicht eine komplette Befreiung der Prozesskostenhilfe?

MfG


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anonym
beantwortet von Regenmacher am 14. September 2008 10:31
3x
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Die Gerichtskasse fordert das Geld doch garnicht zurück!

Die prüfen nur, ob ein Einkommen vorliegt. Und wenn weiterhin ALG 2 bezogen wird muss sie auch nichts bezahlen.

Kommentar von sunscheiin am 14. September 2008 20:13

Dann müsste ein Insovenz vorliegen. Stecke selbst in einem Insovenz gehe arbeiten und habe Prozeskostenhilfe benutzt. Es gibt kosten wo man zurückzahlen muss, aber nur wenn man falsche Angaben macht. Unzurechtmäßig etwas vom Staat genutzt zu haben.


anonym
beantwortet von sunscheiin am 14. September 2008 10:40
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Du zahlst 10,--€ beim Anwalt und alles andere läuft über das Amtsgericht. Um eine Genehmigung zu bekommen muß man alle Kontoauszüge oder die Bescheinigung vom Amt vorlegen , daß man Unterstützung bekommt. Bin alleinerziehend und habe der Kinder wegen öfters einen Anwalt gebraucht. Oftmals nur zur Sicherheit um auf der sicheren Seite zu sein. Bin Berufstätig und habe alle Ausgaben Miete, Nebenkosten, Versicherung, Autoraten usw. vorgelegt. Es wird vorort ausgerechnet und genehmigt oder abgelehnt. Habe bisher keine Probleme gehabt. Da mein Auto bezahlt ist muß ich mich jetzt um eine Rechtschutzversicherung bemühen, da die Lebensgrenze überschritten ist.

Kommentar von Regenmacher am 14. September 2008 10:45

Hallo sunscheiin

Hier wurde bereits Prozesskostenhilfe vor 4 Jahren gewährt. Es geht darum, dass die Gerichtskasse prüft, ob zwischenzeitlich ein Lottogewinn gemacht wurde. Und wenn ja, dann müssen die Prozesskosten zurück gezahlt werden.

Kommentar von A2c99fc20da9370d1e4d068609471fe2smallfairsite am 15. Oktober 2008 08:52

nach 4 Jahren ist die letzte Einkommensüberprüfung. Dann muß die Prozeßkostenhilfe nicht mehr zurückbezahlt werden.


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