Frage von comberlin 13.08.2009

Prozesskostenhilfe zurück zahlen

  • Antwort von LeLLide55 13.08.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    da du denn Przeß gewonnen hast stellt sich diese Frage doch gar nicht, denn wenn es kein Vergleich sondern ein rechtskräftiges Urteil ist, dann zahlt der Verlierer die Zeche, bzw. dessen Rechtschutzversicherung. Dein Anwalt wird also eine Kostenaufstellung machen, inklusive aller Auslagen von ihm selbst und von Dir, und genau diese Kosten muss die Sparkasse bzw Rechtschutz ebenfalls löhnen.

  • Antwort von kochstuebchen 13.08.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Wenn Du den Prozess gewonnen hast, warst du auch im Recht. Muß der Gegner da nicht für Deine angefallenen Kosten aufkommen?

  • Antwort von hoffnungsglueck 13.08.2009

    Nein, du musst jetzt nichts mehr zahlen. Wo kämen wir denn da hin. Das Verfahren ist beendet und der Gegenseite wurden wahrscheinlich die Verfahrenskosten auferlegt. Mach Dir keinen Kopp. Was veranlasst Dich eigentlich, so schlecht von Deinem Anwalt zu denken? Er hat doch den Prozess für Dich gewonnen. Du gackerst ein wenig über ungelegte Eier, scheint mir. Suggerier Dir jetzt nichts Negatives ein!

  • Antwort von drpest 13.08.2009

    durch die pkh ist der anwalt vollständig abgedeckt. forderungen vom gericht können kommen, muss aber nicht. die werden sich schon melden!

  • Antwort von firstguardian 13.08.2009

    Wenn bei dem ganzen Streit etwas herumgekommen wäre, würde sich Ihre Frage erübrigen! So wie die Frage gestellt ist, dürfte wohl nichts zur Rückzahlung übrig geblieben sein!

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