Prozesskostenhilfe zurück zahlen
Ich habe fast 2 Jahre gegen die Sparkasse gekämpft die letzten Jahre war ich ohne Arbeit und habe den Prozess mit Hilfe von Prozesskostenhilfe (PKH) gewonnen.Die Sparkasse muss zahlen.Soweit so gut, nun nach Beschluss vom letzten Jahr ist auch nun endlich das Geld auf dem Treuhänderkonto meines Anwaltes.Seit 5 Monate muss ich mich jetzt nur noch intern mit meiner Ex auseinandersetzen.Meine Frage ist, muss ich die PKH zurückzahlen,weil ich den Prozess gewonnen habe und somit zu Geld komme und muss ich meinen Anwalt nochmal irgendwelche Gebühren/Honorar zahlen?Kennt sich jemanden aus oder muss ich noch einen Anwealt wegen meinem Anwalt nehmen?Befürchte der möchte nochmal Kasse bei mir machen,aber ich denke durch die PKH ist das doch ausgeglichen?
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da du denn Przeß gewonnen hast stellt sich diese Frage doch gar nicht, denn wenn es kein Vergleich sondern ein rechtskräftiges Urteil ist, dann zahlt der Verlierer die Zeche, bzw. dessen Rechtschutzversicherung. Dein Anwalt wird also eine Kostenaufstellung machen, inklusive aller Auslagen von ihm selbst und von Dir, und genau diese Kosten muss die Sparkasse bzw Rechtschutz ebenfalls löhnen.
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Wenn Du den Prozess gewonnen hast, warst du auch im Recht. Muß der Gegner da nicht für Deine angefallenen Kosten aufkommen?
Kommentar von comberlin 13.08.2009Die Sparkasse trägt sicherlich die Kosten, da gibt es wo auch unterschiede. aber mein Anwalt meinte dass das Gericht die PKH zurückfordern kann.Und die summierte sich auf 8 tausend euro,auf nachfrage von mir
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Nein, du musst jetzt nichts mehr zahlen. Wo kämen wir denn da hin. Das Verfahren ist beendet und der Gegenseite wurden wahrscheinlich die Verfahrenskosten auferlegt. Mach Dir keinen Kopp. Was veranlasst Dich eigentlich, so schlecht von Deinem Anwalt zu denken? Er hat doch den Prozess für Dich gewonnen. Du gackerst ein wenig über ungelegte Eier, scheint mir. Suggerier Dir jetzt nichts Negatives ein!
Kommentar von comberlin 13.08.2009du hast gut reden....ich stimme ja deine zeilen voll zu und der meinung war ich auch, hätte mein anwalt abber diese sätze nicht erwähnt,die ich als frage gestellt habe , würde ich auch nicht fragen.Suggerier mir mit sicherheit nichts ein. ich weiß, pkh deckt die kosten des anwalts ,aber er spricht jetzt noch von honorar?und das macht mich langsam stutzig....
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durch die pkh ist der anwalt vollständig abgedeckt. forderungen vom gericht können kommen, muss aber nicht. die werden sich schon melden!
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Wenn bei dem ganzen Streit etwas herumgekommen wäre, würde sich Ihre Frage erübrigen! So wie die Frage gestellt ist, dürfte wohl nichts zur Rückzahlung übrig geblieben sein!
gut jetzt bin ich schon ein wenig schlauer.....der erste prozeß wurde gewonnen beim zweiten war es ein vergleich.