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Prozesskostenhilfe - wird nur im Sozialfall bezahlt?

gefragt von Amazone8Amazone8 am 24.03.2008 um 20:58 Uhr

Kann mir jemand mitteilen was ich höchstens verdienen darf wenn ich Prozesskostenhilfe beantrage. Ich bin alleinstehend mit 2 Kindern und streite mich um den Kindesunterhalt den der Vater nicht zahlen möchte. Mittlerweile habe ich einen Halbtagsjob und habe nun Angst, dass ich für alles aufkommen muss. Der nichtzahlende Vater macht nämlich auf krank.

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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 24. März 2008 21:01
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Hier findest Du eine Checkliste, da kannst Du selbst ersehen, ob Du sie bekommen würdest: http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/checklis.htm

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 24. März 2008 21:04

DH

Kommentar von Cdd1600d2470bdcf34212084d931df71smallAmazone8 am 24. März 2008 21:23

Der Tipp ist echt gut. Ich möchte lediglich vermeiden, dass ich bei Ausfüllen des Antrages wegen 10 oder 20 Euro zuviel Verdienst wieder in die Sch.. greife.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 24. März 2008 21:41

Betrügen solltest Du dabei nicht, Du musst Einkommensnachweise erbringen.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 24. März 2008 20:59
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Das kann man nicht pauschal beantworten. Ich würde hier mit einem Rechtsanwalt sprechen. Der weiss genau, ob ein Antrag auf PKH ERfolg hat

Kommentar von Simple_avatar6smallFaith am 24. März 2008 21:02

Auf alle Fälle Unterhaltsvorschuß beim Jugendamt beantragen.Ist nicht der volle Betrag,aber besser als nichts.Die holen sich das Geld dann beim Vater wieder.

Kommentar von Cdd1600d2470bdcf34212084d931df71smallAmazone8 am 24. März 2008 21:08

da war ich bereits, aber für Kinder über 12 geben die nix mehr.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 24. März 2008 21:12

wie gesagt, über den Anwalt beantragen, du musst deine Einkommens und Vermögensverhältnisse offenlegn. Bitte nicht schummeln, das fliegt mit Sicherheit auf. Aber wenn du Anspruch hast, wirst du ihn bekommen.

Kommentar von Cdd1600d2470bdcf34212084d931df71smallAmazone8 am 24. März 2008 21:27

Hi Raimund1, ich bin wirklich sehr dankbar um eure netten Antworten, das gilt für alle hier. Aber das mit nicht schummeln - na ja, wenn du mal soweit bist wie ich im Moment, glaubst du an das ehrliche um weiter zu kommen. Dennoch, das versichere ich dir, ich bin oft zu ehrlich.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 24. März 2008 21:41

Liebe Amazone8, ich kenne das, ich bin auch so ein Mensch, zum Lügen völlig ungeeignet. Ich weiss aber von diversen Fällen, dass bei PKH auch beim Antragsgegner ( das wäre in dem Fall der Vater, um Stellungnahme zu dem Antrag nachgefragt wird.

Wenn du kein Geld mehr hast ( weil du es den Kindern geschenkt oder ausgegeben hast), dann ist das so.

Aber beim Einkommen kannst du keine falschen Angaben machen.

Ich wünsche dir alle s Gute.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 24. März 2008 21:08
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Am Amtsgericht gibt es eine Rechtsberatungsstelle. Dort wird man Dir erst einmal - insbesondere in dieser Frage - weiterhelfen, wenn Du nicht gleich zum Rechtsanwalt willst.


Tonica
beantwortet von Tonica am 24. März 2008 21:08
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Soweit ich weiß, klagst Du ja für deine Kinder. Sie haben nur das Kindergeld.Also erst mal einen Antrag stellen. Im Zweifel klagt auch das Jugendamt für Dich den Unterhalt ein, dann bist Du auf der sicheren Seite. L.G.

Kommentar von sweety0604 am 24. März 2008 21:10

bei mir war das in dem fall nicht so!! den kindern wurde KEINE PKH gewährt! darum musste ich als bevollmächtigte klagen. warum, weiß ich nicht. wenn das jugendamt für dich klagt, musst du trotzdem einen PKH-Antrag stellen.

Kommentar von Cdd1600d2470bdcf34212084d931df71smallAmazone8 am 24. März 2008 21:19

Ihr seid alle so lieb mit euren Tipps. Doch dem Beispiel von Sweety0604 bin ich auch schon gefolgt - mit gleichem Resultat.

Kommentar von Simple_avatar5smallTonica am 24. März 2008 21:21

Ist bei mir jetzt auch schon ein paar Jahre her, aber das Porzessrisiko ist beim Jugendamt sehr viel geringer, weil Sie erst mal als Behörde arbeiten(Beratung). L.G.


anonym
beantwortet von sweety0604 am 24. März 2008 21:07
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das hört sich ja an, als hätte ich es geschrieben. ;-)

ich war in der gleichen situation, scheidung, 2 kinder, halbtagsjob, streit um den unterhalt, vater macht auf krank.

in unserem falle habe ich volle PKH bekommen. (und der "liebe" vater ebenfalls....)

leider kann ich bis heute keinen erfolg verzeichnen, da der arme kranke mann nicht arbeiten kann.

Kommentar von Cdd1600d2470bdcf34212084d931df71smallAmazone8 am 24. März 2008 21:21

Hi Sweety0604, dann können wir uns ja noch öfter unterhalten. Hat dich Vater Staat schon mal gefragt was deine Kinder essen und anziehen?

Kommentar von sweety0604 am 24. März 2008 21:52

aber natürlich grins und der vater interessiert sich noch viel mehr dafür. ha ha im gegenteil: das jugendamt hat mir mitgeteilt: wenn sie persönlich mit anwalt klagen, müssen sie auf den U-vorschuss verzichten, sonst wird ihre klage abgewiesen. das ist doch wohl ein hammer.... vorschuss bis zwölf ist eh ein lacher. als würden kinder ab 12 nix mehr kosten. ich bin so wütend... und machtlos. das gericht macht nämlich gar nichts!


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