Amazone8 am 24.03.2008 um 20:58 Uhr
Kann mir jemand mitteilen was ich höchstens verdienen darf wenn ich Prozesskostenhilfe beantrage. Ich bin alleinstehend mit 2 Kindern und streite mich um den Kindesunterhalt den der Vater nicht zahlen möchte. Mittlerweile habe ich einen Halbtagsjob und habe nun Angst, dass ich für alles aufkommen muss. Der nichtzahlende Vater macht nämlich auf krank.

Hier findest Du eine Checkliste, da kannst Du selbst ersehen, ob Du sie bekommen würdest: http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/checklis.htm

Das kann man nicht pauschal beantworten. Ich würde hier mit einem Rechtsanwalt sprechen. Der weiss genau, ob ein Antrag auf PKH ERfolg hat
Auf alle Fälle Unterhaltsvorschuß beim Jugendamt beantragen.Ist nicht der volle Betrag,aber besser als nichts.Die holen sich das Geld dann beim Vater wieder.
Amazone8 am 24. März 2008 21:08 da war ich bereits, aber für Kinder über 12 geben die nix mehr.
Raimund1 am 24. März 2008 21:12 wie gesagt, über den Anwalt beantragen, du musst deine Einkommens und Vermögensverhältnisse offenlegn. Bitte nicht schummeln, das fliegt mit Sicherheit auf. Aber wenn du Anspruch hast, wirst du ihn bekommen.
Amazone8 am 24. März 2008 21:27 Hi Raimund1, ich bin wirklich sehr dankbar um eure netten Antworten, das gilt für alle hier. Aber das mit nicht schummeln - na ja, wenn du mal soweit bist wie ich im Moment, glaubst du an das ehrliche um weiter zu kommen. Dennoch, das versichere ich dir, ich bin oft zu ehrlich.
Raimund1 am 24. März 2008 21:41 Liebe Amazone8, ich kenne das, ich bin auch so ein Mensch, zum Lügen völlig ungeeignet. Ich weiss aber von diversen Fällen, dass bei PKH auch beim Antragsgegner ( das wäre in dem Fall der Vater, um Stellungnahme zu dem Antrag nachgefragt wird.
Wenn du kein Geld mehr hast ( weil du es den Kindern geschenkt oder ausgegeben hast), dann ist das so.
Aber beim Einkommen kannst du keine falschen Angaben machen.
Ich wünsche dir alle s Gute.

Am Amtsgericht gibt es eine Rechtsberatungsstelle. Dort wird man Dir erst einmal - insbesondere in dieser Frage - weiterhelfen, wenn Du nicht gleich zum Rechtsanwalt willst.
Soweit ich weiß, klagst Du ja für deine Kinder. Sie haben nur das Kindergeld.Also erst mal einen Antrag stellen. Im Zweifel klagt auch das Jugendamt für Dich den Unterhalt ein, dann bist Du auf der sicheren Seite. L.G.
bei mir war das in dem fall nicht so!! den kindern wurde KEINE PKH gewährt! darum musste ich als bevollmächtigte klagen. warum, weiß ich nicht. wenn das jugendamt für dich klagt, musst du trotzdem einen PKH-Antrag stellen.
Amazone8 am 24. März 2008 21:19 Ihr seid alle so lieb mit euren Tipps. Doch dem Beispiel von Sweety0604 bin ich auch schon gefolgt - mit gleichem Resultat.
Ist bei mir jetzt auch schon ein paar Jahre her, aber das Porzessrisiko ist beim Jugendamt sehr viel geringer, weil Sie erst mal als Behörde arbeiten(Beratung). L.G.
das hört sich ja an, als hätte ich es geschrieben. ;-)
ich war in der gleichen situation, scheidung, 2 kinder, halbtagsjob, streit um den unterhalt, vater macht auf krank.
in unserem falle habe ich volle PKH bekommen. (und der "liebe" vater ebenfalls....)
leider kann ich bis heute keinen erfolg verzeichnen, da der arme kranke mann nicht arbeiten kann.
Amazone8 am 24. März 2008 21:21 Hi Sweety0604, dann können wir uns ja noch öfter unterhalten. Hat dich Vater Staat schon mal gefragt was deine Kinder essen und anziehen?
aber natürlich grins und der vater interessiert sich noch viel mehr dafür. ha ha im gegenteil: das jugendamt hat mir mitgeteilt: wenn sie persönlich mit anwalt klagen, müssen sie auf den U-vorschuss verzichten, sonst wird ihre klage abgewiesen. das ist doch wohl ein hammer.... vorschuss bis zwölf ist eh ein lacher. als würden kinder ab 12 nix mehr kosten. ich bin so wütend... und machtlos. das gericht macht nämlich gar nichts!
DH
Der Tipp ist echt gut. Ich möchte lediglich vermeiden, dass ich bei Ausfüllen des Antrages wegen 10 oder 20 Euro zuviel Verdienst wieder in die Sch.. greife.
Betrügen solltest Du dabei nicht, Du musst Einkommensnachweise erbringen.