wenn jemand Prozesskostenhilfe beantragt, muss dann der Anwalt für die Erstberatung bzw. ein Schreiben an die zu beklagende Person gezahlt werden? Meine Freundin soll in diesem Fall 120,-€ an den Anwalt zahlen. Ist diese Forderung korrekt?

120 € für eine Erstberatung ist eigentlich schon überhöht. Die Prozesskostenhilfe (Antrag) lässt der Anwalt sich vom Mandant unterschreiben und dann ist, wenn genehmigt, alles weitere kostenfrei.
Prozesskostenbeihilfe ist nur für den Prozess. Du musst erstmal Beratungsbeihilfe beantragen. Dann muss man den Anwalt nicht mehr bezahlen
sorry wir sind in hamburg
Ist das nicht überall gleich? Kenn das nur das das gleich ist
Wenn ich Prozesskostenhile in Bayern beantrage und auch genehmigt bekomme, dann bezahle ich nichts an den Anwalt.
ja so hatte ich es mir auch gedacht!