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Prozesskostenhilfe in Hamburg

gefragt von HamburgerinHamburgerin am 19.01.2009 um 17:38 Uhr

wenn jemand Prozesskostenhilfe beantragt, muss dann der Anwalt für die Erstberatung bzw. ein Schreiben an die zu beklagende Person gezahlt werden? Meine Freundin soll in diesem Fall 120,-€ an den Anwalt zahlen. Ist diese Forderung korrekt?

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Recht x 35.229

Engelchen46
beantwortet von Engelchen46 am 19. Januar 2009 17:40
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120 € für eine Erstberatung ist eigentlich schon überhöht. Die Prozesskostenhilfe (Antrag) lässt der Anwalt sich vom Mandant unterschreiben und dann ist, wenn genehmigt, alles weitere kostenfrei.

Kommentar von Simple_avatar4smallHamburgerin am 19. Januar 2009 17:43

ja so hatte ich es mir auch gedacht!


Dharma23
beantwortet von Dharma23 am 19. Januar 2009 17:39
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Prozesskostenbeihilfe ist nur für den Prozess. Du musst erstmal Beratungsbeihilfe beantragen. Dann muss man den Anwalt nicht mehr bezahlen

Kommentar von Simple_avatar4smallHamburgerin am 19. Januar 2009 17:44

sorry wir sind in hamburg

Kommentar von Simple_avatar8smallDharma23 am 19. Januar 2009 17:44

Ist das nicht überall gleich? Kenn das nur das das gleich ist


anonym
beantwortet von Regenmacher am 19. Januar 2009 17:39
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Wenn ich Prozesskostenhile in Bayern beantrage und auch genehmigt bekomme, dann bezahle ich nichts an den Anwalt.


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