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Prozesskostenhilfe für 16 jährigen

gefragt von DavidoffherbDavidoffherb am 23.05.2009 um 2:21 Uhr

Hallo, mein 16 jähriger Sohn lebt bei seiner Mutter die ein Einkommen von ca. 1000.- € netto hat. Wie ich jetzt von meinem Sohn erfahren habe, ist er von mehreren Jungs zusammengeschlagen worden wofür es auch mehrere Zeugen gibt. Er hat Anzeige bei der Polizei gestellt und lässt sich ein Ärztliches Attest ausstellen. Seine Mutter verweigert den Gang zum Rechtsanwalt mit der Begründung, es wäre zu teuer weil man ja alles erst vorstrecken muß. Ich denke das Sie sich nur den Stress ersparen wil, nun meine Frage. Kann mein Sohn allein einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen, oder muß seine Mutter daß für ihn tun oder wäre es möglich daß ich den Antrag für meinen Sohn stelle? Mein Einkommen beläuft sich auf ca. 900.- € netto im Monat. Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar. Mfg. Davidoffherb


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anonym
beantwortet von BennyBohne am 23. Mai 2009 02:33
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Einen Rechtsanwalt benötigt ihr in diesem Fall nur bei einer Zivilrechtlichen Klage, wenn es also z.B um Schmerzensgeld geht. Wenn es einfach "nur" eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ist, dann brauchts keinen Rechtsanwalt...Anzeige bei der Staatsanwaltschaft (geht auch über die Polizei) der Staatsanwalt vertritt den Kläger,das ist grundsätzlich kostenlos..der "Angeklagte"..der braucht dann einen Rechtsbeistand..aber das hat ja mit deinem Sohn nichts zu tun..

Kommentar von tanja1959 am 23. Mai 2009 02:47

Genau richtig und wenn der Angeklagte den Prozess verliert, wird dem Geschädigten meist in diesem Prozess vom Richter schon ein Schmerzensgeld zugesprochen.

Zusätzlich kann man dann noch danach Zivilklage stellen, was auf Grund des Urteils problemlos auf Prozesskostenhilfe geht.

Du kannst dann mit Deinem Sohn auch alleine zum Anwalt gehen, Mutter muss nicht mit.


Decernent
beantwortet von Decernent am 23. Mai 2009 02:23
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Also wenn Du der Vater bist, kannste dir den Jungen schnappen und das regeln. Kein Ding. Väter haben doch das gleiche Recht wie Mütter



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