Hallo. Ich habe allein auf mich ein privates Insolvenzverfahren laufen und lebe seit letztem Jahr getrennt von meiner Frau. Diese hat jetzt nach vollendetem Trennungsjahr die Scheidung mit Prozesskostenbeihilfe eingereicht. Kann ich diese genauso fordern oder steht die nur einem zu ? Ich möchte vermeiden neue und hohe Schulden aufzubauen.

Fordern kannst du nix. Aber:
Für den Streitwert wird das Einkommen desjenigen zugrunde gelegt, der die Scheidung einreicht. Daraus wird auch der gerichtliche Anteil berechnet, der zur Hälfte beiden Partnern angelastet wird.
Wenn du keinen Anwalt beauftragst sondern nur den Termin abwartest, hindackelst und dein Ja und Amen abgibst, sind das die einzigen Kosten, die auf dich zukommen.
Schaltest du allerdings einen eigenen Anwalt ein, berechnet der dir seine Gebühren nach deinem Einkommen. Wenn das zu niedrig ist, kannst du auch PKH beantragen und erhalten.
Wenn es nix zu streiten gibt, reicht ein Anwalt aber vollkommen aus und du baust auch keine unnützen Schulden auf.

pkh steht jeder Partei zu; Du brauchst sowieso einen Anwalt, der reicht dann die entsprechenden Unterlagen zur PKH-Bewilligung bei Gericht ein; www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/pkh_fix/index.php - 15k (schau da mal nach)
nach meiner erfahrung bringt pkh vor allem einen riesen aufwand und dann musst du es doch irgendwann zurückzahlen. schau also erst mal wieviel die prozesskosten wirklich sind, bevor du dich an den zirkus der beantragung machst.
coalblack am 25. Mai 2009 14:15 Zurückzahlen nur, wenn entsprechend Einkommen vorhanden ist. Falls man innerhalb von 4 Jahren ein zu kleines Einkommen hat, muss gar nichts zurückgezahlt werden, dann verjährt die Forderung.
Hallo, Du bekommst in jedem Fall PKH wegen der Insolvenz. Du solltest Dir in jedem Fall einen "Fachanwalt für Familienrecht" nehmen, das musst Du aber nicht, wenn Ihr Euch im Vorfeld einigen könntet (kenne die Verhältnisse nicht), es muss nämlich nur 1 Partei einen Anwalt haben. Und aufwendig ist ein PKH-Antrag auch nicht. Sieh mal unter www.geschieden24.de nach