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Provision fällig bei Nichtzustandekommen eines Mietvertrages - od. event. mündlich, aber unwirksam

gefragt von abejamaya am 19.11.2008 um 22:17 Uhr

Habe im Portal einer Zeitwohnagentur Angebot f. möbl. Wng zur Untermiete gefunden. Wohnung war ok, Angebot aber falsch formuliert - habe mit Mieterin vereinb., Wng als Hauptm. zu übern. Zeitwohnag. besteht auf Höchstprovision, die sich jedoch nach Nettokaltmiete, nicht nach dem - höheren - Angebot richten soll. Zähneknirschend - (wg. AGBs) - willige ich ein, vorrausgesetzt der Mietvertrag kommt mit Hausverwaltung zu Stande. Zwischen diesen Verhandlungen und ausgehandeltem Mietbeginn liegen vier Monate. Ich bin nun wieder im Ausland. Zeitwohnag. schickt Brief mit Rechnung: wir buchen jetzt ab - an eine Adresse, wo mich dieser Brief nur durch Zufall erreicht. Ich rufe sie an, bitte, die Provision erst abzubuchen, wenn Vertrag unterschrieben. Sie rufen mehrfach wieder bei mir an - ich habe noch kein schriftl. Unterlagen und mündliche Abmachung mit Hausverwaltung ist unklar (es sieht allerdings doch nach mündl. Vertrag aus). Nach wiederholtem Anruf bietet Zeitwohnag. für mich an, unter falschem Namen bei HV nachzufragen, ob mit der Wng alles klar geht. HV sagt (angebl.) ja, Zeitwag. gibt das an mich weiter, ich willige der Abbuchung ein, denke, es kommt nichts mehr dazwischen. Dann werde ich schwanger! Wng. ist nun ganz ungeeignet. Anruf b. HV genügt, ich muss die Wng. nicht nehmen; Vormiet. auch einverst. Buche Prov. zurück und nun: Inkassoverfahren. Hab ich irgend eine Chance?

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Recht x 35.116 wohnen x 7.289 mietrecht x 3.884 maklerprovision x 39 muendlicher-vertrag x 29

anonym
beantwortet von Obelhicks am 20. November 2008 09:21
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Wie auch immer der verein (zeitwohnagentur) sich nennt. was die machen ist makeln. dazu gehört das einverständnis des vermieters und dann muß nur noch topf und deckel zusammengebracht werden, dann ist die maklercourtage bzw. die gebühr nach AGB verdient.

mit den komentaren ist es hier sehr schlecht. vor ein paar tagen wurde dieses forum leider verschlimmbessert. wenn man nicht schon eingeloggt ist, kann man keinen komentar schreiben.

Kommentar von abejamaya am 20. November 2008 10:46

Kann die ZWA (Zweitwohnusw..) eigentlich mitgeschnittene Telefonate als Beweismaterial gegen mich verwenden, oder verletzt das mein Persönlichkeitsrecht?

Kommentar von Obelhicks am 20. November 2008 22:52

mann, du findest immer was neues. telefonmitschnitte sind nur mit ausdrücklicher genehmigung erlaubt.


anonym
beantwortet von abejamaya am 20. November 2008 08:30
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gelöscht...


anonym
beantwortet von Obelhicks am 20. November 2008 00:12
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was für ein hin und her. aber fest steht: es gab eine absprache und du hättest einziehen können. ein vertrag kommt zustande wenn beide parteien ihre zustimmung erklären. ein vertrag kann schriftlich oder auch mündlich geschlossen werden. tatsache ist also es gab einen vertrag.

wenn du nun aus bestimmten gründen vom vertrag zurücktreten darfst, so hat der makler doch seine plicht getan, die allein darin besteht zwei parteien zusammenzubringen, die einen vertrag schließen. die haltbarkeit des vertrages muß ihn dann nicht interessieren. schließlich kann ihm nicht angelastet werden daß sich dein sinn wandelt oder sich deine persönlichen verhältnisse ändern.

Kommentar von abejamaya am 20. November 2008 08:30

Ich finde jetzt keine Möglichkeit zu kommentieren...bin neu...

Zu Obelhicks am 20. 11. 00:12 :Die Sache ist ja, dass die Zeitwohnagentur gar nicht zwischen Hausverwaltung und mir steht sondern zwischen Vormieter und mir, und mit dem haben wir uns geeinigt. Ich hatte mich schon geärgert, dass die überhaupt für diese Wohnung Provision wollten - es war ja alles ganz anders, als im Angebot gestanden hatte, aber dagegen sind sie in ihren AGBs abgesichert. Also kein Einwand. Aber nun ist einfach kein Vertrag zustande gekommen...oder doch...aber damit haben die nichts zu tun und nichts dafür getan...deren einzige Leistung war einmal, ein falsches Angebot im Internet zu veröffentlichen.


bummelliese
beantwortet von bummelliese am 19. November 2008 22:20
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Du hast die entscheidende Aussage nur mündlich. Sieht nicht gut aus. Aber geh doch zu einem Anwalt bei so einem komplexen Fall.

Kommentar von abejamaya am 19. November 2008 22:53

Was meinst du damit? Entscheidend ist, ob die Hausverwaltung aussagt, dass ein Vertrag bestanden hat, auf dessen Einhaltung sie selbst verzichtet haben. (Oder hat dann keiner bestanden?) Ich denke, der Vertrag hat bestanden - der HV wars aber egal (wenigstens das!). Was, wenn die HV mir beipflichtet, dass kein Vertrag bestanden hat? Anwalt ist teuer... :-(

Kommentar von abejamaya am 19. November 2008 22:58

Was meinst du damit? Entscheidend ist, ob die Hausverwaltung aussagt, dass ein Vertrag bestanden hat, auf dessen Einhaltung sie selbst verzichtet haben. (Oder hat dann keiner bestanden?) Ich fürchte, der Vertrag hat bestanden - der HV wars aber egal (wenigstens das!). Was, wenn die HV mir (bei evt. Verhandl.) beipflichtet, dass kein Vertrag bestanden hat? Anwalt ist teuer... :-(

Kommentar von D5b8f8d8c0aa682392f688622b92ee48smallbummelliese am 19. November 2008 23:50

Ich meine : „Anruf b. HV genügt, ich muss die Wng. nicht nehmen“

Das bräuchtest du schriftlich.


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