revengeangel am 29.08.2009 um 22:26 Uhr
wie viel dürfen Radfahrer getrunken haben ohne Führerschein zu verlieren?
genauso viel wie ein Autofahrer. Wenn du mit dem Fahrrad alkohloisiert fährst, also am Straßenverkehr teilnimmst, dann riskierst du auch den Führerschein

gleiche wie bei auto.
KingBo am 29. August 2009 22:27 nein
puresteel am 29. August 2009 22:28 doch...
KingBo am 29. August 2009 22:29 das ist kompletter bullshit... lies dir doch bitte zuerst mal das gesetz durch bevor du hier so unqualifizierte antworten von dir gibst
puresteel am 29. August 2009 22:31 du bist ein dummschwätzer
KingBo am 29. August 2009 22:34 ich glaub es hackt... wie wäre es wenn du dich mal informierst bevor du antwortest und nicht einfach irgend einen mist antwortest den du mal irgendwo aufgeschnappt hast.
puresteel am 29. August 2009 22:37 das solltest du lieber mal tun. hast du überhaupt einen führerschein?
KingBo am 29. August 2009 22:39 ja ich habe einen führerschein... auf die tour musst du mir nun wirklich nicht kommen...
puresteel am 29. August 2009 22:41 das ist kompletter bullshit < du hast angefangen zu provozieren. wie man in den wald hinein ruft, so schallt es heraus. wenn du das nicht vertragen kannst, sei künftig höflicher!
KingBo am 29. August 2009 22:44 ich kann es nur absolut nicht leiden wenn man halbwahrheiten oder sachen die einfach nicht stimmen als fakten verkaufen will... http://www.kfz-auskunft.de/news/5836.html hier kannst du den ganzen spass noch mal nachlesen.
puresteel am 29. August 2009 22:47 wenn du auf dem fahrrad, mit 0,6‰ über ne rote ampel fährst, oder einen unfall verursachst, bist du den lappen los.
KingBo am 29. August 2009 22:50 das ist ja gut möglich, mir ging es ,wie schon in einem meiner kommentare erwähnt, um die promillegrenze wenn man einfach so von der polizei angehalten wird. und die liegt wie du jetzt selbst gesehen haben dürftest bei 1,6%o.... btw.: ich empfinde es als eine absolute frechheit, dass meine antwort gelöscht wurde...

Auch nicht mehr als Autofahrer.
KingBo am 29. August 2009 22:27 nein
Maienblume am 29. August 2009 22:32 Wenn was Blödes passiert, dann eben doch! Tut mir leid, aber das würde ich nicht riskieren!
Insofern sage ich mit VOLLER Absicht: genausoviel wie beim Autofahren! Man sollte sich auch mit dem Fahrrad nicht mutwillig in Gefahr begeben. Punkt.
KingBo am 29. August 2009 22:37 ich rede nicht das ich es gut heisse betrunken fahrrad zu fahren, ich rede von der reinen rechtslage!! wie die sache bei einem unfall aussieht weiss ich auch nicht. ich kann nur sagen wie es ist wenn man so betrunken von der polizei angehalten und kontrolliert wird.
gelten dieselben grenzen wie beim auto
KingBo am 29. August 2009 22:27 nein

genau so wenig wie Autofahrer.Auch mit dem Rad ist man Verkehrsteilnehmer. Dann ist die Fleppe weg.
KingBo am 29. August 2009 22:27 nein
Etwas mehr als beim Autofahren 1,6 - aber wenn was ist (unfall) bist du trotzdem für weit weniger unter umständen Fühererschein und Existenz los . Im übrigen auch als Fußgänger.

0,5 ob auto oder rad kann man es verlieren
KingBo am 29. August 2009 22:31 nein

0,5... bei ausfallerscheinungen 0,3 promille
KingBo am 29. August 2009 22:31 falsch... das ist die regelung bei autofahrern
ziuwari am 29. August 2009 22:45 eh Du hier alles in zweifel ziehst... zeige mir die verordnung, auf die Du Dich beziehst
KingBo am 29. August 2009 22:52 http://www.kfz-auskunft.de/news/5836.html habe spontan keine große lust die entsprechende verordnung zu suchen, daher kannst du einfach mal hier gucken...

Da man sich offensichtlich hier nicht einig werden kann, frag doch mal hier http://www.verkehrsportal.de/board/index.php (der Betreiber ist Fachanwalt für Verkehrsrecht).

warum zur hölle wurde meine antwort gelöscht? es ist und bleibt fakt das die %o-Grenze bei 1,6 liegt wenn man ohne auffälligkeiten angehalten wird.
nein
hast teilweise recht @ KingBo
... letzteres ist leider ein weitverbreiteter Irrtum. Denn das Alkoholverbot im Straßenverkehr gilt nicht nur für Autos sondern für Fahrzeuge aller Art, also auch für Fahrräder. Der Führerschein kann also nicht nur Trunkenheit am Steuer, sondern auch bei Trunkenheit am Fahrradlenker weg sein. Immerhin gelten aber für Radfahrer etwas großzügigere Promillewerte. Als Autofahrer ist man ja ab 1.1 Promille absolut fahruntüchtig und ist, unabhängig davon, ob man einen Unfall baut oder nicht, seinen Schein los. Auf dem Fahrrad gilt das erst ab 1,6 Promille. Und die Grenzen von 0,5 und 0,8 Promille gelten überhaupt nur für Autofahrer und nicht für Radler. Aber ein großer Vorteil ist das bei genauer Überlegung leider auch nicht. Denn sobald man unter Alkohol einen Unfall baut, reichen auch auf dem Fahrrad genauso wie am Steuer eines Autos schon 0,3 Promille aus, und der Schein ist weg. Nun sagen sich viele: Naja - wird schon nix passieren, aber seien wir mal ehrlich. Mit mit drei halben Bier Fahrrad fahren - das sind zwar nur etwa 0,8 bis 1 Promille, aber wer's nicht gewohnt ist, der braucht die ganze Fahrbahnbreite, um nach Hause zu kommen, und dann ist ein Unfall geradezu vorprogrammiert. http://www.finanztip.de/recht/verkehr/fahrrad.htm
DH für Kommentar
danke schön, @KingBo