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Proinkasso - Runde 2

gefragt von nafta am 05.07.2009 um 14:25 Uhr

Liebe GFler: Vor ca 4 Wochen habe ich eine Zahlungsaufforderung über 167 Euro von der Proinkasso-GmbH bekommen. Angeblich habe ich bei alkoholtest.xx (domain entfernt) irgendwas gemacht, was ich allerdings nicht weis. Ich habe bewusst keinen Vertrag abgeschlossen, das sollte ich doch wissen.

Auf meinen Widerspruch nach dem Formular des Verbraucherschutzbundes, indem etwas stand wie: Wenn sie mir beweisen können, dass ich irgendas in anspruch genommen habe werde ich zhahlen, sonst verweigere ich die Zahlung bis auf weiteres. Eine Rechnung vorher hab übrigens NIE bekommen. Jetzt bekomme ich eine EMAIL am Sonntag von dieser Proinkasso GBMH. Die Email ist, der erste teil zuminedst, als BIld im Anhang sichtbar.

Ich frage mich was ich jetzt tun soll? Damit zur Polizei gehn? Denn:

  • Man liest sehr viel schlechtes über die
  • Ich hab auf ein Schreiben auf dem Rechtsweg (dem Widerspruch) eine EMAIL zurückbekommen.
  • Mein Name war falsch geschrieben. Soetwas wie Stefan S???? Stand auf dem Briefkopf.
  • Wieso drohen DIE MIR mit rechtlichen Maßnahmen? Ich habe nie eine Rechnung bekommen die ich begleichen sollte, ausserdem nie irgendwas ausgefüllt das ich bezahlen müsste.

Bin für jeden Rat dankbar. Erfahrungsberichte allen Voran!


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finanzen x 23.688 abzocke x 763 proinkasso x 7

anonym
beantwortet von rudibee am 5. Juli 2009 14:30
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Auf dem Anhang ist gar nichts zu erkennen. Am besten man ignoriert solche Sachen von Anfang an, genauso wie Sachen von Nachbarschaft24, Tank und wie sie noch alle heißen


Distel35

anonym
beantwortet von romu1995 am 5. Juli 2009 14:34
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Ich hatte auch schon zweimal solche dubiosen Zahlungsaufforderungen und habe sie einfach ignoriert. Hatte in dem einen Fall sogar einen Anruf vom Rechtsanwalt abends um 21:30Uhr.Ich sagte "Ich zahle nichts" und ab da war Ruhe.


anonym
beantwortet von butty09 am 5. Juli 2009 14:34
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ich hab e gerade die seite aufgerufen..es steht aber nicht wie bauernfängerei geschrieben...wenn du den dummen test gemacht hast und die agbs nicht gelesen hast,sehr ausführlich..dann bin ich mir nicht mehr sicher ob du nicht zahlen solltest...geh auf jedenfall zur verbraucherzentrale..mit der internet adresse


swatkatten
beantwortet von swatkatten am 5. Juli 2009 14:33
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Garnicht reagieren, einfach ingnorieren. Da wird nix kommen!


legnAkraD
beantwortet von legnAkraD am 5. Juli 2009 14:31
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wiederspruch einlegen notfalls zum Anwalt ..wird in jedem Forum geraten wo es um diese "Firma" geht ...auf keinen Fall zahlen


Distel35
beantwortet von Distel35 am 5. Juli 2009 14:28
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die Schrift auf dem Bild ist leider zu klein, ich kann nichts erkennen oder lesen, sorry


anonym
beantwortet von butty09 am 5. Juli 2009 14:28
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hatte mein sohn auch..geh zur verbraucherzentrale..meistens sitzen die in dubai oder so und wollen hier geld erschleichen mit deutschen inkassos..ich zahlte nix und es verlief sich.solltest du allerdings eien mahnbescheid bekommen im gelben brif vom gericht...einspruch einlegen


anonym
beantwortet von nafta am 5. Juli 2009 14:28
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Klasse. der inhalt der Email

sind Sie sich wirklich über die Ernsthaftigkeit Ihrer Lage im Klaren?

Sie habe auf unsere Zahlungsaufforderung (Forderung des Gläubigers: IM Internet Media Ltd. Anmeldung beim Online-Dienst www.AlkoholBeratung.CC) nicht reagiert und die Ihnen gesetzte Zahlungsfrist ohne Nachricht verstreichen lassen.

Wir geben Ihnen hiermit nochmals die Gelegenheit, die offene Forderung zu begleichen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass bei Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens weitere Kosten anfallen, die zu Ihren Lasten gehen.

Wir weisen Sie im Übrigen auf unsere Kooperation mit verschiedenen Wirtschaftsauskunfteien hin; bei Nichtzahlung kann Ihre Kreditwürdigkeit negativ beeinflusst werden. Dies kann sogar zur Kündigung bestehender Bankverbindungen oder Verträge mit Mobilfunkprovidern führen bzw. diese empfindlich stören.

Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag in Höhe von 167,21 Euro innerhalb der nächsten drei Tage auf das Treuhandkonto der Rechtsanwaltskanzlei Kristina Straßburg:

Rechtsanwaltskanzlei K. Strassburg, Postbank, Konto-Nr.: 10463604, BLZ 50010060

unter Angabe des Aktenzeichens: 748665919 einzuzahlen.

"OHNE NACHRICHT" ist falsch. Rückschein habe ich da.

Kommentar von rudibee am 5. Juli 2009 14:36

Nix machen. Ignorieren. Google mal nach der Proinkasso, du bist nicht alleine


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