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Proinkasso macht mir Angst . . .

gefragt von chrossy am 08.04.2009 um 18:40 Uhr

Bin Minderjährig und habe mich bei Proinkasso gesichtsanalyse angemeldet [vor ca. nem halben Jahr] Können die Geld von mir Verlangen? Jetzt drohen die mir schon mit einem Gerichtverfahren wenn ich keine 172,60 euro bezahle. In der Mail die sie mir geschickt haben stand nicht einmal drin biswann ich Zeithabe das Geld zu bezahlen. Soll ich mir irgendwoher Geld leihen oder was `?

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Proinkasso x 7

setus
beantwortet von setus am 8. April 2009 18:44
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Lass Dich blos nicht einschüchtern, die haben keine Chance gegen Dich. Egal was sie Dir erzählen. Schmeiss die Liebesbriefe von denen ungeöffnet weg.

Habt Ihr eine Verbraucherberatung in der Nähe ? Wenn ja, dann geh mal dorthin. Die können Dir zudem noch gute Tipps geben.

Kommentar von 517dfdf405b70c95889a7289d024deb9smallungererbad am 8. April 2009 18:48

Die Briefe würde ICH aufheben. Notfalls sind sie Beweismittel. Emails nicht löschen, eine Zeit aufheben, bis keine Reaktion mehr kommt.

Kommentar von D5ea2af6032b625135f3d4520a6cabbesmallsetus am 8. April 2009 22:26

Hast recht - stimmt auch wieder


heialex
beantwortet von heialex am 8. April 2009 18:41
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Nicht einschüchtern lassen. Das ist deren Masche. Ignorieren, die können dir gar nichts.


FordfahrerinDD
beantwortet von FordfahrerinDD am 8. April 2009 18:41
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Finger weg, würde nix zahlen....


RedFred
beantwortet von RedFred am 8. April 2009 18:46
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Fass dir ein Herz und rede auf jeden Fall mit deinen Eltern! Sie werden dich nicht gleich erschießen ;-)

Zahlen würde ich erst mal nicht. Wenn du Glück hast, ist das eine der vielen Abo-Fallen o. ä. im Internet, bei denen heftig gedroht wird, aber letztlich nichts passiert, wenn nicht gezahlt wird. Lies dazu auch mal hier: http://www.gutefrage.net/frage/gesichtsanalyse-com-inkasso


ungererbad
beantwortet von ungererbad am 8. April 2009 18:45
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Nachdem Du minderjährig bist, ist der abgeschlossene Vertrag ohnehin ungültig. Minderjährige ab 7 Jahren dürfen nur Geschäfte in geringem Rahmen abschliessen, d.h. im Supermarkt etwas einkaufen, beim Bäcker, Metzger etc.. Keine Geschäfte über den genannten Betrag ohne Zustimmung der Eltern. Mach Dir keine Sorgen! Sage es deinen Eltern, damit sie Bescheid wissen. Aber der Vertrag ist und bleibt ungültig.


DonBrush
beantwortet von DonBrush am 8. April 2009 18:43
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Es scheint, als ob du nochmals Glück gehabt hast. Lies in Zukunft genau durch, wenn du dich irgendwo anmeldest oder deine Adresse angibst!


simikra
beantwortet von simikra am 8. April 2009 18:42
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wenn du dich dort nachweislich angemeldet hast, muß das bezahlt werden hast du dich nicht angemeldet ignoriere das ganze


anonym
beantwortet von jockl am 8. April 2009 18:42
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Wenn du Leistung angenommen hast, musst du diese bezahlen, falls nicht, ignoriere diese E-Mail, aber nicht löschen.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 8. April 2009 18:42
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Dann solltest Du das Ganze mal ganz schnell mit Deinen Eltern besprechen...


anonym
beantwortet von chrossy am 8. April 2009 19:01
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habe angegeben das ich 18 bin.auf wie viel geld können die mich verklagen?

Kommentar von 517dfdf405b70c95889a7289d024deb9smallungererbad am 8. April 2009 21:45

Bist Du nun 18 oder nicht???? Wenn nein, ist der Vertrag ungültig. Wenn ja, ist er gültig. Schreib doch solche Details bitte gleich alle in die Frage rein. Dann tut man sich leichter beim Beantworten. Verklagen können "die" Dich nicht, wenn Du noch minderjährig bist - oder, anders gesagt, können "sie" schon, aber es kommt nix dabei raus. DIESER VERTRAG IST UNGÜLTIG, SOFERN DU MINDERJÄHRIG BEIM ABSCHLUSS WARST!!


anonym
beantwortet von chrossy am 8. April 2009 18:54
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also können dir mir auch nichts mit der schufa und nem gerichtverfahren ? da stand aber nirgenswo das ich ne einverständiserlärung der eltern brauche. also müssen meine ELtern nicht bezaheln? o.o

Kommentar von 517dfdf405b70c95889a7289d024deb9smallungererbad am 8. April 2009 19:02

Natürlich steht das in solchen Internetseiten nicht drin. Schufa? Wegen einem ungültigen Vetrag? Wie denn? Gerichtsverfahren? Wegen einem ungültigen Vertrag? Ja, kann sein. Aber dann wird denen nichts anderes mitgeteilt - der Vertrag ist ungültig. Und bleibt es. Sofern Du wirklich noch minderjährig bist!! Verbuche den Vorfall als Erfahrung für die Zukunft! Melde Dich nicht auf "irgendwelchen" Websites an. Und wenn Du Dich anmelden möchtest, dann sieh Dir diese Site vorher genauestens an.


anonym
beantwortet von chrossy am 8. April 2009 18:49
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ich habe da meinen richtigen namen und meine email angegebn sonst war da nciths richtig [glaub ich o.O] warum können dir mir nichts weil ih minderjährig bin ? dann muss doch sowieso jemand bezaheln zb. meine ELtern oder nicht ?

Kommentar von 517dfdf405b70c95889a7289d024deb9smallungererbad am 8. April 2009 18:51

Du kannst Verträge über was auch immer erst wirksam abschliessen, wenn Du 18 Jahre alt bist. Vorher bist Du beschränkt geschäftsfähig. Solcherlei Geschäfte bedürfen der Zustimmung Deiner Eltern/der Erziehungsberechtigten.


anonym
beantwortet von chrossy am 8. April 2009 18:45
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Ich habe schon mit meiner Mutter gesprochen aber die will das bezahlen von meinem Konto oder sowas. Aber die anmeldung kann doch keine 172 euro kosten ?

Kommentar von 517dfdf405b70c95889a7289d024deb9smallungererbad am 8. April 2009 18:46

Nein! Lass es! Der Vertrag ist gar nicht gültig. Ist null und nichtig. Deswegen brauchst Du auch nichts zahlen.


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