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Progressionsvorbehalt bei Kurzarbeitergeld

gefragt von hallo36 am 19.07.2009 um 22:38 Uhr

Ich beziehe seit Mitte Januar d. J. Kurzarbeitergeld von ca. 600 - 690 Euro netto monatlich. Weiß jemand, wie ich ungefähr die Summe der eventuell anfallenden Steuernachzahlung berechnen kann?


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Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 19. Juli 2009 23:04
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Hilfreichste Antwort

Kannst Du hier z.B. ausrechnen: http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm?steuer01.htm
Musst den Einkommensteuerrechner mit Javascript nehmen und Jahresbeträge eingeben.

Kommentar von hallo36 am 20. Juli 2009 08:36

Danke für den Tipp. Habe gleich nachgeschaut und berechnet. Werde wohl nichts zahlen müssen. Auch laut Auskunft des FA.


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anonym
beantwortet von Reanne am 19. Juli 2009 22:42
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Also. Dein Arbeitgeber zahlt von Deinem Lohn Lohnsteuer. Das Kurzarbeitergeld ist steuerfrei. Es wird aber am Jahresende Deinem normalen Lohn zugeschlagen, um den Prozentsatz der Steuer zu ermitteln. Die Differenz mußt Du dann nachzahlen. So genau kann man das nicht berechnen, die Kurzarbeit kann ja noch aufgehoben werden.


anonym
beantwortet von angora73 am 19. Juli 2009 22:42
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da gibt es sicher die ein oder andere Seite wo du das berechnen kannst, mir geht es in diesem Jahr auch so, oder besser dann nächstes Jahr bei der Lohnsteuer. Ätzend oder?????

Kommentar von hallo36 am 20. Juli 2009 08:38

Ja, das stimmt, da hat man schon so wenig pro Monat und muss evtl. mit einer Nachzahlung rechnen. Mein KUG liegt bei ca. 650 Euro. Kriege noch nen bisschen Wohngeld, dann sind es zwischen 700 und 800 Euro.


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