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Produkt bestellt und in der Wartezeit ist der Preisgestiegen, was bezahle ich ???

gefragt von Elvispesto am 10.04.2009 um 0:35 Uhr

Hallo ich habe ein Produkt per Email bestellt und wollte dieses Abholen gehen. Es war nicht lieferbar bis heute, man hat mich aber erst gestern darüber informiert. Bestellung ist jetzt über nen Monat her. In diesem Monat ist der Preis des Produktes gestiegen. Bezahle ich den Preis von damals oder den neuen?

gibt es da ein gesetz nachdem ich mich richten kann ?

mfg

Elvispesto


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Ajamos
beantwortet von Ajamos am 10. April 2009 00:36
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Du bezahlst den Betrag der bei Kaufabschluss vereinbart war...

Kommentar von Krabbenkutter am 10. April 2009 00:37

Und keinen Pfennig mehr.
DH!


T2Fahrer
beantwortet von T2Fahrer am 10. April 2009 00:36
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Den Preis der zum Zeitpunkt der Bestellung der Aktuellste war^^


bienyx88
beantwortet von bienyx88 am 10. April 2009 00:37
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Nicht dein Problem. Bestehe auf den alten Preis. Wenn du kein Verschulden an der langen Wartezeit hst, kann man nicht erwarten, das du den erhöhten Preis bezahlst. Lass an diesem Punkt auch gar keine Zweifel aufkommen!


holsch
beantwortet von holsch am 10. April 2009 00:37
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den alten preis


evelote
beantwortet von evelote am 10. April 2009 00:42
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Verkaeufer und Kaeufer schliessen am entsprechenden Datum einen Kaufvertrag zu dem Preis der die Grundlage des Vertrages ist. Also, der Preis der am Tag Deines Kaufs gueltig war. Es sei denn es war etwas anderes vereinbart. Also = der alte Preis



anonym
beantwortet von caveona am 10. April 2009 00:41
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Alte Preis, seidenn die Wartezeit ist von Dir verschuldet.


anonym
beantwortet von eliteDJ am 11. April 2009 10:59
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§ 145 Bindung an den Antrag

Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.


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