Hallo ich habe ein Produkt per Email bestellt und wollte dieses Abholen gehen. Es war nicht lieferbar bis heute, man hat mich aber erst gestern darüber informiert. Bestellung ist jetzt über nen Monat her. In diesem Monat ist der Preis des Produktes gestiegen. Bezahle ich den Preis von damals oder den neuen?
gibt es da ein gesetz nachdem ich mich richten kann ?
mfg
Elvispesto
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Du bezahlst den Betrag der bei Kaufabschluss vereinbart war...

Den Preis der zum Zeitpunkt der Bestellung der Aktuellste war^^

Nicht dein Problem. Bestehe auf den alten Preis. Wenn du kein Verschulden an der langen Wartezeit hst, kann man nicht erwarten, das du den erhöhten Preis bezahlst. Lass an diesem Punkt auch gar keine Zweifel aufkommen!
Verkaeufer und Kaeufer schliessen am entsprechenden Datum einen Kaufvertrag zu dem Preis der die Grundlage des Vertrages ist. Also, der Preis der am Tag Deines Kaufs gueltig war. Es sei denn es war etwas anderes vereinbart. Also = der alte Preis
Alte Preis, seidenn die Wartezeit ist von Dir verschuldet.
§ 145 Bindung an den Antrag
Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.
Und keinen Pfennig mehr.
DH!