Problem/Frage zu Die Polizei hat mein Computer beschlagnahmt.. (Beschreibung bitte lesen)

13 Antworten

Ohne dem, was im unten beschriebenen Beitrag erklärt wird, etwas vorweg nehmen zu wollen, gibt es die theoretische und praktische Seite. Theoretisch bleibt der PC dein Eigentum und die Polizei hat nach Abschluss der Ermittlungen diesen dir zurückzugeben. Praktisch werden die Ermittlungen offiziell abgeschlossen, so dass dein PC eine halbe Ewigkeit bei der Polizei verweilt; zumindest bis das Ding veraltet ist.

Hier geht es um Hausdurchsuchung:

Das ist übrigens der Teil 1 von 7. Die anderen findest du bei youtube.

Hallo

Wenn er als Beweismittel sichergestellt ist , gibt es ihn nach Abschluss zurück Wenn er als Tatwerkzeug sichergestellt ist , ist er weg für immer

Gruß Mike

Den PC siehst du nicht wieder. - Eine Bekannte von mir mußte mal als Zeugin bei nem Überfall ihre ganzen Klamotten bei der Kripo abgeben. Nach vier Wochen fragte sie nach, wann sie die wieder haben kann, da sagten die auch, wahrscheinlich gar nicht mehr oder erst nach Gerichtsverhandlung, sofern es eine geben wird. - Sag tschüss zu deinem Rechner.

Aber da sist doch mein eigentum die dürfen das doch nicht behalten wenn keine gerichtsverhandlung eröffnet wir kann ich dann einfach mein pc da nicht raus holn ? xd

Also ..

mein pc is tmir egal aber nicht das gehäuse das innnenleben wollte ich eh erneuern :D

@Danny1337

Das Gehäuse??? Häää? Die 4,80 EUR wirste ja wohl noch haben. Da machst du so'n Wind? - Wenn dir nur das Gehäuse wichtig ist, oh echt, dann kauf dir einfach nen neuen. - Jedenfalls dürfen die den behalten, ist nicht mehr dein Eigentum, wenn du mit Hilfe Deines PC's ne Straftat begangen hast. - Kannste abschreiben, dat Gehäuse auch.

@aycawolf

Ein gutes LIan-Li Gehäuse kostet 200-250 Euro. Wenn du es mir für 4,80 Euro besorgen kannst immer her damit.

@Elroy7000

Egal. Brauchst du sowieso im Knast nicht.

Sicher dürfen sie den Rechner einbehalten - und sie werden es auch tun, zumal es ein Beweismittel ist. Frühestens nach Abschluß der Gerichtsverhandlung (und das wird dauern,. bis da ein Termin steht) wird er möglicherweise wieder herausgegeben. Wenn der Rechner allerdings Bestandteil einer Straftat war, kann er für immer eingezogen werden.

Oh, bei einer Beschlagnahmung ist das sicher "Open-End". Ein Gegenstand von mir wurde mal nur "sichergestellt". Den hätte ich theorethisch wieder bekommen, aber ich weiß nicht wo ich mich hinwenden muss. Die Polizisten haben nur etwas mürrisch gesagt: Sie bekommen Post von der Staatsanwaltschaft. Die kam dann auch, aber ohne jegliche Informationen über den Gegenstand.