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probleme wegen hochzeit

gefragt von kleine915 am 07.08.2009 um 17:16 Uhr

eigentlich wollen mein freund und ich ja heiraten, aber leider hab ich mich geirrt, er hat doch keinen deutschen ausweiss sondern nen Pakistanischen. was müssen wir jetzt für papiere vorlegen und welche anträge stellen? gibt es im netz ne seite wo man den ganzen gesetzes misst nachlesen kann?

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anonym
beantwortet von nat2009 am 10. August 2009 20:58
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Hallo,du kannst heiraten in Deutschland, da für brauchen Sie beide zum Standesamt zusammen gehen und dort fragen, was von Dokumenten brauchen sie beide. Aber für alle Ausländer nicht aus EU, müssen diese Dokumenten abgegeben sein: Geburtsurkunde-Original mit Übersetzung und Apostil(aber nicht immer, aber meinstens), Personalausweis, Reisepaß. Aufenthaltsbescheinigung. Einkommensnachweis. Wenn fruhe verheiratet war dann Heiratsurkunde mit Auflosungsvermerkung, Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung, bei Witwe Sterbeurkunde des Echegatten und Heiratsurkunder mit Auflosungsvermerkung, das Ehe aufgeloscht ist. Konsularische Ehefächigkeitsbescheinigung oder Ledigkeitsbescheinigung. Das ist alles.Ja, noch eine, du muss kein Grund geben warum möchtest du heiraten, das ist deine Privatsvere, die Menschen heiraten sich auf verschidene Grunden. Gruß. Viel Glück bei Heirat. Nat.


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DanielsGirl
beantwortet von DanielsGirl am 7. August 2009 17:17
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Wie bitte? verstehe ich das richtig? Du willst jemanden heiraten von dem du nicht mal die Staatsangehörigkeit kennst? Und dann auch noch als Deutsche einen Pakistani? Du bist nicht zufällig auf ihn reingefallen damit er hier bleiben darf?

Kommentar von Simple_avatar6smallsepp20090 am 7. August 2009 17:19

Der D.Steuerzahler hats ja !!!!!

Kommentar von 53ccdd59e1b1ccd588a917eaf4591256smallDanielsGirl am 7. August 2009 17:23

So siehts aus! Vor allem: ES IST STRAFBAR!!!

Kommentar von kleine915 am 7. August 2009 19:14

es ist alles andere als ne scheinehe!!! 1. ist er schon seit 6 Jahren in Deutschland, und 2. hat er hier auch arbeit seit 5 Jahren, er zahlt seine rechnungen alle selber, und lebt nicht vom Staat!!!!

Kommentar von kleine915 am 7. August 2009 17:23

was haste denn gegen pakistani?

Kommentar von 53ccdd59e1b1ccd588a917eaf4591256smallDanielsGirl am 7. August 2009 17:25

Gar nix. Aber gegen Scheinehen. Vor allen Dingen: Darf ich fragen wie alt du bist???

Kommentar von Simple_avatar6smallsepp20090 am 7. August 2009 17:26

23 !!!!

Kommentar von 53ccdd59e1b1ccd588a917eaf4591256smallDanielsGirl am 7. August 2009 17:29

Ok, so alt wie ich. D.h. du bist noch jung. Sei vernünftig, wie lange kennt ihr beide euch schon und wie lange seit ihr bereits zusammen?

Kommentar von 53ccdd59e1b1ccd588a917eaf4591256smallDanielsGirl am 7. August 2009 17:27

Andere sind weigstens so schlau und lassen sich €20.000 für die Ehe geben. Wurde mir und Leuten die ich kenne schon einige Mal angeboten. Aber wie gesagt: Ist unter aller Sau sich wissentlich auf so was einzulassen und vor allem strafbar, selbst wenn du von nichts wusstest, denn Unwissenheit schützt in D nicht vor Strafe

Kommentar von Simple_avatar6smallsepp20090 am 7. August 2009 17:28

Scheinehe ist nicht strafbar !!! http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinehe

Kommentar von 53ccdd59e1b1ccd588a917eaf4591256smallDanielsGirl am 7. August 2009 17:31

Das haben sie aber mal in einer Reportage gebracht. Und wenn der Verdacht zur Scheinehe besteht, müssen die beiden sich ja einer Vernehmung stellen, in denen sie unabhängig von einander übereinander ausgefragt werden. Wenn sie sich dabei irgendwie ständig wiedersprechen oder so, wird es ihnen sogar verboten zu heiraten.

Kommentar von Simple_avatar6smallsepp20090 am 7. August 2009 17:32

klick auf meinen Link,und lies !!!

Kommentar von 53ccdd59e1b1ccd588a917eaf4591256smallDanielsGirl am 7. August 2009 17:38

Langsaaam, war gerade dabei. Habe folgendes wichtiges entnommen:

Das Eingehen einer Scheinehe selbst steht in Deutschland nicht unter Strafe. Erst wenn wegen der Ehe ein Aufenthaltstitel beantragt wird, kann eine Strafbarkeit gem. § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG in Frage kommen. Auf eine mögliche Bezahlung kommt es jedoch nicht an.

In der Praxis bleiben Scheinehen, bzw. die strafrechtlich relevanten unrichtigen Angaben zur Erlangung eines Aufenthaltstitels, strafrechtlich jedoch meist folgenlos, da Strafrichter aufgrund der strafrechtlichen Unschuldsvermutung mit der Feststellung einer Scheinehe in der Regel sehr zurückhaltend sind. Dies liegt daran, dass Scheinehen meist nur über Indizien nachzuweisen sind. Für die Bejahung einer Strafbarkeit werden in der Praxis Indizien von erheblichem Gewicht verlangt.

Kommentar von Simple_avatar6smallsepp20090 am 7. August 2009 17:42

Jep.Genug von Scheinehe. Muß meine Indische Frau vom Flughafen abholen. Sie hat noch ihre 45 Schwestern mitgebracht. mmmmmmm,45 x 25000 Euro = ?????

Kommentar von 53ccdd59e1b1ccd588a917eaf4591256smallDanielsGirl am 7. August 2009 17:45

:D Scheiße wie genial! Heiraten die auch Lespen??? ;)

Kommentar von Simple_avatar6smallsepp20090 am 7. August 2009 17:46

Jep,alles was 2 Beine hat !!!

Kommentar von kleine915 am 7. August 2009 19:31

Ich wollte nur wissen was wir für Papiere für die Hochzeit brauchen weil mein Freund einen Pakistanischen Ausweiss hat, und wurde hier gleich mit Scheinehe beschimpft. 1. Hat nicht er mich gefragt wegen Hochzeit, sondern ich habe ihm einen Antrag gemacht. 2. Lebt er schon seit 6 Jahren hier und hat schon lange seine Aufenthaltsgenehmigung. 3. Arbeitet er seit 5 Jahren, hat eine Arbeitserlaubniss und noch nie einen Cent vom Staat verlangt. Seine Familie hatte ihm geholfen, aus Pakistan und von denen ist auch keiner Arbeitslos und Schmarotzer wie manche Deutsche. Ich finde es eine Sauerei das man hier ne ganz normale frage stellt, und gleich heisst es man will den Staat ausnehmen und Scheinehe und Betrug u.s.w. das ist echt das letzte!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Kommentar von 53ccdd59e1b1ccd588a917eaf4591256smallDanielsGirl am 12. August 2009 10:50

Ok, kann verstehen dass du dich angegriffen fühlst. Aber es war einfach so verdächtig dass du nicht mal seines Staatsangehörigkeit kanntest. Das hat sich so angehört als würdet ihr euch nicht einmal ein halbes Jahr kennen. Klar, wünsche euch beiden alles Gute und hoffe, dass er wirklich die gleichen Hintergründe hat wie du, wenn er dich heiraten möchte. Ich weiß dass nicht alle gleich sind.


sepp20090
beantwortet von sepp20090 am 7. August 2009 17:17
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Sharareh
beantwortet von Sharareh am 7. August 2009 17:43
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Ich habe so das Gefühl, das Du verschaukelt wirst. Lies mal alle Deine Fragen nach, das mit Fernbeziehung, er will Dich sehen, Du hast kein gutes Gefühl, die vielen SMS mit einer anderen Frau, wo er schreibt er liebt sie, dann die Versöhnung und jetzt plötzlich heiraten ? Bist Du sicher mit der Aufenthaltsgenehmigung ? Ist die noch in Ordnung ? Wurde sie mal erneuert ?

Kommentar von 0300d6a4a322a7fd369fc35b99dc2f91smallSharareh am 7. August 2009 17:46

Er will Dich nicht sehen, "nicht" habe ich vergessen.

Kommentar von kleine915 am 7. August 2009 19:11

ja er hat die aufenhaltsgenehmigung. und es ist keine scheinehe. er hat hier sogar arbeit und nicht erst seit gestern


Meiti23
beantwortet von Meiti23 am 7. August 2009 17:18
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Schau lieber nach einem andern Mann! Ich glaube das ist besser,der vera.... dich doch!


Agnes10
beantwortet von Agnes10 am 7. August 2009 17:17
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Sicherlich wäre erst einmal zu klären, ob er dauerhaft hier sein darf.....Ansonsten frage doch beim Standesamt nach. Die wissen so etwas.

Kommentar von kleine915 am 7. August 2009 17:17

ja die genemigung hat er, ist ja schon 6 jahre hier


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