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Probleme nach Nachbarschafthilfe

gefragt von sven11 am 16.05.2008 um 17:55 Uhr

Kann ein Elektriker nach der Nachbarschaftshilfe, für auftretende Schäden belangt werden. Auch wenn dieser "nur" die Sicherungskästen angeschlossen hat, und den Rest: Leitungsverlegung, Steckdosen- und Schaltermontage wurde vom Besitzer eigenhändig ausgeführt.


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Reply


DreckHals
beantwortet von DreckHals am 16. Mai 2008 17:58
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natürlich nicht, da hättest du dir ne firma nehmen und dir eine rechnung austellen lassen müssen...


linguini
beantwortet von linguini am 16. Mai 2008 17:57
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wenn man gelernter elektriker ist, dann ist man auch für seine arbeit und eventuelle folgen bei privater nachbarschaftshilfe verantwortlich.

Kommentar von D70045c01aa19e043af5e20bbacc3793smallHannibal1970 am 16. Mai 2008 18:13

Ergänzung: seit änderung des Gesetzen kann man sogar bei falsch ausgaührter Schwarzarbeit haftbar gemacht werden.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 16. Mai 2008 18:22

Welches Gesetzes?

Kommentar von opderberg am 17. Mai 2008 00:07

Jeder ist für sein Handeln selber verantwortlich. So wie beschrieben endeten die Arbeiten am Sicherungskasten. Gelernter Elektiker hin oder her, es ist schlichtweg grober Unsinn auf eine Frage zu antworten wenn man die Fragestellung nicht verstanden hat.


Qetan
beantwortet von Qetan am 16. Mai 2008 17:59
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Genau das ist der Grund warum ich immer eine Fachfirma nehme, die haftet bei Schäden immer.

Kommentar von opderberg am 17. Mai 2008 00:13

Die Frage war, ob der Elektriker, der seine Arbeit fachlich ausgeführt und beendet hat dafür haftet wenn ein Laie anschliessend die weiten Arbeiten vornimmt.


anonym
beantwortet von DrSeltsam am 16. Mai 2008 21:49
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Wenn es wirklich Nachbarschaftshilfe gewesen sein sollte, ist das Schwarzarbeitsgesetz nicht anwendbar.

Ganz grob ausgedrückt müssten Schäden immer kausal auf die ausgeführten Arbeiten zurückzuführen sein. (Die Kausälität stellt sich komplexer dar, diese Darstelung führte hier aber nicht weiter.)

Das wird "bei mehreren Köchen an demselben Brei" zumeist Schwierigkeiten bereiten.

Vielelicht führst du Vorwurf und "Beweis" konkreter aus?


anonym
beantwortet von opderberg am 17. Mai 2008 00:00
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Deine Arbeit endete am Sicherungskasten. Da gibt es keine Haftung für das was der Nachbar anschliessend installiert hat. Für Schäden ab dem Stromkasten ist der verantwortlich, der unsachgemäss die Installation ab dem Sicherungskasten vorgenommen hat. Manche Heimwerker übernehmen sich nun einmal. Wo sind wir denn?





JoGerman
beantwortet von JoGerman am 17. Mai 2008 22:35
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Hat der Elektriker den Sicherungskasten vor oder nach der restlichen Leitungsverlegung durch den Besitzer gemacht?
Hat er es vorher gemacht, ist er nicht für nachträglich geänderte Installationen verantwortlich. Er kann ja nicht wissen, wer oder was nach ihm kommt.
Machte er es danach, ist er für die am Sicherungskasten hängende Installation und insbesondere deren Überprüfung mitverantwortlich.
Gruß DER ELEKTRIKER




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