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Probleme mit neuem Vermieter, was tun??? HILFE!

gefragt von Tari25Tari25 am 30.10.2009 um 10:41 Uhr

Wir ziehen um haben eine neue Wohnung gefunden, es läuft alles über einen Immobilienmarkler. Uns wurde die Wohnung zugesagt mit Mitbeginn 1.11.09 Doch waren die Vermieter bisher nicht erreichbar um Vertrag, Schlüsselübergabe etc. zu regeln. Dann hieß es auf einmal Mietbeginn ist der 15.11. aber wie können vorher rein, haben den halben Monat Mietfrei weil die Wohnung komplett sarniert und renoviert wurde, aber noch keine Tapeten vorhanden sind. Die Kosten müssten wir selbst tragen, deswegen vom 1. bis 15.11. mietfrei. Nun ist der Vermieter aber erst ab 2.11. wieder da, wir müssen aber morgen in die Wohnung rein, da wir aus der alten am 31.10. raus müssen. Der Markler wollte uns die Wohnung öffnen, damit wir den Umzug machen können, Schlüssel würden wir dann am 2.11. bekommen. Nun stellt sich der Vermieter aber quer, will uns vorher nicht rein lassen! Was können wir tun? Haben natürlich noch nix schriftliches. Und mit den Vermietern selbst können wir nicht in Verbindung treten, da die das nicht wollen. Darf der das so machen?? Man muss den Vermieter doch selbst erreichen können???? Und was ist wenn es während des Mietverhältnisses weiterhin so gehandhabt wird, dass der Vermieter für uns nicht ansprechbar/ erreichbar ist?? Wir können in unserer jetzigen Wohnung nicht bleiben, es gibt schon einen Nachmieter!


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anonym
beantwortet von asphaltrider am 30. Oktober 2009 10:45
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Ihr habt Zutritt ab dem Tag, der im Vertrag steht. Wenn es mündliche Zusagen gibt sind die zwar verbindlich, müssen aber ggf. bewiesen werden (Zeugen). Daraus resultieren ggf. Schadenersatzklagen (Hotelkosten, lagerkosten für die Möbel, etc).

Kommentar von 2aea39f3e8235324f42dabf7d77ab171smallTari25 am 30. Oktober 2009 10:47

Zeugin ist die Immobilienmarklerin die die Sache für uns aragngiert.

Kommentar von C1d83b48b0290af8cf908048b51bac77smallChrisTralins am 30. Oktober 2009 10:50

Nein, es nützt im Mietrecht keine Zeugin. Ein Mietvertrag für Ansprüche in Schriftform ist zwingend, sonst keine Chance!

Kommentar von asphaltrider am 30. Oktober 2009 10:56

Auch ein mündlicher Mietvertrag ist ein rechtsverbindlicher Vertrag. Er muss jedoch ggf. bewiesen werden.

Kommentar von Saarland60 am 30. Oktober 2009 14:30

Falsch.

Kommentar von asphaltrider am 30. Oktober 2009 10:54

Sie ist wenig wert. Ganz im Gegenteil, sie wird möglicherweise die Beklagte. Folgende Fragen stehen im Raum:

War sie entscheidungsbefugt? (Zutrittstermin etc.) ist sie haftbar?

ggf. muss die Maklerin für den Schaden aufkommen. Damit ist sie als Zeugin nicht brauchbar.

Kommentar von 2aea39f3e8235324f42dabf7d77ab171smallTari25 am 30. Oktober 2009 10:56

Ist der Beginn eines Mitverhältnisses flexibel, oder muss der am 1. einens Monats beginnen?? Die Wohnung steht sein längerem leer, wie gesagt, wegen sarnierung.

Kommentar von asphaltrider am 30. Oktober 2009 10:58

Wann ein Mietverhältnis beginnt ist Vereinbarungssache. Zur besseren Berechnung der Miete hat sich der 1. oder der 15. eines Monats eingebürgert. Diese Termine sind aber nicht zwingend vogeschrieben.

Kommentar von C1d83b48b0290af8cf908048b51bac77smallChrisTralins am 30. Oktober 2009 11:02

Das ist hier überhaupt nicht die Frage!

Kommentar von asphaltrider am 30. Oktober 2009 11:05

Nein, dann habe ich den vorausgehenden Kommentar wohl falsch verstanden. Oder?


Hamsako
beantwortet von Hamsako am 30. Oktober 2009 10:43
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Oha! Das kann heiter werden! Ein angegebene Zeitpunkt sollte eigentlich bleiben!


anonym
beantwortet von Eingeborene am 30. Oktober 2009 10:44
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Habt Ihr denn schon einen Mietvertrag ?

Kommentar von C1d83b48b0290af8cf908048b51bac77smallChrisTralins am 30. Oktober 2009 10:45

Nein, die haben überhaupt nichts Schriftliches und müssen aus ihrer alten Wohnung zum 31.10. schon raus.

Kommentar von 2aea39f3e8235324f42dabf7d77ab171smallTari25 am 30. Oktober 2009 10:45

nein noch nix, weil die vermietung nicht da war! es wurde, als die da waren geklärt, dass wir am 31. rein können unjd das mietverhältniss am 15.11. beginnt. hat alles die immobilienmarklerin mit denen ausgehandelt. MV können die uns erst geben sobald die vermieter wieder im büro sind.


ChrisTralins
beantwortet von ChrisTralins am 30. Oktober 2009 10:44
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Ihr seid hier sehr naiv und unerfahren vorgegangen, zumal ihr eure jetzige Wohnung zum 31.10. räumen müsst! Ohne einen schriftlichen Mietvertrag zum 01.11. könnt ihr überhaupt nichts machen! Wenn ihr was schriftliches hättet könntet ihr den Vermieter haftbar machen und euch auf Kosten des Vermieters eine vorläufige Bleibe suchen. Ich schlage euch vor allerschleunigst eine neue Wohnung zu suchen, denn dieser Vermieter ist unzuverlässig und schadet euch jetzt schon bewusst. Niemals mit diesen Leuten eine Mietverhältnis eingehen, ihr werdet nicht glücklich! Der lacht sich womöglich kaputt über euch!


Elch67
beantwortet von Elch67 am 30. Oktober 2009 10:45
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Schon mal was von schriftlichen Vereinbarungen gehört?....Da würde ich garantiert nicht einziehen wenn es schon so anfängt.Dein Vermieter ist nicht ganz sauber,Wette?


anonym
beantwortet von ingridshaus am 30. Oktober 2009 10:45
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Wenn Ihr noch nichts unterschrieben habt, sucht Euch eine andere Wohnung. So einen Schwachsinn habe ich ja noch nie gehört.


anonym
beantwortet von Saarland60 am 30. Oktober 2009 10:45
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Wenn ihr keinen Mietvertrag habt, habt ihr keinerlei Anrechte auf die Wohnung, ganz einfach.

Theoretisch könnte man noch einen mündlichen Mietvertrag mit dem Makler annehmen, aber es ist völlig unklar, ob der überhaupt rechtlicher Vertreter des Vermieters ist und Mietverträge abschließen darf.

Insofern war es wohl ein Fehler, sich auf eine rein mündliche Zusage des Maklers zu verlassen.


anonym
beantwortet von howina am 30. Oktober 2009 10:46
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Wieso kündigst du deine Wohnung, ohne vorher einen schriftlichen Mietvertrag zu haben? Oder überhaupt IRGENDWAS schriftlich fixiert zu haben? So kannst du nicht mal den Makler drankriegen, denn der redet sich hinterher womöglich auch raus.... Was man da machen kann, weiß ich leider auch nicht, ich würde mich an den Makler halten, und dem den Hintern aufreißen. Hättest du was schriftlich, müßte der womöglich das Hotel bezahlen und alles. So bleibt dir nur, alle Klamotten in einen Umzugswagen zu packen, über Nacht stehen zu lassen und das Beste hoffen.


anonym
beantwortet von justiziasgolem am 30. Oktober 2009 10:51
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Verträge sind auch mündlich wirksam. Die Frage ist, ob Ihr bisher wirksam einen mündlichen Mietvertrag eingegangen seid und ob Ihr das im Streitfall auch beweisen könnt. Könnt Ihr das, dann ist die Partei, die den Vertrag nicht (rechtzeitig) erfüllt, zu Schadensersatz verpflichtet. Konkret wären das die Zusatzkosten, die euch entstehen (Hotel, Lagerung der Möbel). Gelingt euch das nicht, seid ihr im Zweifel bald obdachlos.


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