gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Probleme mit KFZ Zulassung nach Trennung

gefragt von ratlosratsam am 19.06.2009 um 15:21 Uhr

Hallo Leute !

Meine Freundin steckt in einem mächtigen Dilemma. Das Auto,welches ihr Ex jetzt noch fährt,ist auf ihren Namen zugelassen,eine Anmeldung auf seinen Namen war, während ihrer gemeinsamen Zeit aufgrund seiner Steuerschulden nicht machbar. Jetzt kommen sämtliche Bescheide vom Finanzamt, inkl. verkehrsrechtlicher Verstöße, wie Blitzer, an ihre neue Adresse. Vor allem,daß sie die Steuer bezahlen muß,wo sie selber jeden Cent braucht,ist der Hammer. Eine Ummeldung auf seinen Namen ist nach wie vor nicht möglich ( Wie kann das sein ??? ) Den KFZ Brief rückt er nicht raus. Von dem Auto hat sie doch gar nichts, hat ausserdem selber keinen Führerschein !! Sie möchte und kann die Steuer nicht bezahlen, also müßte der Wagen stillgelegt werden. Doch dazu bräuchte sie die Papiere, welche er nicht rausrückt !!! Da muß es doch Möglichkeiten geben.....

Danke für Antwort !


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

kfz (1951)
kfz-steuer (79)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Ajamos
beantwortet von Ajamos am 19. Juni 2009 15:24
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sie soll den KFZ Brief als gestohlen melden,damit der Wagen sofort stillgelegt wird. Aber vorerst sollt sie bei Nacht und Nebel die Nummernschilder abschrauben,dann fährt er erstmal keinen Meter mehr...

Kommentar von 20fe4160b2d32c8b7e98db609f2073acsmallisedinger am 19. Juni 2009 15:28

Schilder abschrauben wirkt.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 19. Juni 2009 15:30

Für den Hinweis mit den Nummernschilder gibt's 'nen DH.

Kommentar von C4e096c57b7155d5fe5add395ead0eedsmallChris60 am 19. Juni 2009 15:40

Wenn bei der vorr.Stillegung kein FZ-Brief und FZ-Schein vorgelegt werden kann, wird eine Eidesstattliche Erkärung über den Verlust verlangt.Kosten ca. 40,-€.Damit macht sie sich aber strafbar, weil diese nicht verlustig gegangen sind. Da hilft nur der Gang zum Anwalt.


anonym
beantwortet von traumfanatiker am 19. Juni 2009 15:25
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hmm....hört sich echt vertrackt an. Ist Sie der Eigentümer des Fahrzeugs? Sprich ist Sie im KFZ-Brief eingetragen? Wenn ja, muß er den Brief rausrücken!

Ansonsten würd ich nen Anwalt hinzuziehen. Sind zwar Kosten...aber ich glaub ohne gehts nicht. Vor allem wenn er sich weigert!


teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 19. Juni 2009 15:26
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja klar gibts die. Die Steuern nicht bezahlen, dafür sorgen, dass keine Deckung auf dem Konto ist (falls automatisch abgebucht wird). Dann wird die Karre vom Finanzamt stillgelegt. Kann deiner Freundin ja egal sein, sie fährt ja nicht. Außerdem würde ich den noch auf Herausgabe verklagen. Und ne Anzeige erstatten.

Kommentar von ratlosratsam am 22. Juni 2009 11:18

Das Finanzamt läßt ihr Konto sperren, so lange bis bezahlt ist. Nix mit stillegen ( komische Vorgehensweise !! ) Ein Mitarbeiter vom Ordnungsamt wollte wohl das Auto entstempeln,der Fahrer war aber samt Fahrzeug nicht anzutreffen, also wieder retour.


anonym
beantwortet von gestoert am 19. Juni 2009 15:23
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs darf von der Erteilung einer Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vom Girokonto des Fahrzeughalters abhängig gemacht werden.

Diese Entscheidung traf das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz im Fall eines Pkw-Eigentümers. Die Kreisverwaltung hatte die Zulassung seines Pkw abgelehnt, da er die Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer verweigerte. Die dagegen gerichtete Klage wurde abgewiesen.

Die Versagung der Zulassung eines Kfz im Falle der Verweigerung einer Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer verstoße nach Auffassung des OVG nicht gegen die vom Grundgesetz geschützte allgemeine Handlungsfreiheit. Der Eingriff in dieses Grundrecht sei für einen Fahrzeughalter, der - wie der Kläger - über ein Girokonto verfüge, nicht unverhältnismäßig belastend. Eine Einzugsermächtigung sei im Vergleich zur Ausstellung einer Überweisung oder zur Barzahlung nicht mit höherem Aufwand verbunden. Deshalb sei nicht zu beanstanden, dass die geforderte Einzugsermächtigung neben der Vermeidung von Steuerrückständen auch der Verwaltungsvereinfachung und damit dem Interesse aller Bürger an der Einsparung von Kosten diene (OVG Koblenz, 7 A 10872/05.OVG).


anonym
beantwortet von tucan am 19. Juni 2009 15:26
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wendet Euch an die Kfz-Zulassungsstelle, dort muss sie eine Erklärung abgeben, das der Wagen nicht mehr in ihrem Besitz ist, den Namen und die Anschrift des neuen Besitzers (also ihres Ex) angeben und schon läuft alles seinen Gang. Außerdem muss sie noch die Versicherung benachrichtigen, falls die auch auf ihren Namen läuft.


Kommentar von ratlosratsam am 22. Juni 2009 11:22

Wie ich weiß, waren sie wohl beide ergebnislos bei der Zulassungsstelle. Aber da ging es um die Ummeldung. Das mit der schriftlichen Erklärung hört sich aber gut an. Danke


tradaix
beantwortet von tradaix am 19. Juni 2009 15:28
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Anzeige bei der Polizei wegen Unterschlagung (§ 246 StGB)


anonym
beantwortet von Thunder1262 am 20. Juni 2009 07:15
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würde ihn bei der Polizei anzeigen, und jeden Bescheid über verkehrsverstöße mit seinem Namen versehen und zurück senden. Dann wird er angeschrieben. Wenn er noch Steuerschulden hat, kann er kein KFZ auf seinen Namen zulassen. Warum fährt er das Fahrzeug noch. Hätte sie bei Auszug minehen sollen. Nummerschilder abschrauben hilft nur bedingt, da er dann nicht mehr fahren kann. aber "abgemeldete Fahzeuge" ohne Nummernschild dürfen nicht am Straßenamt stehen. Luft auf allen 4 Reifen ablassen, sodaß er denkt sie wären zerstochen, dann kann er nicht fahren und das Fahrzeug ist noch angemeldet. Oder aufbocken dei Räder demontieren. Ist ja Ihr Fahrzeug. Hat sie den Fahrzeugschein? Wie ich aber oben schon gesagt habe, Ich würde zur Polizei gehen und ihn wegen Diebstahl anzeigen. Allerdings auch den Sachverhalt erklären, das er die Papiere hat, gegen ihren willen.


Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 18. Juli 2009 12:13
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Strafanzeige gegen Exgatten stellen, das macht oft Beine.

Strafzettel ist ja wohl einfach. Da gibt man den Fahrer an, die Polizei kümmert sich dann darum

Zulassungsstelle sofort informieren, dass das Kfz ihr nicht mehr gehört und dem Ex.Mann gehört. In der Regel wird der "neue" Besitzer dann aufgefordert, es umzumelden. Kommt er dem nicht nach, wird i.d. Regel die Stillegung vollzogen.

Leider wird auf Deine Freundin, die Du ihrem Ex-Mann ausgespannt hast, wahrscheinlich noch einige Kosten kommen. Derzeit ist sie mit den meisten enstehenden Kosten in der Haftung. Die Aufteilung würde hier jedoch zu weit führen


Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 18. Juli 2009 12:20
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Von falschen eidestattlichen Versicherungen kann Dir bzw. Deiner Freundin normalerweise jeder Mensch bei klaren Verstand nur abraten. Beim Notar bekommst Du es zwar günstiger, wie die 40 €, aber man macht sich strafbar und der Ex-Mann wird für Deine Freundin kaum lügen.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.